Betreff
Sachstandsbericht zum geplanten Neubau der AS Delrath an der A 57 / K 33n
Vorlage
66/2746/XVII/2023
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Ergänzend zu dem in der letzten Sitzung am 24.01.2023 vorgelegten Sachstandsbericht kann mitgeteilt werden, dass das Thema Hochwasserschutz inzwischen abgearbeitet wurde.

Auch die anlässlich der erforderlich gewordenen Verlegung von Erdgashochdruckleitungen zweier Leitungsbetreiber zu ändernden bzw. zu ergänzenden Planunterlagen wurden Ende April 2023 der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt.

Eine abschließende Stellungnahme der Bezirksregierung zu der vom RKN mit Datum vom 30.06.2022 eingereichten Synopse liegt bis zum heutigen Tage leider immer noch nicht vor.

Vielmehr wurde dem RKN von der Bezirksregierung nachträglich am 01.03.2023 aus Gründen der Rechtssicherheit auferlegt, die Klimaauswirkungen in Bezug auf das geplante Straßenbauvorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu analysieren und im Erläuterungsbericht etc. darzustellen.

Bei der Berücksichtigung der Klimaauswirkungen auf geplante Straßenbauvorhaben handelt es sich um eine „neue“ gesetzliche Anforderung, die in bisherigen Planungs- und Genehmigungsverfahren keine bedeutsame Rolle gespielt hat.

Dies bedeutet, dass z. Zt. auch noch keine konkreten Erfahrungswerte in Bezug auf Inhalt, Ausmaß etc. der vorzunehmenden Untersuchung vorliegen und deshalb zunächst Büros zu ermitteln waren, die die geforderte Stellungnahme zum Thema Klimaschutz abgeben können.

Aus diesem Grunde haben inzwischen 2 Video-Konferenzen unter Beteiligung des von uns beauftragten Verkehrsplaners, des Verkehrsgutachters und Vertretern unserer Rechtsanwaltskanzlei stattgefunden, bei denen sich u.a.  über die in einer gutachterlichen Stellungnahme zu berücksichtigenden Punkte ausgetauscht wurde.

Der Verkehrsgutachter als Verfasser aller bisherigen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur AS Delrath / K 33n erstellten Verkehrsgutachten ist bereit und in der Lage, unter Berechnung der Treibhausgasemissionen eine abschließende Bewertung der Klimaauswirkungen in Gegenüberstellung mit den Planungszielen (mit und ohne Neubau der Anschlussstelle) zu erarbeiten und eine entsprechende Stellungnahme zu fertigen.

Für die Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme wird ein Zeitraum von ca. 3 Monaten ab dem Tage der Beauftragung benötigt.

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 9.000 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €