Betreff
Bericht der Unteren Naturschutzbehörde über Abstimmungen mit dem Vorsitzenden
Vorlage
68/4313/XVII/2024
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nimmt den Bericht über die Abstimmungen mit dem Beiratsvorsitzenden zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Datum

Vorhaben/Standort/betroffene Schutzgebiete

Informationen

17.04.2024

AZ: 68.4-40.01-8-035-24 Veranstaltungswoche Dyxmannshof 08.06. bis 16.06.2024, Landschaftsschutzgebiet, „Todtenbachtal“ (6.2.2.9), LP VI

Ausrichtung einer Veranstaltungswoche (Mittelalter- und Jagdmarkt) vom 14.06. bis 16.06.2024 mit vorherigem Aufbau ab dem 08.06.2024 auf dem Dyxmannshof, Gemarkung Rommerskirchen, Flur 38, Flurstück 1.

Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche hinter dem Hof, welche mit Ackergras und Blühstreifen bestellt wird und vorab zur Futterwerbung genutzt wurde. Die Fläche wird im Anschluss an die Nutzung wieder vollständig als Acker hergestellt. Für die Veranstaltungswoche wird ein Stück der Fläche (grün) als Ring bzw. Turnierplatz ausgewiesen, darum werden Sitzplätze und Lagerflächen eingerichtet und Zelte aufgebaut. Es wird zu keinerlei Beschallung oder Beleuchtung kommen. Die Verkaufsstände werden innerhalb der Hofanlage aufgebaut. Die Zufahrt erfolgt über den Wirtschaftsweg. Es wird zu keinerlei dauerhaften Beeinträchtigungen kommen.

Die beantragte Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG kann gewährt werden.

 

17.04.2024

AZ. 68.4-40.01-2-032-24 Sanierung der Kläranlage und der Zufahrt der Kläranlage, Landschaftsschutzgebiet, „Erftniederung“ (6.2.2.1), LP VI

In Grevenbroich Wevelinghoven, Flur 8, Flurstück 36 bis 40 musste der Kanal saniert werden. In

diesem Zusammenhang wurde die bereits bestehende, marode Zufahrt zur Kläranlage erneuert.

Wegen des Längs- und Quergefälles ist der rechte Fahrbahnrand (Feldseite) ca. ,060 m höher als die

alte Straße. Für die Andienung/ Fahrbarkeit der angrenzenden Felder ist es erforderlich, den

Höhenausgleich mit Oberboden auszugleichen.

Die Verlegung der Rohre erfolgte im Baukörper der Straße.

Die Maßnahme ist bereits fast vollständig durchgeführt und es wurde nachträglich Befreiung beantragt. Die Lagerflächen sowie die angeschütteten Flächen werden vollständig wieder in vorherigen Zustand versetzt. Die Maßnahme stellt ein überwiegend öffentliches Interesse dar. Dauerhafte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG konnte gewährt werden.