Betreff
Vorstellung der Produkt- und Aufgabenbereiche sowie der Leitungskräfte des Gesundheitsamtes
Vorlage
50/0261/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Profil des Gesundheitsamtes

 

53

 

Die Leitung des Gesundheitsamtes obliegt Dr. Michael Dörr, der unter der Ägide des Gesundheitsdezernenten die strategische Ausrichtung der einzelnen Aufgabengebiete mit den sieben Produktgruppenverantwortlichen abstimmt. Als besondere Schwerpunkte des Amtsarztes gelten eGovernment, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie umweltmedizinische und infektiologische Sachverhalte. Bei der Amtsleitung ist auch die ministeriell autorisierte Gelbfieberimpfstelle angesiedelt.

Dr. Dörr ist zudem Vorsitzender der Prüfungsausschüsse im Heil- und Hilfsberufswesen.     

 

53.1 Verwaltung

Leitung: Christiane Weber

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten der Bürger nach einer sogenannten Hygienebelehrung im Gesundheitsamt. Rund 6000 Interessenten nehmen jedes Jahr diese Dienstleistung in Anspruch. Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss bietet diesbezüglich als einzige Gesundheitsbehörde bundesweit einen elektronischen Anmeldungs- und Bezahlservice an.

Auch die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln ist in dieser Produktgruppe angesiedelt. Im Rhein-Kreis Neuss werden die Apotheken und sonstige Betriebe, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben, durch eine im Gesundheitsamt tätige Amtsapothekerin sowie eine Pharmazeutisch technische Assistentin überwacht. Die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln umfasst aber auch das Vorgehen der Behörde gegen den illegalen Import und Vertrieb von Arzneimitteln durch Privatpersonen und Firmen sowie die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, den Justizbehörden und den polizeilichen Ermittlungsbehörden bei der Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften. Darüber hinaus erfolgt die spezielle Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten und in Apotheken und Krankenhäusern.

Die in dieser Abteilung weiter angesiedelte Aufgabe des Gesundheitsamt ist unter anderem, die zuständigen Behörden oder die zuständige Berufsvertretung zu benachrichtigen, wenn Personen, die in gesetzlich geregelten Heil- und Hilfsberufen tätig sind, die Befugnisse ihres Bereichs nicht einhalten. Angehörige von gesetzlich geregelten Heilberufen wie beispielsweise Logopäden, Physiotherapeuten, Masseure, Heilpraktiker etc. werden durch das Gesundheitsamt überwacht. Prüfungen zur Erlangung der entsprechenden Berufserlaubnisse werden in der Abteilung organisiert und unter amtsärztlichem Vorsitz durchgeführt. 

In der Produktgruppe werden darüber hinaus alle verwaltungs- und finanztechnischen Angelegenheiten des Amtes erledigt.

53.2 Kinder- und jugendärztlicher Dienst

Leitung: Dr. Beate Klapdor-Volmar

 

Die Aufgaben des Kinder-/ Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes (KJGD) stützen sich auf

gesetzliche Vorschriften und ergeben sich aus der operationellen Definition der Sozialpädiatrie.

Diese befasst sich mit den Bedingungen für Gesundheit und Entwicklung sowie mit

deren Störungen und Auswirkungen. In ihrer interdisziplinären Arbeitsweise ist sie mit natur-,

geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen vernetzt.

Die Planungs- und Handlungsprinzipien der Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst des

KJGDs basieren auf der Subsidiarität, der Sozialkompensation, der Kooperation und der

Koordination, der Gesundheitsförderung und der Prävention.

 

Dem KJGD des Rhein – Kreises Neuss obliegen hauptsächlich jährliche, standardisierte, wissenschaftlich begründete Schulneulingsuntersuchungen mit Beratungen der Kinder, Eltern und Schulleitungen sowie gutachterliche Tätigkeiten im Auftrag der Sozialämter, des Schulamtes, der Jugendämter und anderer Institutionen – insbesondere von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schulproblematiken.

Weitere Aufgabenfelder sind die Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Präventionsmaßnahmen bei zielgruppenspezifischen Kindern z. B. „prokita, gewichtig,

Hüpfdötzchen, rundum gesund“ und die Sicherstellung einer adäquaten Qualitätssicherung. n (Qualitätszirkel, -standards).

