Betreff
Regionalarbeit
Stand: April - Juni 2023
Vorlage
61/2879/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1.   Regionalrat

 

1.1        Sitzungen des Regionalrates

 

Die nächste Sitzung des Regionalrates findet am 15.06.2023 statt. Zu seiner Vorbereitung tagen am 31.05.2023 der Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel (WS), am 01.06.2023 der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (MUK), am 06.06.2023 der Ausschuss für Regionale Zusammenarbeit, Gewässerschutz, Kultur und Tourismus (RZ) und am 07.06.2023 der Planungsausschuss (PA).

 

Auf der Tagesordnung stehen neben verschiedenen Änderungen des Regionalplans auch Informationen zu den Landesstraßenbauprogrammen.

 

1.2        Regionalplan Düsseldorf: Windenergie

 

Die Bezirksregierung hat als Entwurf einen Zeitplan für die Regionalplanänderung zur Windenergie vorgelegt. Der Zeitplan ist als Anlage beigefügt.

 

 

2.   Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1        Agglomerationsprogramm

 

Der Region Köln/Bonn e. V. hat in einem kooperativen Dialog und Planungsprozess das Agglomerationsprogramm erarbeitet. Es beschreibt die räumlich-strukturellen Transformations- und Umbauaufgaben in definierten Programmlinien und hinterlegt diese mit strategischen Zielen, Handlungsprinzipien und umsetzungsorientierten Aufgaben sowie mit einer ersten Projektauswahl von rd. 50 realisierten Projekten und rd. 50 Zukunftsprojekten. Der Region Köln/Bonn e. V. wird diese in den kommenden Jahren bei der Projektumsetzung prioritär begleiten und über ein intervallisiertes Melde- und Scoutingverfahren weitere Projekte in das Agglomerationsprogramm aufnehmen.

 

Weitere Informationen sind zwischenzeitlich online verfügbar:

 

          www.region-koeln-bonn.de und

          www.agglomerationsprogramm.de

 

Als Anlage ist eine Mitteilungsvorlage des Region Köln-Bonn e. V. beigefügt.

 

 

3.   Metropolregion Rheinland

 

3.1      Parlamentarischer Abend des Metropolregion Rheinland e. V.

 

Die Metropolregion Rheinland wird am 06. Juni 2023 ihren Parlamentarischen Abend in Brüssel veranstalten. Unter dem Titel „Europäische Energiesouveränität - Metropolregion Rheinland zwischen Binnenmarkt, Strukturwandel und globalen Umbrüchen“ lädt die Metropolregion am 06. Juni 2023, ab 16.30 Uhr in das Thon Hotel EU, Wetstraat/Rue de la loi 75 in 1040 Brüssel ein und möchte insbesondere mit rheinischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in den Austausch kommen, um überregionale Themen und Herausforderungen im Rheinland wie die Energieversorgung und strukturelle Transformationsprozesse in Brüssel zu thematisieren.

 

 

  1. Abfallwirtschaftsverein Rhein-Ruhr-Wupper e. V.

 

4.1      Sitzung des Vorstandes

         

Herr Dezernent Küpper hat am 19. April 2023 an der Vorstandssitzung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V. teilgenommen. Frau Deliana Bungard vom bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. hat über die neue EU-Textil-strategie referiert. Weitere Themen waren die EU-Kommissionsvorschläge zu einem „Recht auf Reparatur“, für ein EU-Rohstoffgesetz, gegen Greenwashing sowie der Stand des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung. Zudem wurde darüber informiert, dass der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert hat, sich auf nationaler und EU-Ebene für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Eine entsprechende Entschließung hatte die Länderkammer am 03.03.2023 auf Initiative Bayerns beschlossen. Weiteres Thema war die am 01.08.2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung (EBV), mit der erstmalig bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken eingeführt wird. Um die Umstellungsphase von den bisherigen landesrechtlichen Vorgaben zu erleichtern, haben nun mehrere Bundesländer Übergangsregelungen getroffen. So gelten u. a. in NRW bereits seit Anfang dieses Jahres umfangreiche Übergangsvorschriften, die eine Anwendung der EBV alternativ zu den geltenden Länderregelungen ermöglichen.