Betreff
Strukturwandel, Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Stand: April - Juni 2023
Vorlage
61/2880/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1.   Strukturwandel

 

1.1     Neue Fördermöglichkeiten im Rahmen des EU-Just Transition Fund

 

Neben den geplanten ca. 15 Mrd. €, welche als Strukturfördermittel in den kommenden Jahren in das Rheinische Revier fließen sollen, können zukünftig auch Projekte über EU-Mittel gefördert werden. Über den sogenannten Just Transition Fund, welcher in NRW über die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) umgesetzt wird, stehen für das Rheinische Revier und Nördliche Ruhrgebiet nun zusätzliche Mittel i. H. v. 1,1 Mrd. € zur Verfügung. Unterstützt werden sollen Projekte, die bei der Bewältigung der Folgen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis zum Jahr 2050 beitragen können.

Während das EFRE-Programm zunächst hauptsächlich Unternehmen im Rahmen der sogenannten „Zukunftsgutscheine“ bei der Transformation unterstützt, fokussiert sich der ESF-Programmteil auf die Bausteine Bildung, Ausbildung und Wiedereingliederung - auch im kommunalen Bereich. Hierzu fanden in den vergangenen Wochen Informations- und vertiefende Workshops statt, an welchen Vertreter der Stabstelle Strukturwandel teilgenommen haben. Die Programmschwerpunkte des JTF werden auch zukünftig von der Verwaltung intensiv verfolgt, mit dem Ziel, Fördermöglichkeiten für bestehende und neue Projektideen zu identifizieren.

 

1.2     Reviervertrag 2.0

 

Der Reviervertrag 2.0 wurde am 30.05.2023 im Rahmen des Auftakts zur Veranstaltungsreihe „Perspektiven Revier“ in Mönchengladbach unterzeichnet (s. Anlage).

Der erste Reviervertrag wurde in 2021 zwischen NRW-Landesregierung, den Kreisen und Kommunen, den Vertretern der Zukunftsagentur Rheinisches Revier sowie weitere Akteure aus Wirtschaft und Region geschlossen.

Auf der Grundlage des Reviervertrags 2.0 soll die Umsetzung von Strukturwandelprojekten deutlich beschleunigt werden. Zugleich sollen die energieintensiven Industrien in der Region gestärkt werden.

Der Reviervertrag stellt eine zentrale Grundlage für den Weg in eine nachhaltige Energieversorgung und den Transformationsprozess in der Region dar.

Wichtig ist im weiteren Prozess des Strukturwandels insbesondere der Erhalt der gut bezahlten Arbeitsplätze und der Wertschöpfung in der Region. Zudem müssen jetzt schnellstmöglich die Voraussetzungen für neue Wertschöpfung und weiterer gut bezahlter Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der Reviervertrag 2.0 berücksichtigt die 2022 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG vereinbarten Eckpunkte für einen vorgezogenen Kohleausstieg („Kohle-Kompromiss“).

 

2.   Braunkohlenplanung

 

A.     Aktuelle Termine

 

1.     167. Sitzung des Braunkohlenausschusses

 

Die 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses findet am 16.06.2023 bei der Bezirksregierung Köln statt. Auf der Tagesordnung steht u. a. ein Bericht zur Abraumbilanzierung des Tagebaus Garzweiler II sowie zum wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept.

Darüber hinaus wird sich der Braunkohlenausschuss mit der neuen Leitentscheidung befassen. Der Bearbeitungsstand wird im Rahmen der Sitzung durch Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt werden.

 

2.     Rheinwassertransportleitung - Errichtung und Betrieb eines Entnahmebauwerks Scoping-Termin

 

Am 09.05.2023 fand der Scoping-Termin zur Errichtung und zum Betrieb eines Entnahmebauwerks im Rahmen der Rheinwassertransportleitung als Online-Veranstaltung statt. Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u. a. die Tagebaue Garzweiler und Hambach. Für beide Tagebaue ist nach Beendigung der Abbautätigkeit im Rahmen der Rekultivierung eine Seebefüllung mit Rheinwasser vorgesehen. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser zu den Tagebauen erforderlich. Die Rheinwassertransportleitung dient zu dem der Bereitstellung von Wasser zur Stützung der Feuchtgebiete im Norden des Tagebaus Garzweiler sowie zum Erhalt von Gewässern (Ökowasser), die aktuell durch gehobenes Sümpfungswasser erfolgt. Am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld ist hierzu die Errichtung eines Entnahmebauwerks erforderlich. Im Rahmen des Scoping-Termins wurde über das Vorhaben informiert. Der Scoping-Termin dient der Festlegung des entsprechenden Untersuchungsrahmens und -umfangs zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

B.     Betriebsplanung

 

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C.   Sonstiges

 

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3.   Energiewirtschaft

 

3.1      Schreiben der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

 

          Mit Schreiben vom 09.02.2023 hat sich der Landrat vor dem Hintergrund der auslaufenden Kohleverstromung im Rheinischen Revier mit Fragen zur Sicherheit der künftigen Energieversorgung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt.

 

Mit Schreiben vom 05.05.2023 hat Frau Ministerin Mona Neubauer geantwortet. Der Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.