 

53.3 Zahnärztlicher Dienst

Leitung: Dr. Ansgar Pöggeler

 

Der Zahnärztliche Dienst führt im Rahmen des Arbeitskreises Zahngesundheit Rhein-Kreis Neuss die Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V in den Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen durch.

Mitglieder im Arbeitskreis sind neben dem Rhein-Kreis Neuss die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen, die Zahnärztekammer Nordrhein und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein. Grundlage hiefür ist eine vertragliche Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe, nach der sich die Krankenkassen an den Gesamtkosten mit 40 % beteiligen. Die Geschäftsführung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation von Veranstaltungen wie dem „Tag der Zahngesundheit“ und Arbeitskreissitzungen obliegen dem Rhein-Kreis Neuss.

 

Im Kreisgebiet sind 4 zahnärztliche Teams (je ein Zahnarzt/eine Zahnärztin und eine Zahnarzthelferin) in den Grundschulen, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen flächendeckend im Einsatz. Alle Einrichtungen werden mindestens einmal im Jahr besucht (30000 - 35000 Kinder). Je nach personeller Kapazität werden auch die Schülerinnen und Schüler an den Haupt- und Realschulen bis zur 7./8. Klasse untersucht. Die Befunde werden mit dem Laptop anonymisiert erfasst und ausgewertet. Die Eltern werden bei einer Behandlungsbedürftigkeit benachrichtigt und über Vorsorgemaßnahmen informiert.

Zusätzlich betreuen 5 Prophylaxehelferinnen die Kindergärten, Grundschulen und Behinderteneinrichtungen einmal jährlich. Unter „Betreuung“ sind Mundhygieneunterweisungen – auch mit dem Prophylaxe-Mobil -, Gesundheitsunterricht, Zahnputzübungen, Ernährungsberatung sowie die Beratung der Eltern, Lehrer/innen und Erzieher/rinnen zu verstehen. Besonderes Augenmerk wird auf Einrichtungen, die von Kindern mit einem erhöhten Kariesrisiko besucht werden, gelegt. Als vorbildlich ist hier das Projekt zur Gesundheitsförderung bei sozialer Benachteiligung an der Förderschule am Chorbusch in Dormagen Hackenbroich der Zahnärztin Frau Bartsch hervorzuheben.

Zahlreiche zahnärztliche Beratungen, Sprechstunden und Kindergartengruppen-Besuche zum Angstabbau finden darüber hinaus in den Dienststellen des Zahnärztlichen Dienstes in Neuss, Grevenbroich und Dormagen statt. Restantenbehandlungen von schwer behandelbaren Kindern werden ebenfalls durchgeführt. Bei der Gruppenprophylaxe in den Kindergärten wirken seit 1992 auch einige niedergelassene Zahnärzte mit.

Seit dem 01.03. 2008 läuft in derzeit 4 Altenheimen im Grevenbroicher Raum das Projekt „Bis(s) ins hohe Alter“ zur Verbesserung der Mundgesundheit und Zahngesundheit in Pflegeheimen. Das Projekt ist zunächst auf 3 Jahre befristet, wird durch die Zahnärztin Frau Dr. Andabaka geleitet und  wurde 2008 mit dem Gesundheitspreis NRW ausgezeichnet.

 

Die Zahnärzte/innen der Produktgruppe sind zusätzlich für die Erstellung von Gutachten im Auftrag von Beihilfestellen und Sozialämtern zuständig. Des Weiteren unterstützt der Zahnärztliche Dienst die Gesundheitsaufsicht bei Praxisbegehungen von überwiegend chirurgisch tätigen Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen und Oralchirurgen.

 

 

53.4 Sozialpsychiatrischer Dienst

Leitung: Stephan Düss

 

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Rhein-Kreises Neuss − eine Abteilung des Kreisgesundheitsamtes mit Hauptsitz in Neuss – ist eine Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und für Abhängigkeitserkrankte aller Altersgruppen und deren Angehörige.

Gesetzliche Grundlagen für die Beratungs- und Interventionsarbeit sind  das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) NRW in der Neufassung (vom 23.12.1999), und das aktuell gültige Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) NRW 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben stehen derzeit 1 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie  sowie 6 Diplom – Sozialarbeiter und 3 Diplom – Sozialpädagogen ( davon 4 Teilzeitkräfte ) zur Verfügung.

