Sachverhalt:
Ergänzend zu dem in der letzten Sitzung am
24.01.2023 vorgelegten Sachstandsbericht kann mitgeteilt werden, dass das Thema
Hochwasserschutz inzwischen abgearbeitet wurde.
Auch die anlässlich der erforderlich
gewordenen Verlegung von Erdgashochdruckleitungen zweier Leitungsbetreiber zu
ändernden bzw. zu ergänzenden Planunterlagen wurden Ende April 2023 der
Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt.
Eine abschließende Stellungnahme der
Bezirksregierung zu der vom RKN mit Datum vom 30.06.2022 eingereichten Synopse
liegt bis zum heutigen Tage leider immer noch nicht vor.
Vielmehr wurde dem RKN von der
Bezirksregierung nachträglich am 01.03.2023 aus Gründen der Rechtssicherheit
auferlegt, die Klimaauswirkungen in Bezug auf das geplante Straßenbauvorhaben
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu analysieren und im
Erläuterungsbericht etc. darzustellen.
Bei der Berücksichtigung der
Klimaauswirkungen auf geplante Straßenbauvorhaben handelt es sich um eine
„neue“ gesetzliche Anforderung, die in bisherigen Planungs- und Genehmigungsverfahren
keine bedeutsame Rolle gespielt hat.
Dies bedeutet, dass z. Zt. auch noch keine
konkreten Erfahrungswerte in Bezug auf Inhalt, Ausmaß etc. der vorzunehmenden
Untersuchung vorliegen und deshalb zunächst Büros zu ermitteln waren, die die
geforderte Stellungnahme zum Thema Klimaschutz abgeben können.
Aus diesem Grunde haben inzwischen 2
Video-Konferenzen unter Beteiligung des von uns beauftragten Verkehrsplaners,
des Verkehrsgutachters und Vertretern unserer Rechtsanwaltskanzlei
stattgefunden, bei denen sich u.a. über
die in einer gutachterlichen Stellungnahme zu berücksichtigenden Punkte
ausgetauscht wurde.
Der Verkehrsgutachter als Verfasser aller bisherigen
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur AS Delrath / K 33n erstellten
Verkehrsgutachten ist bereit und in der Lage, unter Berechnung der
Treibhausgasemissionen eine abschließende Bewertung der Klimaauswirkungen in
Gegenüberstellung mit den Planungszielen (mit und ohne Neubau der
Anschlussstelle) zu erarbeiten und eine entsprechende Stellungnahme zu
fertigen.
Für die Erstellung der gutachterlichen
Stellungnahme wird ein Zeitraum von ca. 3 Monaten ab dem Tage der Beauftragung
benötigt.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. 9.000 € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |