Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen beschließt die Umsetzung des kreisweiten Wohnungsnotfallkonzepts.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen vom 26. September 2022 wurde über die beabsichtigte Erstellung eines kreisweiten Konzepts der Wohnungsnotfallhilfe berichtet. Das von der Kreisverwaltung beauftragte Büro STADTRAUMKONZEPT aus Dortmund hat inzwischen das beigefügte kreisweite Wohnungsnotfallkonzept (Anlage 1) und die dazugehörige Angebots- und Bedarfsanalyse (Anlage 2) vorgelegt.

 

Das Büro STADTRAUMKONZEPT wird in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse des Konzeptes vorstellen.

 

Zur Einbindung wichtiger Akteure des Hilfesystems wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der kommunale Vertreter (Landschaftsverband Rheinland sowie Sozial- und Ordnungsämter der kreisangehörigen Kommunen), Träger der Fachberatungsstellen (CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH und Sozialdienst katholischer Männer Neuss e.V.) sowie Vertreter aus der Wohnungswirtschaft vertreten waren. Die Arbeitsgruppe wurde im Rahmen von fünf Sitzungen in alle wichtigen Prozessschritte einbezogen und diente zudem als Steuerungsgremium. Weitere für die Wohnungsnotfallhilfe im Rhein-Kreis Neuss relevante Akteure wurden im Rahmen von insgesamt 20 Stakeholder-Interviews beteiligt.

 

Im Rahmen der Konzepterstellung wurden drei Schlüsselmaßnahmen mit Priorität 1 für die Optimierung des Hilfesystems im Rhein-Kreis Neuss herausgearbeitet, denen insgesamt 13 Aufgaben mit Priorität 2 angegliedert sind:

 

1. Erweiterung der kreisweiten Fachberatungsstruktur

(Kommunale Wirkungsebene)

 

1.1 Mobile Wohnhilfen

1.2 Erprobung von modellhaften Ansätzen zur Integration in den Wohnungsmarkt

 

Zur Finanzierung der Einrichtung einer Fachberatungs- und Kontaktstelle in Dormagen hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2024 aufgrund des Wunschlisten-Antrages Nr. 51.2 der CDU-Kreistagsfraktion der Einstellung von Mitteln in Höhe von 51.783,00 € im Haushalt 2024 unter dem Produkt 050.331.010 „Förderung der Wohlfahrtspflege“ zugestimmt. Der Bedarf für die Fachberatungsstelle wurde auf Basis einer durch das beauftragte Büro Stadtraumkonzept durchgeführten Angebots- und Bedarfsanalyse hergeleitet.

 

2. Kreisweiter Arbeitskreis „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

(Interkommunale Wirkungsebene)

 

2.1 Fachaustausch und Qualitätszirkel

2.2 Netzwerk mit Wohnungswirtschaft und Vermietenden

2.3 Darstellung des Hilfesystems in seiner Grundstruktur

2.4 Berichterstattung und Monitoring

2.5 Entwicklung eines differenzierten Unterbringungsangebots für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten auf Kreisebene

2.6 Qualifizierung des Angebots für Frauen

 

3. Integrierte Sozialberichterstattung im Rhein-Kreis Neuss

(Kreisweite Wirkungsebene)

 

3.1 Datenanalyse und Evaluation

3.2 Netzwerkmanagement

3.3 Informationsaufbereitung und –kampagne

3.4 Fördermittelakquise

 

Zweck der Schlüsselmaßnahmen ist die Schaffung nachhaltiger Strukturen und Ressourcen auf den unterschiedlichen Ebenen. Die vorgenannten Handlungsansätze sind auf den Seiten 12 ff. des als Anlage beigefügten kreisweiten Wohnungsnotfallkonzeptes im Detail beschrieben.

 

Zur Umsetzung der ersten Schlüsselmaßnahme „Erweiterung der kreisweiten Fachberatungsstruktur“ durch die Einrichtung einer zusätzlichen Fachberatungsstelle für Wohnungsnotfälle in Dormagen wird auf die Sitzungsvorlage 50/4209/XVII/2024 verwiesen. Die Umsetzung der zweiten Maßnahme „Kreisweiter Arbeitskreis Hilfen in Wohnungsnotfällen“ soll durch unter der Federführung der Kreisverwaltung erfolgen, wofür die zusätzlich benötigten Personalressourcen im Kreissozialamt bereitgestellt werden müssen. Die Umsetzung der dritten Maßnahme „Integrierte Sozialberichterstattung im Rhein-Kreis Neuss“ wird derzeit noch durch die Kreisverwaltung geprüft.

 

Wie dem Rundschreiben Nr. 150/24 des Landkreistages NRW (LKT NRW) vom 06.03.2024 zu entnehmen ist, hat die Geschäftsstelle des LKT NRW in ihrer Stellungnahme an den Deutschen Landkreistag zum Entwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Wohnungsnotfallkonzept des Rhein-Kreises Neuss als eines von zwei sehr umfangreichen Konzepten übermittelt. Hierdurch wurden die Erkenntnisse und Ergebnisse in den Prozess auf Bundesebene eingespeist.