Betreff
Anfrage der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesamtregionalen Radverkehrskonzept Rheinisches Revier
Vorlage
61/2764/XVII/2023
Art
Anfrage

Sachverhalt:

 

Die Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Datum vom 28.04.2023 die als Anlage beigefügte Anfrage gestellt.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist einer der sieben Projektträger des Rheinischen Radverkehrsreviers. Als dieser ist er Mitglied der projektbegleitenden Steuerungsgruppe.

 

Zu Punkt 1:

Der im Projekt des Rheinischen Radverkehrsreviers erarbeitete Netzplan für Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen wurde dem Land NRW, zwecks Berücksichtigung bei der Erarbeitung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen, gemeldet. Vertreter des Landes und Straßen NRW sind über die Projektstrukturen der derzeitigen Projektphase intensiv eingebunden.

 

Zu Punkt 2:

Projekte, die zur Umsetzung des Rheinischen Radverkehrsreviers beitragen, können über die Rahmenrichtlinie des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) gefördert werden. Entsprechende Förderanträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln, Dezernat 37, zu beantragen.

 

Zu Punkt 3:

Die (Machbarkeits-)Studien sind in Ihrer Gestaltung grundsätzlich flexibel, solange das Ziel, Routen des Rheinischen Radverkehrsreviers umzusetzen, im Fokus steht. Die Steuerungsgruppe hat sich einvernehmlich darauf verständigt, dass die Studien grundsätzlich längere Streckenabschnitte des Netzes betrachten sollen. Ziel ist es, sichtbare Kreisgrenzen überschreitende Achsen des Rheinischen Radverkehrsreviers zu entwickeln.

 

Zu Punkt 4:

Die Durchführung der Studien erfolgt gestaffelt über den gesamten Projektzeitraum (bis Ende 2025). Die Art und Tiefe der Studie je Projektträger wird durch das Projektbudget definiert. Für die (Machbarkeits-)Studien liegt dem Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler ein Budget von 1,2 Mio. € vor. Diese Summe stellt das Gesamtbudget dar und wird auf die sieben Projektträger aufgeteilt. Der Rhein-Kreis Neuss hat nach gemeinsamen Sondierungsgesprächen mit der Stadt Mönchengladbach und den beteiligten Kommunen des Kreises die Route

Mönchengladbach - Korschenbroich - Kaarst (Büttgen) - Neuss - (Düsseldorf)

dem Zweckverband im Rahmen der zweiten Steuerungsgruppensitzung am 28.04.2023 als Projektidee für eine Machbarkeitsstudie vorgeschlagen. Die Route zeichnet sich durch ein hohes Potenzial an Radfahrenden aus und ermöglicht eine Verknüpfung mit den Planungen des Radschnellwegs Neuss-Düsseldorf-Langenfeld. Die Relation Mönchengladbach - Neuss war bereits Gegenstand der Empfehlungen aus dem 14. Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 27.02.2020 Vorlage 66/3811/XVI/2020 zu Radvorrangrouten/Radschnellwegen - alternative Mobilität im Rhein-Kreis Neuss.

 

Zu Punkt 5:

Für die Umsetzung der Radvorrangrouten existiert keine regionale oder kreisweite, Baulastträger übergreifende, Strategie. Routen und Routenabschnitte, die zur Umsetzung des Projektes Rheinisches Radverkehrsrevier beitragen können, wie unter Punkt 2 beschrieben, gefördert werden. Den zuständigen Baulastträgern obliegt die Umsetzung von einzelner, in ihrer Zuständigkeit gelegener, Abschnitte von Radvorrangrouten. Bei bereits bestehenden Planungen, die über ein Planfeststellungsverfahren beschlossen wurden, gilt es zu prüfen, welche Standards für Radwegeanlagen berücksichtigt wurden, oder eine nachträgliche Änderung von Breiten über die Durchführung einer ergänzenden Planfeststellung notwendig ist.