Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das
vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2011 bis 2015 für den Ausbau der
Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen
zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2011 – 2015 besteht
derzeit aus 19 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 40,7
Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 12,6 Mio. EUR .
2011 sind zwei Maßnahmen zur Realisierung eingeplant.
Dabei steht an erster Stelle der Radweg K 43 zwischen
Grevenbroich-Elsen und Gustorf als Netzlückenschluss im
Radwegenetz und zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im
Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC. Bei dem Radweg
handelt es sich um die Weiterführung des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße
in Gustorf. Die K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen
Gustorf und Elsen. Sie ist durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens nicht mehr
gefahrlos für Radfahrer und Fußgänger mitzunutzen. Im gesamten
Streckenabschnitt steht weder eine separate Radwegführung noch eine akzeptable
Wirtschaftswegeverbindung zur Verfügung.
Die Realisierung des geplanten Radweges erfordert auf der gesamten
Neubaulänge von 2 km umfangreiche Ankäufe einzelner Grundstücksteilflächen, die
überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen. Die Verwaltung sieht sich
trotz der Geringfügigkeit der jeweiligen straßenbaubedingten
Flächeninanspruchnahmen überwiegend mit Ersatzlandforderungen der
Grundstückeigentümer konfrontiert. Trotz der hierdurch bedingten Erschwernisse
ist die Verwaltung bestrebt, die Flächensicherung weiterhin im Einvernehmen mit
den Eigentümern zu betreiben. Derzeit befindet sich bereits ein Großteil der
benötigten Grundstücksteilflächen im Besitz bzw. im Eigentum des Kreises, so
dass die notwendige Flächensicherung nach derzeitiger Einschätzung im Sommer
dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Hierzu passt auch das erfreuliche
Ergebnis des letztjährigen Programmgesprächs am 03. Dezember 2009 bei der
Bezirksregierung Düsseldorf, in dem der Zuwendungsgeber entschieden hat, dass
die Maßnahme weiterhin im Förderjahr Jahr 2011 verbleibt.
Als zweite Maßnahme ist der 2. Abschnitt der Bahnübergangsbeseitigung
Regiobahn an der K 37n im Kreuzungsbereich mit der L 390
vorgesehen. Die Maßnahme sieht neben der Aufhebung des schienengleichen
Bahnübergangs an der Gümpgesbrücke im Zuge der K 37 durch einen planfreien
Anschluss der K 37 an die L 390 auch die Führung der K 37n in
einem Bogen von der Hans-Martin-Schleyer-Straße an die K 37alt in Höhe der August-Thyssen-Straße
─ zur Entwicklung und
Erschließung von zusätzlichen Gewerbegebieten ─ vor. Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit
des heutigen Knotenpunktes K 37/L 390 und im Hinblick auf die weitere
strukturelle Entwicklung südlich der Gümpgesbrücke ist eine Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich zwingend notwendig.
