Betreff
Sachstand zur Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Personen im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/3788/XVII/2024
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mit Kreistagsbeschluss vom 13. Dezember 2023 wurde die Verwaltung gebeten, die Einführung einer kreisweit verwendbaren Bezahlkarte für Asylbewerber und Personen mit Duldungsstatus umzusetzen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dem Beschluss ging ein gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 1. Dezember 2023 voraus.

Wie der Landkreistag NRW mit Rundschreiben Nr. 0864/23 vom 19. Dezember 2023 mitgeteilt hat, haben sich die Länder - an die Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 6. November 2023 anknüpfend - unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene auf bundeseinheitliche Mindeststandards für eine Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt. Ziel ist es, die Barauszahlung und die Möglichkeit des Transfers von Geld in das Ausland einzuschränken und den Verwaltungsaufwand für die Landkreise und Städte zu minimieren.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des MPK-Vorsitzlandes Hessen hat den als Anlage beigefügten Entwurf eines Beschlussvorschlages für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Stand vom 15. Dezember 2023 finalisiert, der in der Anlage die auf Ebene der Staatskanzleien geeinten bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte enthält.

Die Bezahlkarte soll danach eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion sein, die als Bargeldsurrogat dient, nicht als Kontoersatz. Überweisungen im Inland oder ins Ausland sind nicht möglich. Die Bezahlkarte soll technisch anschlussfähig zur Nutzung durch die kommunalen Leistungsbehörden sein, welche diese per Echtzeitüberweisung aufladen können sollen. Für eine Übertragung auf eine neue Karte im Falle des Kartenverlustes soll den Leistungsbehörden eine Einsicht in den aktuellen Guthabenstand der Leistungsberechtigten ermöglicht werden.

Die Bezahlkarte muss nun ausgeschrieben werden. Die Bundesländer entscheiden bis zum 15. Januar 2024, ob sie einem länderübergreifenden Vergabeverfahren beitreten wollen (die Federführung hat Hamburg übernommen) oder ein Vergabeverfahren in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Mindeststandards durchführen.

Zudem wird durch den MPK-Vorsitz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geprüft, welche konkreten gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen, um die Bezahlkarte zu ermöglichen. In dem Zusammenhang sollen noch offene Punkte erörtert werden, wie beispielsweise die Frage, ob auch Bezieherinnen und Bezieher von Analogleistungen nach den Bestimmungen des SGB XII gemäß § 2 Asylbewerberleistungsgesetz unter das Bezahlkartenregime fallen sollen.

Über den weiteren Fortgang im Hinblick auf die künftige Umsetzung im Rhein-Kreis Neuss wird die Verwaltung dem Ausschuss berichten.