Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Grevenbroich mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivguts der Stadt Grevenbroich durch den Kreis.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevenbroich und der Rhein-Kreis Neuss haben am 21.09.2018 eine Verwaltungskooperation über die Betreuung des Archivguts der Stadt durch den Kreis unterzeichnet, welche die Möglichkeit einer Übertragung des städtischen Archivs an den Rhein-Kreis Neuss vorsah. Angesichts neuer archivischer Aufgaben (insbesondere im Bereich der Beratung städtischer Stellen bei der Einführung elektronischer Aktenführung sowie der elektronischen Langzeitarchivierung) sowie angesichts einer gesteigerten Nutzungsfrequenz des Grevenbroicher Stadtarchivs beabsichtigen beide Partner, die 2018 geschlossene Verwaltungskooperation durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzulösen.
In Analogie zu den bereits existierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, welche der Rhein-Kreis Neuss mit den Städten Dormagen und Jüchen sowie der Gemeinde Rommerskirchen geschlossen hat, sieht die mit der Stadt Grevenbroich zu schließende Vereinbarung die Übernahme der gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt nach dem Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen durch den Rhein-Kreis Neuss vor. Entsprechend dem Jüchener Beispiel wird das Archivgut der Stadt Grevenbroich allerdings weiterhin in den Räumlichkeiten des Stadtarchivs auf der Stadtparkinsel in Grevenbroich verwahrt werden, um eine ortsnahe Nutzung desselben zu ermöglichen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung stellt ferner die personelle Ausstattung des Stadtarchivs sicher, indem die Stadt dem Kreis Personalkosten im Umfang von 1,0 Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 7 TVöD sowie ab dem 1. Juli 2026 zusätzlich von 1,0 Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 6 TVöD erstattet. Durch die Erhöhung des Personalstamms ab Mitte 2026 trägt die Stadt der geschilderten Aufgabenvermehrung und der gut angenommenen Nutzung des Stadtarchivs Grevenbroich Rechnung.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
In der Sitzung des Kulturausschusses am 27.05.2024 hat dieser einstimmig die Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Grevenbroich mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivguts der Stadt Grevenbroich durch den Kreis zu beschließen (KuA/20240527/N2).