Sachverhalt:
Die Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Datum vom 28.04.2023 die als Anlage beigefügte Anfrage gestellt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der Rhein-Kreis Neuss ist einer der sieben Projektträger des Rheinischen Radverkehrsreviers. Als dieser ist er Mitglied der projektbegleitenden Steuerungsgruppe.
Zu
Punkt 1:
Der
im Projekt des Rheinischen Radverkehrsreviers erarbeitete Netzplan für
Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen wurde dem Land NRW, zwecks
Berücksichtigung bei der Erarbeitung des Bedarfsplans für
Radschnellverbindungen, gemeldet. Vertreter des Landes und Straßen NRW sind
über die Projektstrukturen der derzeitigen Projektphase intensiv eingebunden.
Zu
Punkt 2:
Projekte,
die zur Umsetzung des Rheinischen Radverkehrsreviers beitragen, können über die
Rahmenrichtlinie des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) gefördert
werden. Entsprechende Förderanträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung
in Köln, Dezernat 37, zu beantragen.
Zu Punkt 3:
Die
(Machbarkeits-)Studien sind in Ihrer Gestaltung grundsätzlich flexibel, solange
das Ziel, Routen des Rheinischen Radverkehrsreviers umzusetzen, im Fokus steht.
Die Steuerungsgruppe hat sich einvernehmlich darauf verständigt, dass die Studien
grundsätzlich längere Streckenabschnitte des Netzes betrachten sollen. Ziel ist
es, sichtbare Kreisgrenzen überschreitende Achsen des Rheinischen
Radverkehrsreviers zu entwickeln.
Zu
Punkt 4:
Die Durchführung der Studien erfolgt
gestaffelt über den gesamten Projektzeitraum (bis Ende 2025). Die Art und Tiefe
der Studie je Projektträger wird durch das Projektbudget definiert. Für die
(Machbarkeits-)Studien liegt dem Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler ein Budget
von 1,2 Mio. € vor. Diese Summe stellt das Gesamtbudget dar und wird auf die
sieben Projektträger aufgeteilt. Der Rhein-Kreis Neuss hat nach gemeinsamen
Sondierungsgesprächen mit der Stadt Mönchengladbach und den beteiligten
Kommunen des Kreises die Route
Mönchengladbach
- Korschenbroich - Kaarst (Büttgen) - Neuss - (Düsseldorf)
dem Zweckverband im Rahmen der zweiten
Steuerungsgruppensitzung am 28.04.2023 als Projektidee für eine
Machbarkeitsstudie vorgeschlagen. Die Route zeichnet sich durch ein hohes
Potenzial an Radfahrenden aus und ermöglicht eine Verknüpfung mit den Planungen
des Radschnellwegs Neuss-Düsseldorf-Langenfeld. Die Relation Mönchengladbach -
Neuss war bereits Gegenstand der Empfehlungen aus dem 14. Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss
am 27.02.2020 Vorlage 66/3811/XVI/2020 zu Radvorrangrouten/Radschnellwegen -
alternative Mobilität im Rhein-Kreis Neuss.
Zu
Punkt 5:
Für
die Umsetzung der Radvorrangrouten existiert keine regionale oder kreisweite,
Baulastträger übergreifende, Strategie. Routen und Routenabschnitte, die zur
Umsetzung des Projektes Rheinisches Radverkehrsrevier beitragen können, wie
unter Punkt 2 beschrieben, gefördert werden. Den zuständigen Baulastträgern
obliegt die Umsetzung von einzelner, in ihrer Zuständigkeit gelegener,
Abschnitte von Radvorrangrouten. Bei bereits bestehenden Planungen, die über
ein Planfeststellungsverfahren beschlossen wurden, gilt es zu prüfen, welche
Standards für Radwegeanlagen berücksichtigt wurden, oder eine nachträgliche
Änderung von Breiten über die Durchführung einer ergänzenden Planfeststellung
notwendig ist.