Die Stadt Kaarst hat sich vertraglich dem Kreis gegenüber verpflichtet, für die Gesamtbaumaßnahme das Planungs- und Baurecht über Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Dies soll über die Aufstellung von drei Bebauungsplänen im Parallelverfahren geschaffen werden. Der Kreis wird entsprechend dem Wunsch der Stadt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Maßnahme erstellen. Der Grunderwerb der Gesamtmaßnahme wird vollständig von der Stadt Kaarst durchgeführt. Das Bauleitplanverfahren für die Straßenführung der K 37n in Form der drei Bebauungspläne:
(1) Nr. 110 „Autobahnzufahrt BAB 57“ – Kaarst
(2) Nr. 86 „Gümpgesbrücke“ – Büttgen
(3) Nr. 90 „ K 37n / Siemensstraße – Büttgen
befindet sich zurzeit in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger. Die Stadt Kaarst ist dem während der Bürgerbeteiligung geäußerten Wunsch nach einer zusätzlichen Informationsveranstaltung zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger in Form einer Bürgerversammlung im Frühjahr 2009 nachgekommen. Bei den vielschichtigen Beiträgen während der Bürgerversammlung kristallisierten sich aus Sicht der Stadt Kaarst zwei Themenschwerpunkte heraus. Erstens die Thematik, wie sich bei der geplanten Schließung des Bahnübergangs Gümpgesbrücke die Verkehrssituation („Schleichverkehre“) auf den Ortsteil Holzbüttgen und insbesondere auf den Bereich der Kaarster Straße („Bahnübergang Haltepunkt Kaarster Bahnhof“) auswirkt und zweitens die Leistungsfähigkeit der geplanten K 37n bei gleichzeitiger Schließung der Gümpgesbrücke im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehr aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes Hüngert II. Hier beabsichtigt die Stadt eine Verkehrsuntersuchung und eine Verkehrssimulation (Visualisierung und Nachbildung aller komplexen Verkehrsabläufe) an zwei externe Ingenieurbüros zu vergeben. Über die Ergebnisse der beiden Untersuchungen wird die Verwaltung voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses berichten.
2012 ist der Restausbau der K 1 Rheinfähre
(2. Bauabschnitt), Lückenschluss im Radwegenetz
vorgesehen. Die Maßnahme dient zur Verbesserung der Verkehrssituation
für den Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für den Freizeit- und
Ausflugsverkehr von und in Richtung Rheinfähre.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Erlass vom 03. September 2008
den Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung des Deiches durch den Deichverband
Meerbusch-Lank zwischen Rheinstrom-km 753,8 und 760,5, linkes Ufer erteilt. Der
Deichverband wird im Zuge der Deichsanierung die Straße Zur Rheinfähre und den
Radweg von der Wasserseite bis zum Bauende (Kreuzungsbereich K1 /
Deichverteidigungsweg) auf der Landseite sowie das neue Deichtor bauen. Der
Deichverband — in Vertretung durch ein externes Ingenieurbüro — hat Ende 2009
die K 1 betreffenden Umbaumaßnahmen für die Deichsanierung mit dem
Kreistiefbauamt abgestimmt. Nach Rücksprache mit einem Vertreter des
Deichverbandes Ende Januar 2009 ist der Baubeginn für die Deichsanierung für
Mitte April 2010 (außerhalb der Hochwasserzeit), beginnend in Langst-Kierst
anberaumt. Die Bauzeit für die ca. 7 km lange Sanierungsstrecke ist mit 2,0 -
2,5 Jahren angesetzt. Im Anschluss an die Arbeiten des Deichverbandes wird das
Kreistiefbauamt den noch ausstehenden Lückenschluss dieser Radwegeverbindung
bis zum Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 schaffen. Aufgrund des v. g.
Sachverhaltes verbleibt der Radwegelückenschluss im Programmjahr 2012.
Als zweite Maßnahme im laufenden Programmjahr ist die K 9n
Strümp-Osterath
1. Abschnitt vorgesehen.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Gesamtmaßnahme ist
bereits im Frühjahr 2006 seitens der Verwaltung abgeschlossen und im Vorfeld
mit der Stadt Meerbusch sowie den beteiligten Straßenbaulastträgern
(Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld und
Regionalniederlassung Niederrhein) einvernehmlich abgestimmt worden. Die
Planunterlagen liegen der Stadt Meerbusch seit Frühjahr 2006 vollständig vor.
Mit Schreiben vom 01. Dezember 2009 hat der Bürgermeister der Stadt
Meerbusch dem Landrat folgenden Sachstandsbericht für die Gesamtmaßnahme
mitgeteilt:
„Die Stadt Meerbusch hat nach wie vor ein
erhebliches Interesse an der Verlängerung der Kreisstraße 9, die der Erschließung
des neuen Siedlungsbereiches Am Strümper Busch im Rahmen der 97.
Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne Nr. 280 und 281
dienen soll. Nachdem der Rat der Stadt Meerbusch im Juli 2003 den
Aufstellungsbeschluss für die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen hat, wurden in den folgenden Jahren die weiteren Verfahrensschritte
durchgeführt, wie Bürgerbeteiligung, landesplanerische Anfrage bei der
Bezirksregierung Düsseldorf (Zustimmung im Dezember 2007), Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
durch den Rat der Stadt Meerbusch und zuletzt die Durchführung der erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung im August/September 2009. Die Änderung der
jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne Nr. 280 und 281 erfolgte
am 17.02.2009. Der landschaftspflegerische Begleitplan, die Umweltprüfung und
der Umweltbericht müssen nunmehr den geänderten Geltungsbereichen angepasst
werden. Hinzu kommt die auf Grund einer EU-Richtlinie zum Artenschutz am 22.
Dezember 2008 in Kraft getretene Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die
hier zu beachten ist. Dabei sind auf Grund der geänderten gesetzlichen
Rahmenbedingungen über die vorliegenden faunistischen Untersuchungen
(Fledermauspopulation) hinaus Vorkommen so genannter planungsrelevanter Arten zu
überprüfen. Diese Erhebungen nehmen leider einige Zeit in Anspruch. Die
anschließende Bewertung der Erhebungsergebnisse ist abhängig vom Verkehr und
den durch ihn verursachten Immissionen.
Da sich auch die Rahmenbedingungen für die
Verkehrsmengenberechnungen, insbesondere durch die Ostara-Planung mit dem dort
geplanten großflächigen Lebensmittel-Einzelhandel einerseits und durch eine
Reduzierung der Wohn- und Gewerbeflächen des Siedlungsbereiches Am Strümper
Busch andererseits gegenüber dem Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2003
geändert haben, muss dieses ebenfalls überarbeitet werden. Die Ingenieurgruppe
für Verkehrswesen und Verkehrsentwicklung (IVV) aus Aachen, die das
Verkehrsgutachten aus 2003 erstellt hat, wurde hierzu erneut beauftragt. Neu
durchzuführende Verkehrszählungen wurden inzwischen durchgeführt. Nach Vorlage
des überarbeiteten Verkehrsgutachtens ist die bisherige Lärmschutzuntersuchung
zu überprüfen und — in Abhängigkeit vom Ergebnis der Verkehrsuntersuchung —
ggf. neu aufzustellen. Alle Aufträge wurden mittlerweile erteilt, so dass der
weitere Zeitplan wie folgt aussieht:
Maßnahmen voraussichtliche
Fertigstellung
Faunistische Kartierungen Juni 2010
Umweltberichte August
2010
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung September 2010
im Planungsausschuss
Durchführung der Offenlage Oktober 2010
Abschließender Beschluss FNP
Satzungsbeschlüsse B-Pläne 280 und 281 Dezember 2010
Bekanntmachung von FNP-Änderung und
Bebauungsplänen nach Genehmigung der
FNP-Änderung durch die Bezirksregierung Februar 2011
Die Umlegung wurde am 25. November 2009
erneut eingeleitet. Rechtsmittel hiergegen sind
möglich. Der Umlegungsplan wird nach Inkraft-
treten des B-Plans 281 aufgestellt. Oktober 2011
Entsprechend dieser Zusammenstellung der Stadt Meerbusch ist ein
entsprechender zeitlicher Baubeginn der K 9n Strümp-Osterath in 2012 noch
möglich, so dass die Maßnahme bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms
nicht verschoben wird und weiterhin im Programmjahr 2012 verbleibt.
Die dritte und neue Maßnahme im Programmjahr 2012 ist die K 10 - Markierungslösungen zur Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein. Grundsätzlich besitzt außerorts der baulich abgesetzte gemeinsame Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr den Vorzug respektive die größten Einsatzbereiche zur Sicherung des Fahrradverkehrs, doch lassen die begrenzten Fördergelder mittel- und langfristig nur noch sehr beschränkt eine Realisierung solcher Maßnahmen erwarten, so dass anderweitige Wege gesucht und beschritten werden müssen, um mit kostengünstigeren und effektiveren Lösungen entgegentreten zu können. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist das Ziel der Förderung des Radverkehrs außerorts optimal mittels Markierungslösungen umzusetzen.
Hierzu hat die Verwaltung den außerörtlichen Streckenabschnitt der K 10 zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein als Pilotprojekt für innovativen Radwegebau ausgeguckt. Der Streckenabschnitt verfügt über entsprechende Flächenreserven in Form von beidseitig befahrbaren Seitenstreifen. Dem Fahrrad- und Fußgängerverkehr stehen bei der K 10 keine separaten Sicherungselemente in Form eines baulich abgesetzten gemeinsamen Fuß- und Radweges zur Verfügung. Dem Fuß- und Radverkehr bietet sich in diesem Zusammenhang lediglich die Möglichkeit, die befahrbaren Seitenstreifen zu nutzen. Für den Streckenabschnitt der K 10 zwischen Noithausen und Barrenstein soll nunmehr das Pilotprojekt mittels Markierungslösungen und gezielter baulicher Lösungen in Angriff genommen werden.
Eine verbindliche Zusage der Förderfähigkeit seitens der Bezirksregierung Düsseldorf liegt bisher jedoch noch nicht vor. Im letztjährigen Programmgespräch ist lediglich seitens des Zuwendungsgebers eine Aufnahme ins kommunale Radwegeprogramm 2011/2012 in Aussicht gestellt worden.
An vierter Stelle des Programmjahres 2012 steht der 1. Abschnitt der
K 33n AS-Delrath. Anknüpfend an den Sachstandsbericht aus der letzten
Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 15.12.2009 in Sachen K
33n AS-Delrath wird in den folgenden Textpassagen noch einmal Rückblick auf die
Ereignisse aus dem Jahr 2009 genommen sowie über den aktuellen Sachstand
berichtet:
Ein grundlegender Baustein für die Wiederaufnahme des zurzeit ruhenden
Anhörungsverfahrens wurde Anfang vergangenen Jahres beim Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Essen gelegt. Hier wurde
einvernehmlich mit Vertretern der Firma GHC und dem Beauftragten TÜV-Gutachter
das Verfahren abgestimmt, mit dem ein umfassendes sicherheitstechnisches
Maßnahmenkonzept auf gutachterlicher Basis erstellt werden sollte. Hiernach war
ein Sachverständigengutachten auf bundesimmissionsschutzrechtlicher Grundlage
als Risikobewertung mit folgenden wesentlichen Elementen vereinbart:
- Ermittlung des derzeitigen und des zusätzlichen Risikos infolge des Neubaus der AS Delrath sowie der zur Wahrung der Risikokonstanz notwendigen Risikoreduktion.
- Erarbeitung eines detaillierten Konzepts sicherheitstechnischer Maßnahmen mit dem Ziel, Gefährdungen, ausgehend von Stofffreisetzungen im Betriebsbereich der Firma GHC, zu vermeiden, zu beherrschen oder deren Auswirkungen zu begrenzen.
- Ermittlung der mittels derartiger Maßnahmen erzielbaren Verbesserung der Risikosituation.
- Bewertung des Konzeptes sicherheitstechnischer Maßnahmen dahingehend, ob dieses geeignet ist, die notwendige Risikoreduktion zu erreichen, d.h. das zusätzliche Risiko infolge des Neubaus der AS Delrath zu kompensieren.
Im Folgenden scheiterte die Mitarbeit von GHC jedoch an der Forderung, dass die Rechtsverbindlichkeit des Gutachtens auch für die weitere Entwicklung der Firma im Vorfeld verbindlich von der Genehmigungsbehörde zugesagt werden sollte. Dies kann jedoch erst nach Vorlage des Gutachtens von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der allgemeinen Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange erfolgen.
