Betreff
Neufassung Kreisjugendförderplan für die Jahre 2010 bis 2014
Vorlage
51/0253/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Kreisjugendförderplanes in der Fassung von Oktober 2009 zu. Die darin getroffenen Regelungen zur Förderung der Jugendarbeit erlangen mit dem Tag der Herausgabe des Protokolls zur heutigen Sitzung ihre Gültigkeit.

 


Sachverhalt:

Der Kreisjugendförderplan beschreibt den Bedarf und den Bestand an Leistungen der Jugendarbeit in freier wie in öffentlicher Trägerschaft im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Gemäß des gesetzlichen Auftrages im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG bzw. Sozialgesetzbuch VIII, §11 ff., Jugendarbeit, und §80, Planungsverantwortung, 3.Ausführungsgesetzes des Landes NRW zum KJHG) haben die Jugendämter für die Dauer von jeweils einer Wahlperiode einen kommunalen Jugendförderplan zu erlassen. Darin sind einerseits die Voraussetzungen und der Umfang der finanziellen Förderung zu regeln, andererseits dient der Förderplan ebenso der Steuerung und Qualitätsentwicklung. Aufzugreifen sind die lebensweltlichen Veränderungen bzw. Tendenzen und eine Bedarfseinschätzung für die Jugendarbeit hinsichtlich der demografischen Entwicklung.

Der zurzeit noch gültige Kreisjugendförderplan für die Jahre 2005 bis 2009 kann im inter-kommunalen Vergleich hinsichtlich der Förderstruktur und des Förderumfanges sicher als vorbildhaft gelten. Demzufolge besteht im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ein breitge-fächertes und flächendeckendes Netz an Angeboten der Jugendarbeit, dessen Qualität sich auch in den vergleichsweise hohen Besucherzahlen der Offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen widerspiegelt. Im Landesvergleich werden durch die Einrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen nahezu doppelt so viele junge Menschen erreicht als der ausgewiesene Durchschnitt (Strukturdatenerhebung der Uni Dortmund im Auftrag des LVR Westfalen-Lippe). Während des Bestehens des alten Förderplanes von 2005 bis heute musste kein zurecht gestellter Antrag aufgrund von ausgeschöpften Mitteln abgelehnt werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Kreisjugendförderplanes für die Jahre 2010 bis 2014 sind einige Anpassungen in der Bezuschussung vorgenommen worden: einerseits sind die Zuschussbeträge schon seit 1996 unverändert geblieben; eine moderate Anhebung trägt hier der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung. Anderseits sollen die Aufrundungen auf volle Eurobeträge die Umstellungstoleranzen aus der Euroeinführung im Jahre 2002 bereinigen. Die Förderung der Gebäudekosten an die freien Träger von Offenen Türen ist durch gestiegene Energie- und Reinigungskosten entsprechend eingeplant worden. Dies alles ist jedoch in dem bisher bestehenden Budgetumfang zu realisieren, da infolge des demografischen Wandels ein Rücklauf von Anträgen und Teilnehmerzahlen bei den Maßnahmen der Jugendarbeit zu verzeichnen ist.

Einen neuen Schwerpunkt erhält der Kreisjugendförderplan in der schulbezogenen Jugendarbeit.

Im alten Kreisjugendförderplan lag die Betonung noch darauf, die Jugendarbeit nur als eigen-ständiges Sozialisationsfeld außerhalb von Schule und Familie zu betrachten. Angesichts des weiteren Ausbaues der Ganztagsbetreuung an Schulen und der Öffnung von Schule mit einer Entwicklung vom reinen Lehr- zum Lebensort soll auch die Jugendarbeit die Kooperation mit Schulen suchen und ihre Ressourcen der Betreuungs- und Erziehungsleistungen mit einbringen.

Ein erster Entwurf des neuen Förderplanes wurde mit den hauptamtlichen Fachkräften der öffentlichen wie freien Jugendarbeit und den Vorsitzenden der Jugendringe beraten.

 

Gewünschte Verbesserungen und Änderungen wurden in den Entwurf von Oktober 2009 (Anlage II) eingearbeitet. Abschließend wurde dieser am 07.12.2009 im Rahmen eines „Hearings“ mit den freien Trägern der Jugendhilfe/Jugendarbeit aus Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen vorgestellt.

Der Entwurf wurde hinsichtlich seiner Ausgestaltung und den Fördermöglichkeiten allgemein begrüßt.

Der Kreisjugendförderplan stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den freien Trägern dar und verschafft Planungssicherheit bei der Durch-führung von unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit.