Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 - 3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2008 nach 2009 im Rahmen des Jahresabschlusses 2008
Vorlage
20/0172/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die Übersicht, der gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2008 nach 2009 zu übertragenen Ermächtigungen zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die übertragenen Ermächtigungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Es war zunächst vorgesehen, dass die Vorlage im Zusammenhang mit der Schlussbilanz 2008 erfolgen soll. Da die Schlussbilanz noch nicht erstellt ist, werden die Ermächtigungsübertragungen, die gemäß § 22 Abs.1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2008 nach 2009 im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 vorgenommen wurden, nachfolgend dargestellt.

 

Die von 2008 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen 2009 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN                                                                         1.110.458,83 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2009                                1.110.458,83 €

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT                        2.633.114,07 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT                                3.984.363,47 €

AUSWIRKUNG AUF DEN FINANZPLAN 2009                                                 6.617.477,54 €  

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 1.110.458,83 (Vorjahr: 330.451,20 €) gebildet.

 

 

Bezüglich der Gesamtübersicht, der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen, wird auf die Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2009 verwiesen.

 

Der Finanzausschuss wird in der Sitzung am 30.11.2009 die Ermächtigungsübertragungen beraten.