Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss
nimmt den Bericht der Talentsichtung zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Evaluierung der Anschlussmaßnahmen der Talentsichtung im Schuljahr 2022/2023 (Ausgabe des Talentpasses, Talent-AGs) ergab, dass mindestens drei Vereine nach Durchführung einer Talent-AG und mindestens sieben Vereine durch den Talentpass neue Mitglieder gewinnen konnten. Mindestens 6,5% der gesichteten Talente wurde Mitglied in einem, der im Talentpass aufgeführten Sportvereine. Vermutlich gibt es eine Dunkelziffer, die nicht erfasst werden kann, da in den Vereinen nicht immer nachgehalten wird, auf welchem Weg neue Mitglieder auf den Verein aufmerksam werden.
Im ablaufenden Schuljahr 2023/2024 haben 60 Schulen (Stand 16.05.2024) im Kreisgebiet mit insgesamt 143 Klassen an den Talentsichtungsmaßnahmen teilgenommen. Dabei wurden von 2567 Kindern Daten erhoben und es konnten 560 Talente gesichtet werden (20,6%). Weitere Kennzahlen können der beiliegenden Tabelle entnommen werden.
Die untenstehende Grafik zeigt die Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Verlauf der Schuljahre.
Beibehalten wurde, dass alle Kinder die an der Talentsichtung teilgenommen haben im Anschluss eine Teilnahmeurkunde erhalten haben, die über einen QR-Code zur Sportsuche des Rhein-Kreis Neuss führt. Den Talenten wurde im Nachgang über die Schulen weiterhin der Talentpass zugeschickt.
In diesem Schuljahr konnte eine Ausweitung bei der Durchführung der Talent-AGs erzielt werden, so dass in Dormagen, Rommerskirchen, Neuss, Kaarst sowie Jüchen AGs an 30 Grundschulen durchgeführt wurden. Daran beteiligt waren 11 Stützpunkt- und leistungssportorientierte Vereine.
Bei der Umsetzung der Talent-AGs bestehen weiterhin zwei Herausforderungen. Zum einen lässt die Hallenbelegung nicht an allen Grundschulen die Durchführung einer AG zu, da diese Zeiten häufig für andere AG-Angebote oder den OGS- bzw. Vereinsbetrieb reserviert sind. Zum anderen sind die meisten Übungsleiterinnen und Übungsleiter ehrenamtlich tätig und zu den AG-Zeiten beruflich oder akademisch eingebunden. Eine flächendeckende Schließung dieser Lücken ist durch das Sichtungsteam zeitlich nicht umsetzbar und erscheint nicht sinnvoll. Neben dem Ausprobieren der Sportarten haben die Talent-AGs den Zweck die Vereine und deren Übungsleiterinnen und Übungsleiter kennenzulernen. Das Kennenlernen kann nicht erfolgen, wenn vereinsfremde Personen die Talent-AGs leiten.
Im November 2023 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Dormagen unterschrieben, die regelt, dass das Sichtungsteam in Dormagen auch Kinder mit motorischem Kompensationsbedarf erfasst und deren Daten der Stadt Dormagen mitteilt, die sich um die Bereitstellung von Förderangeboten kümmert. Es wurden 15 Kinder mit motorischem Kompensationsbedarf identifiziert. Eine weitere Evaluierung der Maßnahme steht aus.
Die Maßnahme der systematischen Talentsichtung im Kreisgebiet erscheint als dauerhaft sinnvoll, da sie talentierten Kindern über verschiedene Maßnahmen einen niedrigschwelligen Zugang zum Leistungssport im Rhein-Kreis Neuss ermöglicht und den Landes- und Bundesstützpunkten sowie Leistungssportvereinen im Kreis die Möglichkeit gibt, das eigene Angebot gezielt talentierten Kindern vorzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Talentsichtung langfristig einen erheblichen Beitrag dazu leistet, talentierte Kinder in die Leistungssportstrukturen des Rhein-Kreises Neuss zu überführen und damit zum Erhalt der Leistungsfähigkeit beiträgt. Eine gänzliche Abdeckung des gesamten Kreisgebietes lässt sich auf die Zukunft blickend nur umsetzen, wenn die entsprechenden Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.
Für Nachfragen steht ein Mitglied des Sichtungsteams in der Sitzung zur Verfügung.