Betreff
Beratung über den Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2010
Vorlage
20/0314/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2010 wurde am 09.12.2009 in den Kreistag eingebracht.

Der Kreistag verwies den Etatentwurf zur weiteren Beratung an die Fraktionen und den Finanzausschuss.

Die in der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2009 vorgestellten Eckdaten sind in die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2010 einzubinden (Beschluss FI20091130/Ö7).

Nach § 54 Kreisordnung NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für die Dauer des Beteiligungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen – hier vom 04.01.2010 bis 18.01.2010 – Einwendungen erheben.

Von dem Recht, Einwendungen zu erheben, wurde kein Gebrauch gemacht.

Der Veränderungsnachweis der Verwaltung und die Wunschliste zum Haushaltsentwurf 2010 wurden bereits zugeleitet.