Insofern konnten leider die Voraussetzungen für die Erarbeitung der gestellten Anforderungen nicht erfüllt werden. Hierzu gehören neben der konstruktiven Mitarbeit der Betriebsinhaber auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die maßgeblichen betrieblichen Unterlagen durch den Gutachter sowie die Durchführung von Ortsterminen sowie die Begehung des Betriebsgeländes. Trotz engagierter geführter Korrespondenz und wiederholter Vermittlungsversuche seitens des Kreises ist bis heute keine dieser Voraussetzungen firmenseitig erfüllt worden, so dass der kreisseits beauftragte Gutachter seine eigentliche Arbeit vor Ort nicht aufnehmen konnte.
Erst nachdem sich der Landrat Anfang Dezember vorigen Jahres persönlich in diese Angelegenheit eingeschaltet hatte, ist wieder Bewegung in die Sache gekommen. Sollten wider Erwarten die Betriebsinhaber doch nicht einlenken, wird die Planfeststellungsbehörde über das weitere Procedere entscheiden müssen. Bei positiver Entwicklung könnte das Planfeststellungsverfahren im ersten Quartal 2011 mit der Beschlussfassung beendet werden. Daran anschließend könnten die bauvorbereitenen Maßnahmen sowie die Erstellung der Ausführungspläne und der Verdingungsunterlagen starten, so dass zum derzeitigen Zeitpunkt frühestens mit einem Baubeginn Anfang 2012 zu rechen ist. Die K 33n AS Delrath wird aufgrund der bisherigen Verzögerungen bei der Gutachtenerstellung aus dem aktuellen Programmjahr 2010 ins Programmjahr 2012 verschoben.
Als letzte Maßnahme ist der 2. Abschnitt der
Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn an der K 37n im
Kreuzungsbereich mit der L 390 vorgesehen (siehe Ausführungen zum 1.
Abschnitt).
2013 ist zuerst die K 4 Ortsdurchfahrt
Kleinenbroich vorgesehen. Es handelt sich hier um eine Maßnahme aus dem
Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von Kreisstraßen. Bei der
K 4 Ortsdurchfahrt Kleinenbroich ist beabsichtigt, die Verkehrsführung
attraktiver und sicherer für Fußgänger und Radfahrer zu gestalten. In diesem
Zusammenhang sind eine richtungsgetrennte Radfahrführung (kombinierter Geh- und
Radweg und Schutzstreifen), Querungshilfen und ein Kreisverkehr vorgesehen. Die
grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme wurde durch die Bezirksregierung
Düsseldorf in den vorhergehenden Jahren bereits bestätigt, aber eine
Finanzierung ist aufgrund der Überlastung des Förderprogramms bisher nie in Aussicht
gestellt worden. Als Ergebnis des Programmgesprächs 2009 wurde die Maßnahme
erfreulicherweise aus dem Anhang in das Programmjahr 2013 eingestellt, so dass
die Maßnahme bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms nicht
verschoben werden muss.
Als zweite Maßnahme für das Jahr 2013 ist die Realisierung des Radwegs
K 8 zwischen Grefrath und Neuss vorgesehen. Aufgrund der fehlenden
Finanzmittel und der geringen Priorität kann diese Maßnahme 2012 nicht
realisiert werden und muss um ein Jahr verschoben werden. Durch das hohe
Verkehrsaufkommen und die hohen Geschwindigkeiten sind Radfahrer bei der
Benutzung des Mehrzweckstreifens gefährdet. Aufgrund des großzügigen
Querschnittes ist die Neuaufteilung des vorhandenen Straßenquerschnitts
problemlos möglich, so dass die Anlage eines Radwegs auf der Nordseite der K 8
bis Neuss zu einer deutlichen Verbesserung der heutigen Verkehrssituation
führen würde sowie die vorhandene Lücke im Radwegenetz beseitigen würde. Die
Maßnahme entstammt dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes entlang von
Kreisstraßen.
