Betreff
Sachstand Örtliche Planung
Vorlage
50/3815/XVII/2024
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, alle zwei Jahre eine Örtliche Planung zu erstellen, die der Analyse der bestehenden Pflegeinfrastruktur dient.

 

Mit der Erstellung des Gutachtens wurde im vergangenen Jahr das ALP Institut für Stadtentwicklung Hamburg beauftragt.

Das Gutachten wurden zwischenzeitlich in seiner Entwurfsfassung erstellt und muss nun seitens der Kreisverwaltung inhaltlich geprüft werden.

Vorgesehen ist eine Vorstellung der wesentlichen Ergebnisse und Verabschiedung des Gutachtens als Grundlage der kommunalen Pflegeplanung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 02.05.2024.

Im Vorfeld soll das Gutachten bereits in der Kommission Silberner Plan besprochen und beraten werden, um allen im Ausschuss für Soziales und Wohnen vertretenen Kreistagsfraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Außerdem soll die Örtliche Planung gemäß dem Mitwirkungsgrundsatz aus § 8 APG NRW in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 17.04.2024 vorgestellt werden.