Beschlussempfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Personen laut vorliegenden
Vorschlagslisten
zur Wahl der Jugendschöffen/innen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 für
den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und den Landgerichtsbezirk Düsseldorf zu.
Sachverhalt:
Vorbereitung
und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen/Innen für die
Wahlperiode 2024 bis 2028 entsprechend der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums (4221 – I.2) und des Runderlasses des Ministeriums für Generationen,Familie, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 06.12.2022
Der Präsident des
Landgerichtes Mönchengladbach hat für den Bereich des
Kreisjugendamtes
-Amtsgerichtsbezirk Grevenbroich (Bereich Jüchen und Rommerskirchen)– für die
zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl der Jugendhauptschöffinnen/-schöffen
festgelegt:
1. Für die Jugendkammer beim Landgericht Mönchengladbach:
zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe.
2. Für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim
Landgericht
Mönchengladbach:
zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe
In die
Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen
aufgenommen
werden:
Zu 1.: Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und
Hauptschöffen für
die Jugendkammer
Zu 2.: Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und
Hauptschöffen für
das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht
Die Präsidentin
des Landgerichtes Düsseldorf hat für den Bereich des Kreisjugendamtes –
Amtsgericht Neuss
(Bereich Korschenbroich) - für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl
der
Jugendhauptschöffinnen/-schöffen und Jugendersatzschöffinnen/-schöffen
festgelegt:
1. Für das Schöffengericht Neuss:
5 Jugendhauptschöffinnen/-schöffen
2. Für das Schöffengericht Neuss
3 Jugendersatzschöffinnen/-schöffen
In die
Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen
aufgenommen
werden.
zu 1.: 5 Frauen / 5 Männer als Jugendhauptschöffinnen und
Jugendhauptschöffen
für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss
zu 2.: 3 Frauen / 3 Männer als Jugendersatzschöffinnen und
Jugendersatzschöffen
für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss
Die erforderliche
Zahl der zu meldenden Kandidaten für die Wahl zum Jugendhaupt- bzw.
Ersatzschöffen
für das Jugendschöffengericht Neuss konnte nicht eingehalten bzw. erreicht
werden. Trotz
intensiver Bemühungen erfolgten insgesamt nur 11 statt der geforderten 16
Bewerbungen. Da
die Vorschlagsliste die doppelte Bewerberanzahl enthalten soll, ist die
erforderliche
Anzahl an Jugendhaupt-und Jugendersatzschöffinnen/-schöffen dennoch erreicht.
Die Aufnahme in
die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten
Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses. Nach Beschlussfassung sind die Vorschlagslisten im
Jugendamt eine
Woche lang öffentlich zu jedermanns Einsicht aufzulegen.
Die
Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses gilt als Vorschlagsliste im Sinne
des § 36
GVG (§ 35 Abs. 3
JGG). Bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung der
Wahl der
Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird auf der
beiliegenden Allgemeinverfügung des Justizministeriums (3321 I B.2) und den Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 - 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 06.12.2022 hingewiesen.