Hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit dem vorgelegten Bebauungsplan verfolgt die Stadt Neuss
das Ziel, das im Hafenbereich nur unzureichend geschlossene Radwegenetz zu
komplettieren. Ziel der Planung ist die Schaffung einer Radwegeverbindung
entlang des Naturschutzgebietes Ölgangsinsel mit Querung des Rheinhafens und
Anbindung an den vorhandenen Radweg auf dem Rheindamm (siehe Anlage
Ölgangsinsel_Planung).
Im Zuge der Planung für ein neues Betriebsgleis der
Hafenbahn mit gleichzeitigen Hochwasserschutzmaßnahmen ist die Errichtung einer
Hubbrücke über den Rheinhafen erforderlich, in die die Radwegebrücke integriert
werden kann.
Geplant ist die Errichtung eines kombinierten Fuß- und
Radweges mit 2,50 m Breite auf einer Länge von rund 980 m im Plangebiet. Im
Süden schließt der Radweg an den vorhandenen Weg auf dem Deich an und verläuft
auf dem Hochuferbereich zwischen Hafengebiet und der Ölgangsinsel.
Eingriffe in das benachbarte Naturschutzgebiet
„Ölgangsinsel“ und in das Landschaftsschutzgebiet „Nördliche Rheinaue zwischen
Grimlinghausen und Ölgangsinsel“ sind mit der Planung nicht verbunden. Eine
Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes wird durch den weitgehenden Erhalt und
die Ergänzung des dichten Gehölzstreifens entlang des Weges vermieden werden.
Der mit der Planung verbundene eingriff in Natur und
Landschaft umfasst die Inanspruchnahme von Eschenmischwald, Einzelbäumen auf
der dem Hafengebiet zugewandten Seite und Gebüschen. Als Ausgleich für diesen
Eingriff sind umfangreiche Baumpflanzungen entlang des Weges sowie die Anlage
eines rund 2 ha großen Offenlandbiotopes mit natürlicher Eigenentwicklung im
Rheinvorland zwischen Ölgangsinsel und Hammer Brücke.
Aus sicht der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die Planung.