Es werden vorbeugende, begleitende und nachsorgende Hilfen geleistet.

Ziel der Arbeit ist es dabei, die Hilfen für den angesprochenen Personenkreis derart anzubieten, dass die Betroffenen an eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung herangeführt und des Weiteren langfristige stationäre Aufenthalte sowie Anordnungen von Schutzmaßnahmen und insbesondere Unterbringungen vermieden werden können.

Durch die jeweiligen Maßnahmen sollen den Betroffenen zudem eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und Stigmatisierungsprozessen entgegengewirkt werden.

Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes steht die Auffassung vom Menschen als grundsätzlich autonomen Individuum, das sein Leben nach eigenen Vorstellungen und Anschauungen ebenso aktiv gestaltet wie es das gemeinschaftliche mitbestimmt, in das es eingebettet ist. Entsprechend soll den Betroffenen mittels individueller, d.h. konkret an deren Lebenssituation, Erfahrungen und Ressourcen ausgerichteter Unterstützung,

eine Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand gegeben werden, so dass diese in ihrer Autonomie respektiert und gefördert werden. Damit verbunden soll dem angesprochenen Personenkreis ein Raum zur Orientierung und Entscheidungsfindung eröffnet werden. Um den Klienten einen möglichst einfachen und ortsnahen Zugang zum Beratungsangebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu ermöglichen, werden in bestimmten Bezirken des Rhein-Kreises Neuss vom jeweils zuständigen Mitarbeiter Sprechstunden vor Ort angeboten.

 

Im Jahr 2009 wurden 1.067  Klienten betreut , 3.274  Klienten beraten, ca. 78  Kriseninterventionen und 474  aufsuchende Tätigkeiten vorgenommen.                             

Es ist zu beobachten, dass zunehmend eine soziale Isolation von älteren Menschen aber auch jüngeren und mittelalten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen besteht. Ein Großteil der Klienten sind von Arbeitslosigkeit betroffen und durch ihre Einschränkungen nur sehr erschwert auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt integrierbar. Allgemein ist festzustellen, dass die Klienten im Erstkontakt häufig multimorbid und mit erheblichen sozialen Problemen belastet sind.

 

Fortgeführt wurde die Leistungen für die ARGE  zur Eingliederung (gemäß SGB II § 16 und § 17  nach Vertrag vom 1.8.2005). Diesbezüglich obliegt 53.4 die Zuständigkeit  für die Städte Kaarst,  Korschenbroich,  Meerbusch, die Gemeinde Jüchen und Rommerskirchen hinsichtlich der Basisberatung für Sucht- und die psychosoziale Beratung.

Durch gemeinsame Arbeitsgruppen und Treffen aller Beteiligten hat sich eine gute Zusammenarbeit entwickelt, neue Erfolgsmessungskriterien wurden beschlossen und werden über eine anonyme Abfrage erfasst.

 

Herrn Düss erstellt zusätzlich amtsärztlich-fachpsychiatrische Gutachten. Im Jahr 2009 handelte es ich hierbei alleine um 747 fachärztliche Beurteilungen (685-2006).

 

Die regelmäßigen Hilfeplanverfahren für psychisch-suchtkranke Klienten haben sich etabliert und werden von einer Mitarbeiterin moderiert (Landschaftsverband Rheinland- ca.1x/ Monat ganztägig).

 

 

53.5  Umweltmedizin, Infektionsschutz, TBC-Fürsorge

Leitung: Dipl. Ing. Siegfried Hauswirth

 

In der Produktgruppe 53.5 sind die Bereiche Umweltmedizin, Infektionsschutz und die Tuberkulosefürsorge zusammengefasst.

 

Die Umweltmedizin beschäftigt sich mit Umweltfaktoren und deren Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen. Die präventive Umweltmedizin untersucht Faktoren der Umwelt auf deren Einfluss auf den Menschen. So wird das Gesundheitsamt als Träger öffentlicher Belange zu allen Planungen und Genehmigungsverfahren, wie z.B. Bebauungsplänen, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz usw. gehört.

