Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
21.09.2023 zum Thema "Prüfung
einer Modellregion gemäß § 64d Sozialgesetzbuch V für den Rhein-Kreis Neuss
"
Das
Modellvorhaben sieht vor, speziell qualifizierten Pflegefachkräften ärztliche
Tätigkeiten
zu übertragen.
Die
Qualifizierung orientiert sich an den Heilkundemodulen der Fachkommission nach
§14
Pflegeberufegesetz.
Zunächst sollen die Module „Diabetes Mellitus“, „chronische Wunde“ und
„Demenz“
umgesetzt werden.
Das Modellvorhaben
richtet sich insbesondere an Pflegefachkräfte, die bei einem
Pflegedienst,
einer Arztpraxis oder einem medizinischem Versorgungszentrum angestellt
sind.
Die
Diagnosestellung und Erstverordnung von z.B. Verband- und Hilfsmitteln erfolgt
weiterhin durch
einen zugelassenen Arzt, die Weiterbehandlung und Folgeverordnung
übernimmt die
qualifizierte Pflegefachkraft.
Grundlage des
Modellvorhabens ist ein Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband,
der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenorganisationen, welche für
die
Wahrnehmung der
Interessen von Pflegediensten zuständig sind.
Ziel war es,
spätestens zu Januar 2023 in jedem Bundesland mindestens in einer Region das
Modellvorhaben zu
einer der drei Diagnosen „Diabetes Mellitus“, „chronische Wunde“ oder
„Demenz“ zu
etablieren. Die maximale Befristung soll bei vier Jahren liegen.
Da sich die
Fertigstellung/ Umsetzung des Rahmenvertrages verzögert, ist bis jetzt noch in
keinem Bundesland
das Modellvorhaben umgesetzt.
Die Krankenkassen
der jeweiligen Bundesländer entscheiden gemeinsam nach bestimmten
Kriterien,
welches der drei Module umgesetzt werden soll und bestimmen auch die Region, in
der das
Modellvorhaben etabliert werden soll.
In NRW sind für das Modellvorhaben zwei Regionen geplant.
Es ist nicht möglich, dass sich der Rhein-Kreis Neuss aktiv als
„Modellregion“ bewirbt.