Als dritte Straßenbaumaßnahme im Programmjahr 2013 ist der 2.
Abschnitt für die K 9n Strümp-Osterath eingeplant (siehe
hierzu die ausführlichen Ausführungen zum 1. Abschnitt K 9n Strümp-Osterath).
Die vierte Maßnahme des Programmjahrs ist der Radweg entlang der
K 10 zwischen Oekoven und Barrenstein. Der kombinierte Geh- und
Radweg ist als Anschluss an die innerörtliche Neuführung der K 26 Oekoven
geplant. Hierdurch soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen
- Oekoven und Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m
Fahrbahnbreite in diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu
gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber
hinaus existieren keine zumutbaren Alternativen für eine verträgliche Radfahrerführung
in Richtung Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher Innenstadt. Die
Planung ist zwischenzeitlich bis zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung
vorangetrieben worden. Seitens der Verwaltung ist im Mai 2008 der Förderantrag
bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden. Die Maßnahme steht im
Förderprogramm für den kommunalen Radewegebau 2010 an Rang 12 von 24 Maßnahmen.
Vor dem Hintergrund, dass in letzten Jahren nur Fördermittel in Höhe von 1,5
Mio. €/Jahr vom Land bereit gestellt wurden und damit in der Regel max. 3-4
Maßnahmen finanziert werden konnten, muss die Verwaltung die Aufstellung des
Förderprogramms 2011/2012 für den kommunalen Radwegebau abwarten, um weitere
konkretere Aussagen machen zu können. Die Maßnahme wird aus dem Programm 2012
ins Jahr 2013 zurückgestuft.
Der 1. Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12
zwischen L 380 und der B 9 ist die fünfte Maßnahme im laufenden
Programmjahr und wird ebenfalls um ein Jahr verschoben. Bei der Maßnahme war
bisher vorgesehen, aus dem vorhandenen Straßenquerschnitt einen Radweg
herauszutrennen, so dass eine bauliche Trennung zwischen den Verkehrsarten
motorisierter und nicht motorisierter Verkehr möglich wird. Der Grund für die
Verschiebung der Maßnahme liegt in den fehlenden finanziellen Mitteln, die eine
Konkretisierung der Planungsabsichten bisher verhindert haben.
Es wird zurzeit von Seiten der Verwaltung geprüft, ob die Maßnahme —
analog zur
K 10 Markierungslösungen zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein zur
Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts — fachlich sinnvoll ist und einen
Förderzugang über das Landesradwegeprogramm hat.
Die sechste Maßnahme ist der 2. Abschnitt der K 33n AS-Delrath
(siehe Erläuterungen zum 1. Abschnitt).
Als letzte Maßnahme ist der zweite Bauabschnitt der K 35 n
Umgehung Kleinenbroich aufgeführt. Hier ist vorgesehen, südlich der
L 381 an den neu gebauten Kreisverkehr eine Verbindung zur K 35 zu
schaffen, damit die südlich der L 381 wohnenden Bürger vom
Durchgangsverkehr entlastet werden. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme soll
auch der Radweg bis nach Drölsholz fortgeführt und so eine weitere Lücke im
Radwegenetz geschlossen werden. Darüber hinaus wird von der Verwaltung geprüft,
inwieweit durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der Ortslage Drölsholz
eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen ist.
Die Maßnahme wurde von Seiten des
Zuwendungsgebers im Rahmen des Programmgesprächs 2009 erstmalig thematisiert
und als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Die Maßnahme wurde daraufhin
seitens der Bezirksregierung Düsseldorf ins Programmjahr 2013 eingestellt.
Dementsprechend wird das Vorhaben um ein Jahr von 2012 nach 2013 verschoben.
2014
sind vier Ausbaumaßnahmen eingeplant. Als erste Baumaßnahme ist geplant, den Radweg
entlang der K 9 von Nierst bis zur Kreisgrenze zu verlängern.
Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit der Maßnahme und der vielfachen
Überzeichnung des Förderprogramms sind von Seiten der Verwaltung keine
aktuellen Planungsaktivitäten initiiert, so dass auch diese Maßnahme um ein
Jahr nach hinten verschoben wird.
Zweitens soll der Radweg entlang der K 11 von Steinforth /
Rubbelrath bis zum ersten Wirtschaftsweg als zweiter Bauabschnitt in
Richtung Liedberg verlängert werden. Die Trennung des motorisierten von dem
nicht motorisierten Verkehrs führt zu einer deutlich erhöhten Sicherheit des
Radverkehrs in diesem Bereich.
Drittens ist der Radweg zwischen Deelen und Evinghoven entlang
der K 26 eingeplant (siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen zum TOP
4).
Viertens ist die Radwegemaßnahme entlang der K 42 von Lüttenglehn
bis zur L 32 vorgesehen. Durch den Radweg entlang der L 32 sowie die
Erweiterung des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Zentrallager, Ausflugslokal mit
Gastronomie und Gartencenter) ist die Priorität der Maßnahme gestiegen, aber
aufgrund der finanziellen Zwänge konnte eine Verschiebung in das Programmjahr
2014 trotz alledem nicht verhindert werden. Die Verwaltung hat die
Entwurfsplanung im letzten Jahr soweit vorangetrieben, dass im Mai 2009 der
Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden ist. Die
Maßnahme ist im letztjährigen Programmgespräch als grundsätzlich förderfähig
eingestuft worden und wurde seitens der Bezirksregierung in das Förderjahr 2014
eingestellt.
2015
ist das letzte Jahr der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms. Als erste
Maßnahme ist für das Programmjahr 2015 die K 7 Radweg L 142 – OD Hoisten
eingestellt worden. Der Zuwendungsantrag ist im Mai 2008 seitens der Verwaltung
gestellt worden. Die Maßnahme ist vom Zuwendungsgeber bei der Aufstellung des
Förderprogramms für Radwegemaßnahmen 2010 als nicht vordringlich eingestuft
worden, so dass das erneute Ranking für das Förderprogramm 2011/2012 abgewartet
werden muss. Die Maßnahme entstammt auch dem Radverkehrskonzept entlang der
Kreisstraßen. Das Radverkehrskonzept sieht für diesen Streckenabschnitt — mit
bisher fehlenden Radverkehrsanlagen — ein Radverkehrpotential im oberen Bereich
vor. Mit dem Bestreben des Landesbetriebes Straßenbau NRW, vertreten durch die
Regionalniederlassung Niederrhein, den Neubau des Radweges entlang der L 142
(Villestraße) sowie die Anlage eines Buskaps umzusetzen, nimmt auch die
Notwendigkeit nach einer sicheren Führung für Fußgänger und Radfahrer entlang
der K 7 zu.
Der Radweg entlang der K 7 bis zum Ortseingang Hoisten stellt somit
einen Lückenschluss im Radwegenetz dar und dient zur verkehrssicheren Führung
des Fuß- und Radverkehrs von der L 142 entlang der K 7 in das anliegende
Wohngebiet am Ortseingang von Hoisten.
Der Radweg entlang der K 7 ist als einseitig, kombinierter
Zweirichtungsradweg vorgesehen. Er verläuft vom Ortseingang Hoisten auf einer
Länge von ca. 200 östlich der K 7. Im Bereich der Hoistener Schulstraße wird
der Radfahrer mittels einer Querungshilfe gesichert auf die Westseite der K 7
geführt.
