Sachverhalt:
Gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, alle zwei Jahre eine Örtliche Planung zu erstellen, die der Analyse der bestehenden Pflegeinfrastruktur dient.
Mit der Erstellung des Gutachtens wurde im
vergangenen Jahr das ALP Institut für Stadtentwicklung Hamburg beauftragt.
Das Gutachten wurden zwischenzeitlich in
seiner Entwurfsfassung erstellt und muss nun seitens der Kreisverwaltung
inhaltlich geprüft werden.
Vorgesehen ist eine Vorstellung der
wesentlichen Ergebnisse und Verabschiedung des Gutachtens als Grundlage der
kommunalen Pflegeplanung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen
am 02.05.2024.
Im Vorfeld soll das Gutachten bereits in der
Kommission Silberner Plan besprochen und beraten werden, um allen im Ausschuss
für Soziales und Wohnen vertretenen Kreistagsfraktionen Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Außerdem soll die Örtliche Planung gemäß dem
Mitwirkungsgrundsatz aus § 8 APG NRW in der Konferenz für Gesundheit, Pflege
und Alter am 17.04.2024 vorgestellt werden.