Sachverhalt:
Mit Kreistagsbeschluss vom 13. Dezember 2023 wurde
die Verwaltung gebeten, die Einführung
einer kreisweit verwendbaren Bezahlkarte für Asylbewerber und Personen mit
Duldungsstatus umzusetzen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dem Beschluss ging ein gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP
und UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 1. Dezember 2023 voraus.
Wie der
Landkreistag NRW mit Rundschreiben Nr. 0864/23 vom 19. Dezember 2023 mitgeteilt
hat, haben sich die Länder - an die Vereinbarungen der
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 6. November 2023 anknüpfend - unter
Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene auf
bundeseinheitliche Mindeststandards für eine Bezahlkarte für Asylbewerber
geeinigt. Ziel ist es, die Barauszahlung und die Möglichkeit des Transfers von
Geld in das Ausland einzuschränken und den Verwaltungsaufwand für die
Landkreise und Städte zu minimieren.
Die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des MPK-Vorsitzlandes Hessen hat den
als Anlage beigefügten Entwurf eines
Beschlussvorschlages für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Stand vom 15.
Dezember 2023 finalisiert, der in der Anlage die auf Ebene der Staatskanzleien
geeinten bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte enthält.
Die
Bezahlkarte soll danach eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion sein,
die als Bargeldsurrogat dient, nicht als Kontoersatz. Überweisungen im Inland
oder ins Ausland sind nicht möglich. Die Bezahlkarte soll technisch
anschlussfähig zur Nutzung durch die kommunalen Leistungsbehörden sein, welche
diese per Echtzeitüberweisung aufladen können sollen. Für eine Übertragung auf
eine neue Karte im Falle des Kartenverlustes soll den Leistungsbehörden eine
Einsicht in den aktuellen Guthabenstand der Leistungsberechtigten ermöglicht
werden.
Die
Bezahlkarte muss nun ausgeschrieben werden. Die Bundesländer entscheiden bis zum
15. Januar 2024, ob sie einem länderübergreifenden Vergabeverfahren beitreten
wollen (die Federführung hat Hamburg übernommen) oder ein Vergabeverfahren in
eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen
Mindeststandards durchführen.
Zudem wird
durch den MPK-Vorsitz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
geprüft, welche konkreten gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen, um
die Bezahlkarte zu ermöglichen. In dem Zusammenhang sollen noch offene Punkte
erörtert werden, wie beispielsweise die Frage, ob auch Bezieherinnen und
Bezieher von Analogleistungen nach den Bestimmungen des SGB XII gemäß § 2
Asylbewerberleistungsgesetz unter das Bezahlkartenregime fallen sollen.
Über den
weiteren Fortgang im Hinblick auf die künftige Umsetzung im Rhein-Kreis Neuss
wird die Verwaltung dem Ausschuss berichten.