Betreff
Vorlage zu TOP 10 der Tagesordnung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 15.12.2009
Vorlage
36/0169/XV/2009
Aktenzeichen
36.1-02
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vorlage zu TOP 10 der Tagesordnung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 15.12.2009

 

Nachstehend werden die Aufgaben des Straßenverkehrsamtes (SVA) im Rhein-Kreis Neuss in den Bereichen Verkehrsangelegenheiten und Fahrerlaubnisbehörde erläutert.

 

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss besteht aus vier Fachabteilungen:

 - Fahrerlaubnisbehörde

 - Verkehrsangelegenheiten

 - Zulassungsbehörde

 - Bußgeldstelle.

Während die Abteilungen Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle in Grevenbroich untergebracht sind, werden die Dienstleistungen der Bereiche Fahrerlaubnisse und Zulassungswesen für die Bürgerinnen und Bürger an vier Standorten im Kreisgebiet erbracht:

 - im Kreishaus Neuss, Oberstraße 91

 - im Hochhaus der Kreisverwaltung in Grevenbroich, Lindenstraße

 - im Gewerbepark TOP West , Kieler Straße 26 in Dormagen

 - in Räumen der Stadtverwaltung am Rathaus Dorfstraße 20 in Meerbusch

 

1. Fahrerlaubnisbehörde

 

 - „Begleitetes Fahren ab 17“

Seit der Einführung des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17“ in Nordrhein-Westfalen ab September 2005 werden jährlich rund 2000 Anträge gestellt und nach bestandener Fahrprüfung Fahrberechtigungen erteilt.
Erste Untersuchungen belegen den positiven Effekt des Modellversuches in Niedersachsen.

 

-          Fahrerlaubnis auf Probe / Punktesystem bei Fahrerlaubnisinhabern
Seit November 1986 ist der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis nur auf Probe (2 Jahre) möglich. Während der Probezeit unterliegt der Fahranfänger einer besonderen Aufsicht.
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße) erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Bei Nichtbefolgung erfolgt die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.


Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde im Jahre 2008:         
Aufforderung zum Aufbauseminar                                                                  130
Verwarnung nach dem Aufbauseminar                                                    63
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Maßnahmen                                                130

 

 

Bei Verkehrsverstößen, die im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden, hat die Fahrerlaubnisbehörde bei einem bestimmten Punktestand Maßnahmen zu ergreifen, bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
eine Verwarnung erfolgt                                                                 ab   8 Punkten
eine Aufforderung zum Besuch eines Aufbauseminars erfolgt                  ab 14 Punkten
der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bei                                                  18 Punkten

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde erfolgten im Jahr 2008
bei 8 bis 13 Punkten                                                                      in 1297 Fällen
bei 14 bis 17 Punkten / Aufbauseminar                                              in   130 Fällen
eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt                                           in     23 Fällen

 - Gewerbliche Personenbeförderung
Das Straßenverkehrsamt ist in diesem Bereich Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Mietwagenkonzessionen und die Genehmigung von Taxenkonzessionen einschließlich der Festsetzung der Beförderungsentgelte für Taxen im Kreisgebiet.
Derzeit sind im Rhein-Kreis Neuss 70 Mietwagen genehmigt, sowie Konzessionen für insgesamt 197 Taxen erteilt.

Im Jahre 1999 hat die IHK Mittlerer Niederrhein im Auftrag des Rhein-Kreises Neuss ein Gutachten zur Funktionalität des Taxengewerbes im Kreisgebiet erstellt. Dabei wurde seinerzeit festgestellt, dass insgesamt 221 Taxenkonzessionen zugeteilt waren, während die Grenze der einwandfreien Funktionalität bei 195 Konzessionen lag. Damit war die Funktionalität des Gewerbes insgesamt gestört.

Dieses Gutachten führte dazu, dass seitdem keine Konzessionen für Taxen erteilt wurden. Durch Geschäftsaufgaben wurden bis heute insgesamt 24 Konzessionen an den Rhein-Kreis zurückgegeben. Die aktuelle Zahl liegt damit bei 197 Konzessionen. Auf der Warteliste stehen seit geraumer Zeit insgesamt 124 Bewerber.

Derzeit erstellt die IHK, im Auftrag des Rhein-Kreises Neuss, ein aktuelles Gutachten zur Funktionalität des Gewerbes.

Mit der Fertigstellung und Übergabe an den Kreis wird im Januar 2010 gerechnet.

 

Aufgrund der dann vorliegenden Daten ist über das weitere Vorgehen in Bezug auf Konzessionen und ggfls. Tarifänderungen zu entscheiden.

 

Die Verwaltung wird den Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss hierüber zu gegebener Zeit informieren.

 

2. Verkehrsangelegenheiten

I. Verkehrserziehung an berufsbildenden und weiterführenden Schulen

Um die „Problemgruppe“ der jungen Fahranfänger besonders anzusprechen, veranstaltet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss jährlich an den weiterführenden Schulen und Berufsbildungszentren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Aktionsreihe zum Thema Verkehrssicherheit.

Im Jahr 2009 referierten bei 21 Veranstaltungstagen vier Fachberater (Arzt, Rechtsanwältin, Polizeibeamter, Fahrlehrer) bezogen auf ihr Fachgebiet über Unfallschwerpunkte und Unfallfolgen strafrechtlicher und medizinischer Art.

Durch diesen Veranstaltungsblock, der an 17 Gymnasien, drei Gesamtschulen und einem Berufsbildungszentrum durchgeführt wurde, konnten damit rund 2.000 junge Fahranfänger erreicht werden.