Die klinische Umweltmedizin fokussiert die einzelne Person und versucht einen Zusammenhang zwischen Beschwerden und Umweltfaktoren zu belegen oder auszuschließen. Als Beispiel sei hier die Innenraumluftproblematik genannt. Das Gesundheitsamt bietet eine fachgerechte Beratung sowie im Einzelfall orientierende Messungen an.

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser oder medizinische Laboratorien bestimmte übertragbare Krankheiten dem Gesundheitsamt  melden. Das Gesundheitsamt ermittelt, woher die Infektion stammt und trifft alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion. Alle Daten werden am PC erfasst, täglich anonymisiert an das Land NRW übermittelt und von dort an das Robert-Koch- Institut in Berlin weitergeleitet.  Dies waren in 2009 3965 Fälle, wobei allein 1606 Fälle auf durch Noroviren verursachte Brechdurchfallerkrankungen, die in Gemeinschaftseinrichtungen, Altenheimen und  Krankenhäusern ein besonderes Problem darstellen, zurückzuführen waren. Besonderes Augenmerk erfordern aber auch seltene, besonders gefährliche Einzelerkrankungen wie bakterielle Hirnhautentzündungen oder Infektionen durch multiresistente Keime. 

Das Jahr 2009 war seit Mai geprägt von der „Schweinegrippe“ mit 1007 Verdachtsfällen, 1276 bestätigten Erkrankungen und der Organisation der Impfungen durch 160 niedergelassene Ärzte.

Hinsichtlich multiresistenter Erreger gibt es im Rhein-Kreis Neuss ein im Oktober 2007 etabliertes Netzwerk zu den sogenannten MRSA-Keimen. Dieser Zusammenschluss wird durch das Gesundheitsamt koordiniert und moderiert.

Auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen treten eine Vielzahl von Infektionskrankheiten auf. Einige dieser Erkrankungen sowie auch der Kopflaus- und Krätzebefall sind ebenfalls meldepflichtig. In jedem Einzelfall bemüht sich das Gesundheitsamt um Klärung der Ursache und wirkt einer weiteren Ausbreitung durch bestimmte Maßnahmen entgegen.

 

Erkrankung oder Tod durch Tuberkulose müssen gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt berät und untersucht die Betroffenen, um eine optimale Behandlung der Erkrankung zu ermöglichen, Folgeinfektionen früh zu erkennen und so eine weitere Ausbreitung der Tuberkulose zu vermeiden.

Im Falle einer Tuberkuloseinfektion werden die erforderlichen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt eingeleitet. Dazu gehört beispielsweise die Suche nach der Ansteckungsquelle und die Beratung aller gefährdeten Kontaktpersonen (Familie, Wohngemeinschaft, Arbeitskollegen). Die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen hängen von der jeweiligen Ansteckungsgefahr im Einzelfall ab.

 

Der Leiter der Produktgruppe Siegfried Hauswirth ist Gesundheitsingenieur mit umweltmedizinischer Zusatzausbildung und wird von einem multiprofessionellen Team unterstützt. Hierzu zählen ein Diplombiologe, 7 Hygienekontrolleure/innen, eine sozial-medizinische Assistentin, eine Arzthelferin sowie eine Verwaltungsfachkraft. Der TBC-Fürsorge ist eine halbe Arztstelle zugeordnet.

 

53.6 Gesundheitsgutachten

Leitung: Dr. Maria Eisenhuth

Das Aufgabengebiet des Amtsärztlichen Dienstes umfasst vorwiegend die Begutachtung bzw. Untersuchung von Probanden mit Fragestellungen zu den Aspekten Eignung zur Einstellung, Heilverfahren, Dienstfähigkeit von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes, Beurteilung von Pflegebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeitsgutachten für die ARGE, Medizinische Beurteilung von Verkehrsteilnehmern wie Taxi- und Busfahrern, Prüfung beihilferechtlicher Aspekte, Beurteilung gemäß Schwerbehindertenrecht, Begutachtung Verstorbener, Gerichtsgutachten. 7 Fachärzte, 4 Laborantinnen und 8 medizinische Assistentinnen stellen zeitnah entsprechende Begutachtungen sicher.

In dieser Abteilung kann sich der Bürger auch reise- und tropenmedizinisch beraten lassen. 

