Betreff
Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE vom 21.9.2023 für den Gesundheitsausschuss am 23.11.2023 zu dem Thema „Prüfung einer Modellregion gemäß § 64d Sozialgesetzbuch V für den Rhein-Kreis Neuss“
Vorlage
53/3519/XVII/2023
Art
Antrag

Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom

21.09.2023 zum Thema "Prüfung einer Modellregion gemäß § 64d Sozialgesetzbuch V für den Rhein-Kreis Neuss "

Das Modellvorhaben sieht vor, speziell qualifizierten Pflegefachkräften ärztliche Tätigkeiten

zu übertragen.

Die Qualifizierung orientiert sich an den Heilkundemodulen der Fachkommission nach §14

Pflegeberufegesetz. Zunächst sollen die Module „Diabetes Mellitus“, „chronische Wunde“ und

„Demenz“ umgesetzt werden.

Das Modellvorhaben richtet sich insbesondere an Pflegefachkräfte, die bei einem

Pflegedienst, einer Arztpraxis oder einem medizinischem Versorgungszentrum angestellt

sind.

Die Diagnosestellung und Erstverordnung von z.B. Verband- und Hilfsmitteln erfolgt

weiterhin durch einen zugelassenen Arzt, die Weiterbehandlung und Folgeverordnung

übernimmt die qualifizierte Pflegefachkraft.

Grundlage des Modellvorhabens ist ein Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband,

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenorganisationen, welche für die

Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten zuständig sind.

Ziel war es, spätestens zu Januar 2023 in jedem Bundesland mindestens in einer Region das

Modellvorhaben zu einer der drei Diagnosen „Diabetes Mellitus“, „chronische Wunde“ oder

„Demenz“ zu etablieren. Die maximale Befristung soll bei vier Jahren liegen.

Da sich die Fertigstellung/ Umsetzung des Rahmenvertrages verzögert, ist bis jetzt noch in

keinem Bundesland das Modellvorhaben umgesetzt.

Die Krankenkassen der jeweiligen Bundesländer entscheiden gemeinsam nach bestimmten

Kriterien, welches der drei Module umgesetzt werden soll und bestimmen auch die Region, in

der das Modellvorhaben etabliert werden soll.

In NRW sind für das Modellvorhaben zwei Regionen geplant.

Es ist nicht möglich, dass sich der Rhein-Kreis Neuss aktiv als „Modellregion“ bewirbt.