Die K 10n Umgehung GV-Noithausen ist ebenfalls um ein Jahr aus
dem Programmjahr 2014 in das Programmjahr 2015 verschoben worden. Es werden
seitens der Verwaltung — und in Abstimmung mit der Stadt Grevenbroich — keine
neuen Planungsaktivitäten aufgenommen und zunächst die absehbare Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens für die geplante L 361n Umgehung Kapellen
abgewartet, um die Realisierung der Umgehungsstraße nicht zu verzögern. Im
Anschluss sollen dann die Planungsaktivitäten für die K 10n Umgehung Noithausen
bilateral neu thematisiert werden.
Der zweite Bauabschnitt des Radweges entlang der K 12
zwischen L 380 und B 9 muss entsprechend dem ersten Bauabschnitt
um ein Jahr nach 2015 verschoben werden. Aufgrund der fehlenden Dringlichkeit
und der fehlenden finanziellen Mittel ist die Planung nicht weiter
vorangetrieben worden.
Hier wird von Seiten der Verwaltung alternativ geprüft, inwieweit eine
Verbesserung bzw. Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts durch
Markierungslösungen fachlich sinnvoll und grundsätzlich förderfähig ist (siehe
Erläuterungen zum ersten Bauabschnitt).
Die letzte Baumaßnahme in 2015 ist die Maßnahme K 31 Radweg Allrath
– Barrenstein 2. BA. Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen
Allrath und dem Überführungsbauwerk dar. Der Radweg im Bereich der
Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50
m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren
Jahren entschärft worden, und der Radfahrer kann heute ─ ohne die Fahrbahn zu benutzen ─ unter dem Brückenbauwerk durchfahren.
In der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 28.10.2008
wurde durch Herrn Dezernenten Karsten Mankowsky angeregt, eine gemeinsame
Radwegplanung mit der Stadt Grevenbroich zur Zusammenführung der städtischen
Radwegeplanung von Allrath bis zur B59 mit der Planung des Kreises vom
Ortsausgang Allrath bis zur Bahnüberführung anzustreben, so dass man von der
Unterschreitung der Bagatellgrenze in Höhe von 200.000,00 € nicht mehr tangiert
wird und der Fördertatbestand wieder erfüllt ist. Die Zusammenführung und
Verschmelzung der beiden Radwegemaßnahmen zu einer Gemeinschaftsmaßnahme ist
Anfang 2009 seitens der beiden Verwaltungen geschehen.
Die Stadt Grevenbroich — als Antragsteller — hat daraufhin federführend
für beide Parteien den neuen Förderantrag für die Gemeinschaftsmaßnahme
fristgerecht am 28.Mai 2009 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung
vorgelegt. In dem letztjährigen Programmgespräch am 03. Dezember 2009 wurde die
Maßnahme mit den Vertretern des Kreises thematisiert und die grundsätzliche
Förderfähigkeit bestätigt. Dem Wunsch des Kreises nach Aufnahme in das
Programmjahr 2011 wurde nicht zugestimmt. Aufgrund der begrenzten Fördermittel
und der Tatsache, dass es sich hier nunmehr um einen Neuantrag handelt, wurde
die Maßnahme seitens des Zuwendungsgebers lediglich in den Anhang gestellt und
auf das nächste Programmgespräch 2010 verwiesen. Demzufolge ist die Maßnahme
bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms als Neueinstellung zu
berücksichtigen, so dass die Maßnahme realistischerweise von 2011 nach 2015
verschoben wird.
Anhang:
Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet fünf Radwegemaßnahmen,
die dem Maßnahmenprogramm des Radwegekonzeptes des Rhein-Kreises Neuss
entnommen sind. Neu hinzugekommen ist gemäß Beschluss (NahStra/20091215/Ö4) des
Nahverkehrs – und Straßenbauausschusses vom 15.12.2009 die Radwegmaßnahme K 21
von Hochneukirch bis zur Kreisgrenze (Mönchengladbach). Bei den aufgeführten
Radwegemaßnahmen handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren
Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten
auch hier nicht festzustellen.
Darüber hinaus ist die Straßenbaumaßnahme K 22n Ortsumgehung Laach als
Maßnahme des weiteren Bedarfs enthalten.