Sachverhalt:
A. Allgemein
Im
Mobilitätsausschuss vom 07.05.24 wurde über die aktuelle Situation des
Mietwagengewerbes im Rhein-Kreis Neuss berichtet. Die weitere Entwicklung des
Bereiches sollte im Blick gehalten werden.
B. aktueller
Sachstand
Die Rechtslage
und rechtliche Bewertung ist seit dem letzten Mobilitätsausschuss unverändert.
Neu eingeführte Mindestentgelte in anderen Kommunen sind hier nicht bekannt.
Eine gerichtliche Entscheidung aus Leipzig bezüglich des Mindestentgeltes liegt
nicht vor.
Seit Erstellung
des Funktionsgutachtens der ISUP GmbH wurde ein deutlicher Anstieg der
Mietwagenunternehmen und der eingesetzten Fahrzeuge festgestellt.
2017 (laut Gutachten, S. 58) 94 Fahrzeuge
2018 (laut Gutachten, S. 58)
100 Fahrzeuge
2019 (laut Gutachten, S. 58) 111 Fahrzeuge
2020 (laut Gutachten, S. 58) 111 Fahrzeuge
2021 (laut Gutachten, S. 58) 110 Fahrzeuge
Stichtag
21.08.2022: 35 Unternehmen mit 171 Fahrzeugen (aus dem System entnommen)
Stichtag
21.08.2023: 39 Unternehmen mit 171 Fahrzeugen (aus dem System entnommen)
Stichtag 21.08.2024: 59 Unternehmen mit 231
Fahrzeugen (13 weitere Fahrzeuge wurden mit
sofortiger Vollziehung widerrufen, die Rechtskraft steht noch aus)
Durch
Betriebskontrollen vor Ort und Auswertung von Fahrtnachweisen wurden Verstöße
gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt. Hieraus resultieren das
obige Widerrufsverfahren sowie zwei weitere Anhörungsverfahren zum Widerruf von
38 Fahrzeugen.
C. weitere
Verfahrensweise
Betriebskontrollen
werden weiterhin durchgeführt. Meldungen über Fahrzeuge aus dem Rhein-Kreis
Neuss in anderen Kommunen (Düsseldorf, Essen, etc.) bezüglich Verstöße gegen
die Rückkehrpflicht werden konsequent nachgegangen.
Die Verwaltung
geht derzeit davon aus, dass durch den Anstieg der Mietwagen keine Verletzung
der öffentlichen Verkehrsinteressen festgestellt werden kann, die die
Einführung eines Mindestpreises für den Mietwagenverkehr rechtfertigt. Dennoch
möchte sie sicherstellen, dass insbesondere der Verkehr mit Taxen nicht durch
Dumpingangebote im Mietwagenverkehr im Rhein-Kreis Neuss beeinträchtigt wird.
Aktuell steht
deshalb die Fahrerlaubnisbehörde im Austausch mit anderen Kommunen, um das
Genehmigungsverfahren für Mietwagen zu optimieren. Anschließend soll in Zusammenarbeit
mit der IHK eine Checkliste erarbeitet werden, die im Antragsverfahren
Möglichkeiten eröffnet, zu prüfen, ob
- durch nicht auskömmliche Angebote im Mietwagenverkehr die
Verkehrsinteressen der Taxen beeinträchtigt werden und
- mit der Zulassung des Mietwagens der im Rhein-Kreis Neuss per App
vermittelte Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am
Fahraufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündelter
Bedarfsverkehr überschreitet.
Die Verwaltung
wird weiter berichten.