Stand: April - Juni 2023
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.
Sachverhalt:
1.
Strukturwandel
1.1 Neue
Fördermöglichkeiten im Rahmen des EU-Just Transition Fund
Neben den geplanten ca. 15 Mrd. €, welche als
Strukturfördermittel in den kommenden Jahren in das Rheinische Revier fließen
sollen, können zukünftig auch Projekte über EU-Mittel gefördert werden. Über
den sogenannten Just Transition Fund, welcher in NRW über die Programme des
Europäischen Sozialfonds (ESF) und Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
(EFRE) umgesetzt wird, stehen für das Rheinische Revier und Nördliche
Ruhrgebiet nun zusätzliche Mittel i. H. v. 1,1 Mrd. € zur Verfügung.
Unterstützt werden sollen Projekte, die bei der Bewältigung der Folgen des
Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis zum Jahr 2050
beitragen können.
Während das EFRE-Programm zunächst
hauptsächlich Unternehmen im Rahmen der sogenannten „Zukunftsgutscheine“ bei
der Transformation unterstützt, fokussiert sich der ESF-Programmteil auf die
Bausteine Bildung, Ausbildung und Wiedereingliederung - auch im kommunalen
Bereich. Hierzu fanden in den vergangenen Wochen Informations- und vertiefende
Workshops statt, an welchen Vertreter der Stabstelle Strukturwandel
teilgenommen haben. Die Programmschwerpunkte des JTF werden auch zukünftig von
der Verwaltung intensiv verfolgt, mit dem Ziel, Fördermöglichkeiten für
bestehende und neue Projektideen zu identifizieren.
1.2 Reviervertrag
2.0
Der Reviervertrag 2.0 wurde am 30.05.2023 im
Rahmen des Auftakts zur Veranstaltungsreihe „Perspektiven Revier“ in
Mönchengladbach unterzeichnet (s. Anlage).
Der erste Reviervertrag wurde in 2021
zwischen NRW-Landesregierung, den Kreisen und Kommunen, den Vertretern der
Zukunftsagentur Rheinisches Revier sowie weitere Akteure aus Wirtschaft und
Region geschlossen.
Auf der Grundlage des Reviervertrags 2.0
soll die Umsetzung von Strukturwandelprojekten deutlich beschleunigt werden.
Zugleich sollen die energieintensiven Industrien in der Region gestärkt werden.
Der Reviervertrag stellt eine zentrale
Grundlage für den Weg in eine nachhaltige Energieversorgung und den
Transformationsprozess in der Region dar.
Wichtig ist im weiteren Prozess des
Strukturwandels insbesondere der Erhalt der gut bezahlten Arbeitsplätze und der
Wertschöpfung in der Region. Zudem müssen jetzt schnellstmöglich die
Voraussetzungen für neue Wertschöpfung und weiterer gut bezahlter Arbeitsplätze
geschaffen werden.
Der Reviervertrag 2.0 berücksichtigt die
2022 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen und der RWE AG vereinbarten Eckpunkte für einen
vorgezogenen Kohleausstieg („Kohle-Kompromiss“).
2.
Braunkohlenplanung
A. Aktuelle Termine
1. 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses
Die 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses findet am 16.06.2023 bei der Bezirksregierung Köln statt. Auf der Tagesordnung steht u. a. ein Bericht zur Abraumbilanzierung des Tagebaus Garzweiler II sowie zum wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept.
Darüber hinaus wird sich der Braunkohlenausschuss mit der neuen Leitentscheidung befassen. Der Bearbeitungsstand wird im Rahmen der Sitzung durch Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt werden.
2. Rheinwassertransportleitung - Errichtung
und Betrieb eines Entnahmebauwerks Scoping-Termin
Am 09.05.2023 fand der Scoping-Termin zur Errichtung und zum Betrieb eines Entnahmebauwerks im Rahmen der Rheinwassertransportleitung als Online-Veranstaltung statt. Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u. a. die Tagebaue Garzweiler und Hambach. Für beide Tagebaue ist nach Beendigung der Abbautätigkeit im Rahmen der Rekultivierung eine Seebefüllung mit Rheinwasser vorgesehen. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser zu den Tagebauen erforderlich. Die Rheinwassertransportleitung dient zu dem der Bereitstellung von Wasser zur Stützung der Feuchtgebiete im Norden des Tagebaus Garzweiler sowie zum Erhalt von Gewässern (Ökowasser), die aktuell durch gehobenes Sümpfungswasser erfolgt. Am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld ist hierzu die Errichtung eines Entnahmebauwerks erforderlich. Im Rahmen des Scoping-Termins wurde über das Vorhaben informiert. Der Scoping-Termin dient der Festlegung des entsprechenden Untersuchungsrahmens und -umfangs zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
B. Betriebsplanung
. / .
C. Sonstiges
. / .
3.
Energiewirtschaft
3.1 Schreiben der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit Schreiben vom 09.02.2023 hat sich der Landrat vor dem Hintergrund der auslaufenden Kohleverstromung im Rheinischen Revier mit Fragen zur Sicherheit der künftigen Energieversorgung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt.
Mit Schreiben vom 05.05.2023 hat Frau Ministerin Mona Neubauer geantwortet. Der Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.