Betreff
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen/-schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028
Vorlage
51/2793/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Personen laut vorliegenden

Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen/innen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 für

den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und den Landgerichtsbezirk Düsseldorf zu.


Sachverhalt:

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen/Innen für die

Wahlperiode 2024 bis 2028 entsprechend der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums (4221 – I.2) und des Runderlasses des Ministeriums für Generationen,Familie, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 06.12.2022

 

Der Präsident des Landgerichtes Mönchengladbach hat für den Bereich des

Kreisjugendamtes -Amtsgerichtsbezirk Grevenbroich (Bereich Jüchen und Rommerskirchen)– für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl der Jugendhauptschöffinnen/-schöffen festgelegt:

 

1. Für die Jugendkammer beim Landgericht Mönchengladbach:

zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe.

 

2. Für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Landgericht

Mönchengladbach:

zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe

 

In die Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen

werden:

Zu 1.: Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für

die Jugendkammer

 

Zu 2.: Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für

das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht

 

 

Die Präsidentin des Landgerichtes Düsseldorf hat für den Bereich des Kreisjugendamtes –

Amtsgericht Neuss (Bereich Korschenbroich) - für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl

der Jugendhauptschöffinnen/-schöffen und Jugendersatzschöffinnen/-schöffen festgelegt:

 

1. Für das Schöffengericht Neuss:

5 Jugendhauptschöffinnen/-schöffen

 

2. Für das Schöffengericht Neuss

3 Jugendersatzschöffinnen/-schöffen

 

In die Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen

werden.

 

zu 1.: 5 Frauen / 5 Männer als Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen

für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss

 

zu 2.: 3 Frauen / 3 Männer als Jugendersatzschöffinnen und Jugendersatzschöffen

für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss

 

 

 

Die erforderliche Zahl der zu meldenden Kandidaten für die Wahl zum Jugendhaupt- bzw.

Ersatzschöffen für das Jugendschöffengericht Neuss konnte nicht eingehalten bzw. erreicht

werden. Trotz intensiver Bemühungen erfolgten insgesamt nur 11 statt der geforderten 16

Bewerbungen. Da die Vorschlagsliste die doppelte Bewerberanzahl enthalten soll, ist die

erforderliche Anzahl an Jugendhaupt-und Jugendersatzschöffinnen/-schöffen dennoch erreicht.

 

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Nach Beschlussfassung sind die Vorschlagslisten im

Jugendamt eine Woche lang öffentlich zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

 

Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses gilt als Vorschlagsliste im Sinne des § 36

GVG (§ 35 Abs. 3 JGG). Bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung der

Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird auf der

beiliegenden Allgemeinverfügung des Justizministeriums (3321 I B.2) und den Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 - 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 06.12.2022 hingewiesen.