Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

A.    GFG 2024

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 21.06.2023 die Eckpunkte für einen Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 - GFG 2024 eingebracht, welches u.a. erstmalig eine Lösung der Altschuldenproblematik enthielt. Die vorgesehene Finanzierung der Altschuldenlösung wurde von den kommunalen Spitzenverbänden allerdings kritisiert. Derzeit ist geplant, eine Landeslösung für die kommunalen Altschulden bis 2025 gemeinsam zu erarbeiten.

 

Am 22.08.2023 wurden auf Basis vorliegender Erkenntnisse, Austausche mit Kommunen und den Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände die Eckpunkte zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024 vom Landeskabinett neu beschlossen. Die darauf beruhende Arbeitskreisrechnung wurde den Kommunen am 23.08.2023 zur Verfügung gestellt.

Die originäre Finanzausgleichsmasse für das GFG 2024 beträgt nach der Mai-Steuerschätzung 2023 15,166 Milliarden Euro und liegt damit rund 167 Millionen Euro über der originären Finanzausgleichsmasse aus dem GFG 2023 (14,999 Milliarden Euro).

Für die Ableitung der Finanzausgleichsmasse maßgeblich sind die Verbundsteuereinnahmen des Landes für den Referenzzeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023, so dass die genannten Zahlen noch nicht als endgültig angesehen werden können.

 

Die verteilbare Finanzausgleichsmasse liegt bei 15,34 Milliarden Euro, davon 13,13 Milliarden Euro als Schlüsselzuweisungen sowie 2,21 Milliarden Euro als pauschale, zweckgebundene Zuweisungen.

 

Die Schlüsselmasse für die Kreise beträgt 1,51 Milliarden Euro und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,68 Millionen Euro.

 

Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale verbleibt bei 170 Millionen Euro. Die Klima- und Forstpauschale wird nach Erhebung der kommunalen Daten erst zur Modellrechnung ausgewiesen.

 

Die Eckpunkte sowie die Stellungnahme sind als Anlagen beigefügt.

 

Auf Grundlage der aktuellen Arbeitskreisrechnung vom 22.08.2023 stellen sich die Zahlungen

auf der Grundlage des GFG 2024 für den Rhein-Kreis Neuss wie folgt dar:

 

Die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen sinken um 18,29 %.

Der Rhein-Kreis Neuss erhält voraussichtlich 59.775.688 Euro und somit 2.469.537 Euro

(4,31%) mehr an Schlüsselzuweisungen als 2023.

 

In 2024 steigen die Umlagegrundlagen voraussichtlich geringfügig um 0,76 %, was einem

Betrag von rd. 6,5 Mio. Euro entspricht.

 

Die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen steigt laut Arbeitskreisrechnung zum GFG

2024 um rund 24,0 Mio. Euro und somit um 3,20 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Der Allgemeinen Investitionspauschale für die Kommunen liegt die maßgebliche

Bevölkerungszahl zum 31.12.2022 zu Grunde.

 

Die nicht umlagewirksame Aufwands-/Unterhaltspauschale (neu seit 2019) wird

um 0,07 % sinken.

 

 

 

Die Sportpauschale entwickelt sich 2024 wie folgt:

 

Die finanzkraftunabhängig bereitgestellte Schul-/Bildungspauschale erfährt eine Erhöhung

um rund 374 T. Euro.

 

 

Mittlerweile hat sich allerdings herausgestellt, dass bei der vom Land erstellten Arbeitskreisrechnung z.T. veraltete Daten verwendet wurden, die zu Abweichungen bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen führen werden. Eine Korrektur ist laut Aussage des zuständigen Ministeriums mit der Modellrechnung, die voraussichtlich erst im Oktober/November 2023 veröffentlicht wird, vorgesehen.

 

B.    Haushaltsentwurf des Landschaftsverbandes Rheinland

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 des Landschaftsverbandes Rheinland wurde am 30.08.2023 in der Landschaftsversammlung eingebracht. Er sieht eine Anhebung des Hebesatzes für die Landschaftsumlage von 15,65 v.H. um 0,3 v.H. auf 15,95 v.H. vor.