Beschlussvorschlag:
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nimmt den Bericht über die Abstimmungen mit dem Vorsitzenden zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Datum |
Vorhaben/ Standort/ betroffene
Schutzgebiete |
Information |
24.07.2024 |
AZ
68.4-40.01.7-094-24 Sanierung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke; LSG
„nördliche Rheinaue zwischen Grimlinghausen und Oelgangsinsel“ (6.2.2.4)
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Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke
muss unverzüglich, aufgrund von Mängeln, saniert werden. Für die
Sanierungsarbeiten an der Brückenunterseite (Fahrtrichtung Düsseldorf) müssen
auch Flächen im LSG in Anspruch genommen werden. Dafür wird zur Vermeidung
von Einträgen in das Deichvorland die Baustelle zerreißfest eingehaust.
Unterhalb der Fräsarbeitsbereiche wird zum Schutz vor herabfallenden Teilen
ein Bauzaun aufgestellt. Für die Durchführung der Arbeiten werden Hubsteiger
eingesetzt. Für Fälle, dass Anlieferungen nicht über Wege möglich sind,
müssen unbefestigte Abschnitte befahren werden. Die Maßnahme stellt ein
überwiegend öffentliches Interesse an verkehrssicheren Brücken dar. |
04.09.2024 |
AZ.
68.4-40.01-2-089-24 Vergrößerung des vorhandenen Rohrdurchlasses in GV
Entwässerungsgraben Hutweg, Gemarkung Wevelinghoven, Flur 9, Flurstück 65
Landschaftsschutzgebiet „Erftniederung“ (6.2.2.1)
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Der vorhandene
Rohrdurchlass des Entwässerungsgrabens Hutweg sollte von DN 300 auf DN 600
vergrößert werden. Der anstehende Boden wurde zur Entsorgung der vorhandenen
Rohrdurchlässe mit einer Breite von 1,5 Metern ausgehoben und nach dem
Verlegen der neuen Rohrdurchlässe wiederhergestellt. Die Vergrößerung des Rohrdurchlasses
dient dem Schutz vor Überstauung des Grabens durch aus dem Regenwasserkanal
eingeleitetes Regenwasser sowie aus der Landwirtschaft abfließendes
Feldwasser. Die Maßnahme stellt ein überwiegend öffentliches Interesse vor
Überstauung dar.
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