Beschlussempfehlung:
Der Kreistag stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Sachverhalt:
Gemäß § 22 Abs. 1 der Kreisordnung können Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten im Kreis wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Kreistag über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Einwohnerantrag muss dabei von mindestens vier Prozent der Einwohner unterzeichnet sein. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Gleichwohl haben Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, gemäß § 21 Kreisordnung das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden an den Kreistag zu wenden. Die Erledigungen von Anregungen und Beschwerden kann der Kreistag einem Ausschuss übertragen.
Der Antrag von Herrn Rechtsanwalt Bauers und Herrn Libertus vom 11.03.2024 zielt darauf ab, durch die zuständigen politischen Gremien beschließen zu lassen, dass das Kreismuseum in Zons oder das Archiv im Rhein-Kreis Neuss in Erinnerung an die Beteiligung der Stadt Zons, der Stadt Dormagen und der Stadt Neuss an die Jahrtausendausstellung der Rheinlande im Jahr 1925 im nächsten Jahr eine Gedenkausstellung ausrichten. Hilfsweise bitten die Antragsteller, dass der Rhein-Kreis Neuss eine solche Ausstellung in den Räumlichkeiten der Rheinstraße 8 unterstützt. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.
Mit Schreiben vom 30.04.2024 teilte Herr Rechtsanwalt Bauers mit, dass Herr Libertus zwischenzeitlich verstorben ist, der Antrag aber im Einvernehmen mit der Familie aufrechterhalten wird (Anlage 2). Ergänzend wurde mitgeteilt, dass der Antrag dahingehend geändert verstanden wissen möge, dass die Ausstellung nicht zwingend im Kreismuseum Zons oder Archiv im Rhein-Kreis Neuss stattfinden sollte, sondern vielleicht in anderen Räumlichkeiten des Rhein-Kreises Neuss.
Sowohl das Kreismuseum Zons als auch das Archiv im Rhein-Kreis Neuss haben ihre Ausstellungsplanungen für das Jahr 2025 bereits abgeschlossen; die Realisierung zusätzlicher Ausstellungsprojekte ist nicht möglich.
Die beiden Institutionen werden die Thematik der Jahrtausendausstellung der Rheinlande indes in anderer Form im Rahmen ihrer Kultur- und Erinnerungsarbeit würdigen.
Eine durch die Antragsteller zu realisierende Gedenkausstellung über die Jahrtausendausstellung der Rheinlande in den Räumlichkeiten Rheinstraße 8 in Zons wird der Rhein-Kreis Neuss durch seine Kulturinstitutionen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kräfte beratend unterstützen.
Eine andere Räumlichkeit des Kreises erscheint für die geplante Ausstellung nicht geeignet.
In der Sitzung des Kulturausschusses am 27.05.2024 hat dieser den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Kreistag empfohlen, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen ((KuA/20240527/Ö8).