Als wichtige Querschnittsabteilung gibt es Kooperationen zu 53.1, 53.4, 53.5 und 53.7.

 

53.7 Gesundheitsplanung  -Gesundheitsförderung

Leitung: Dipl.-Sportlehrer und Dipl.-Betriebswirt Carsten Rumpeltin

 

In diesem Bereich ist ComDoc - die Gesundheitsdatenbank des Rhein-Kreises Neuss konzipiert und umgesetzt worden. Inzwischen enthält dieses von Frau Heike Matthaei gepflegte elektronische Register etwa 800 Einträge aus den Bereichen Selbsthilfe, psychosoziale Versorgung und Ge­sundheitsförderung (ð www.rhein-kreis-neuss.de/comdoc).

Die Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordination und gibt bei Bedarf Empfehlungen - so steht es im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes. Die Geschäftsführung nimmt Herr Rumpeltin wahr. An das Gremium sind diverse Workshops und Arbeitskreise angedockt.

Weitere Arbeitsfelder sind Gesundheitsberichterstattung wie die Auswertung der Schulneulingsuntersuchung in Kooperation mit 53.2 und die Gesundheitsförderung im Alter. Zu letzterem Aspekt ist derzeit ein Aktionsprogramm „Gesundheit im Alter“ für den Rhein-Kreis Neuss in Vorbereitung, ferner laufen Projekte zur Sturzprävention sowie zur Zahngesundheit/Mundhygiene (bei letzterem hat die Feder­führung 53.3).

Themenschwerpunkt der letzten Jahre war die Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter mit der Koordinierung diverser Projekte, z.B. Fitnetz - das gesunde Netzwerk, Hüpfdötzchen - Kindergarten in Be­wegung, Gewichtig! Betreuung und Organisation des 2009 vom Kreistag beschlossenen Kon­zeptes „Rundum Gesund“ sowie des 2006 ebenfalls vom Kreistag verabschiedeten Aktions­programms „Kinder- und Jugendgesundheit mit Gesundheitszielen für den Rhein-Kreis Neuss“ (Kooperation mit 53.2). Für diesen Bereich ist die Politologin Frau Vagt-Kessler zuständig.

Die ebenfalls in dieser Produktgruppe angesiedelte Psychiatriekoordination wird von der Dipl. Betriebswirtin Frau Valeria Diewald und Herr Carsten Rumpeltin wahrgenommen: Hierzu gehören: Koordination der Steuergruppe Sucht, Psychiatrie und Behinderung, Erstellung des Psychiatrieberichtes, Begleitung der Studie „Schizophrenie und Depression“ in Kooperation mit der Janssen-Cilag GmbH.

Frau Gabriele Neumann - Diplom-Pädagogin- nimmt die HIV-/Aids-Beratung einschließlich der HIV-Antikörpertestberatung (Ko­operation mit 53.6), Begleitung von Menschen, die an AIDS erkrankt sind, und umfangreiche Auf­klärungsarbeit in Schulen etc. vor.

Mit Unterstützung von Frau Roswitha Bloch berät Dipl. Sozialarbeiterin Frau Elisabeth Stolle Frauen in allen Fragen der Schwangerschaft bzw. eines Schwangerschaftskonfliktes.

Der Ärztin Frau Renate Gähl obliegt die Leitung der dezentralen Selbsthilfekontaktstelle (Hauptstelle in Grevenbroich, Filialen in Dormagen und Neuss). Die Neusser Filiale wird vom „Paritätischen Neuss“ betreut, mit dem ein Kooperationsvertrag besteht. Wichtige Elemente der Selbsthilfekoordination sind u. a. Unterstützung bei Gruppengründungen und  Organisation von Fortbildungen für Selbsthilfegruppen.

 

Zu erwähnen ist weiter die Mitgliedschaft des Rhein-Kreis Neuss im Gesunde-Städte Netzwerk.

Last but not least betreut in dieser Produktgruppe die Health-Care Managerin Katharina die betriebliche Gesundheitsförderung, welche sich aus Ernährungsberatung, Massagen am Ar­beitsplatz, Raucherentwöhnung, Sportabzeichen, Sportkursen und Ergonomieberatung zusammensetzt.