Betreff
Sachstandsbericht zum interkommunalen Positionspapier mit wasserwirtschaftlich-ökologischen Forderungen im Zusammenhang mit dem beschleunigten Braunkohleausstieg bis 2030
Vorlage
68/2814/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

 

Anfang des Jahres 2023 wurde gemeinsam durch die Stadt Mönchengladbach sowie durch die Kreise Viersen, Heinsberg und dem Rhein-Kreis Neuss ein interkommunales Positionspapier mit wasserwirtschaftlich-ökologischen Forderungen des Revier-Nordraums erarbeitet, die im Zuge des beschleunigten Braunkohleausstieges bis 2030 zu berücksichtigen sind. Tenor der Forderung ist, dass die Sicherung der Lebensgrundlage „Klima“ nicht zu Lasten der Lebensgrundlage „Wasser“ gehen darf. So soll das wasserwirtschaftliche Oberziel aus dem Braunkohleplan Garzweiler II, dass „aus Gründen des öffentlichen Wohls die Region wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden darf, als ohne den bergbaulichen Sümpfungseinfluss“, in vollem Umfang geltend gemacht werden. Hierfür wurden neun Punkten eine besondere Bedeutung zugeschrieben.

Diese umfassen Forderungen zur Fortführung der Kippenmaßnahmen, zum Erhalt der Feuchtgebiete, zur Bereitstellung der erforderlichen Rheinwassermengen und der damit verbundenen Planung der Rheinwassertransportleitung, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Hinblick auf die Spurenstoffbelastung des Rheinwassers, zu Wasserschutzgebieten, zu einem wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept für das Rheinische Revier, zur langfristigen finanziellen Absicherung und zuletzt zur dringenden Ausstattung der betroffenen Behörden und Kommunen mit einer ausreichenden Anzahl an fachlich qualifiziertem Personal zur beschleunigten Umsetzung der Genehmigungsverfahren.

Die drei Landräte und der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach haben das Positionspapier bereits unterschrieben. Derzeit befindet sich das Positionspapier beim Kreis Heinsberg, von wo es alsbald direkt an den Ministerpräsidenten sowie die Minister/in Neubaur und Krischer versandt werden soll.

Sobald der Versand erfolgt ist, wird das Positionspapier dieser Vorlage als Anlage hinzugefügt. Sollte der Versand des Positionspapiers nicht bis zur Ausschusssitzung erfolgt sein, wird das Positionspapier im Nachgang dem Ausschussprotokoll beigefügt.