 

II. Verkehrsquizveranstaltungen mit den 5. Klassen aller Schulformen im Rhein-Kreis Neuss

In Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde Neuss- Direktion Verkehr - werden jährlich in den Monaten Februar und März an 21 Schwerpunktschulen Verkehrsquizveranstaltungen für die 5. Klassen aller Schulformen durch das Straßenverkehrsamt durchgeführt.

2009 nahmen insgesamt 39 Schulen (11 Haupt-, 10 Real-, 3 Gesamtschulen und 15 Gymnasien) mit ca. 3.500 Schülerinnen und Schülern am Verkehrsquiz teil.

Ziel des Verkehrsquiz ist es, den Kindern die wichtigsten Verhaltensregeln für Radfahrer und Fußgänger zu vergegenwärtigen. Dabei gilt es 18 Fotos aus dem Straßenverkehr anhand eines Bewertungsbogens richtig zu interpretieren. Grundlage hierfür ist der bereits im 4. Schuljahr durch Polizeibeamte erteilte Verkehrsunterricht und die im Anschluss daran abgehaltene Radfahrprüfung.

Alle richtigen Antwortzettel nehmen an einer späteren Verlosung teil.

Zudem erfolgt eine Schulauswertung. Dadurch können die „besten“ Schulen und Klassen im Rhein-Kreis Neuss ermittelt werden.

Den Schulen und den einzelnen Klassen wird die Auswertung zur Verfügung gestellt um mögliche Defizite bei bestimmten Fragen erkennen zu können, so dass schulintern nachgearbeitet werden kann.

 

III. Jugendverkehrsschule, Fahrradausbildung

Ein ständiger Gefahrenherd für die Gruppe der sechs- bis zehnjährigen Kinder ist das Radfahren. Kinder können viele Unfälle vermeiden, wenn sie die spezifischen Gefahren des Radverkehrs kennen. Hier leistet die Jugendverkehrsschule des Rhein-Kreis Neuss einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit der kleinsten Verkehrsteilnehmer. In diesem Rahmen erlernen die Kinder die Verkehrsregeln, die Verkehrsschilder und die Beherrschbarkeit des Fahrradfahrens und werden intensiv auf das Fahren in der Verkehrswirklichkeit mittels fahrpraktischen Übungen vorbereitet. So wird bereits während der Grundschulzeit mit gezielten Trainingsprogrammen das Verkehrsverhalten der Schülerinnen und Schüler deutlich verbessert.

Zum Abschluss der vierten Grundschulklasse wird eine freiwillige Radfahrprüfung durchgeführt. Dabei legen gut 95 % aller Viertklässler erfolgreich die Radfahrprüfung ab.

Das Straßenverkehrsamt unterstützt dabei die Arbeit der Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde personell und finanziell durch Bereitstellung von Kraftfahrzeugen.

IV. Koordinierungsstelle des Netzwerks „Verkehrssichere Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss“
Als Koordinierungsstelle für die vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit organisiert das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss den Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen dem Netzwerk angehörigen Kommunen, unterstützt diese in ihrer Verkehrssicherheitsarbeit vor Ort, vermittelt Referenten und stellt Informationen über erfolgreiche Projekte allen interessierten Kommunen zur Verfügung. Ebenfalls gibt es Hilfestellung bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsebenen in Bezug auf die Verkehrssicherheitsarbeit, wie z.B. der Polizei, der Verkehrswacht, der Schulen und der Verkehrsunternehmen.

Im Rahmen des Netzwerks werden jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt, so z.B. die Anhalteaktion von Fahrradfahren vor Fußgängerüberwegen im Jahr 2009.

Die Partner im Netzwerk sind alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss, sowie die Stadt Düsseldorf.

 

V. Unfallkommission im Rhein-Kreis Neuss

Die Unfallkommission hat das Verkehrsunfallgeschehen zu beobachten, auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beraten und zu beschließen. Sie hat die zeitgerechte Durchführung der Maßnahmen und die anschließende Entwicklung des Unfallgeschehens zu beobachten und ggf. ergänzende Maßnahmen zu treffen.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss ist in allen Unfallkommissionen der kreisangehörigen Städte vertreten und führt zudem den Vorsitz über die örtlichen Unfallkommissionen der Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen.

 

VI. Teilnahme an Bahnübergangs- und Verkehrsschauen

Für einen sicheren Verkehrsablauf ist ein technisch einwandfreier Zustand der Straßen und Bahnübergänge erforderlich. Regelmäßige Bahnübergangs- und Verkehrsschauen tragen dazu bei, Mängel rechtzeitig zu erkennen und Unfällen vorzubeugen.
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss ist an allen Bahnübergangs- und Verkehrsschauen der kreisangehörigen Städte beteiligt und führt diese stellvertretend für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen durch.

 

VII. Sonstige Tätigkeiten

Das Straßenverkehrsamt entscheidet über verkehrslenkende Maßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung – z.B.: Absichern von Baustellen, Anordnen von Verkehrszeichen, Ausstellen von Genehmigungen, Erlaubnisse für Veranstaltungen u.v.m. – in den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen.

Ferner ist es für die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten zuständig. Im Jahr 2008 wurden im Rhein-Kreis Neuss insgesamt 2610 Schwertransporte durchgeführt, im laufenden Jahre sind es bis Mitte November 2050 Transporte.
Aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation ist allerdings ein Rückgang der Schwertransporte um ca. 25 % zu verzeichnen.