Betreff
Mietwagenverkehr im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
36/4970/XVII/2024
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

A. Allgemein

Im Mobilitätsausschuss vom 07.05.24 wurde über die aktuelle Situation des Mietwagengewerbes im Rhein-Kreis Neuss berichtet. Die weitere Entwicklung des Bereiches sollte im Blick gehalten werden.

B. aktueller Sachstand

Die Rechtslage und rechtliche Bewertung ist seit dem letzten Mobilitätsausschuss unverändert. Neu eingeführte Mindestentgelte in anderen Kommunen sind hier nicht bekannt. Eine gerichtliche Entscheidung aus Leipzig bezüglich des Mindestentgeltes liegt nicht vor.

Seit Erstellung des Funktionsgutachtens der ISUP GmbH wurde ein deutlicher Anstieg der Mietwagenunternehmen und der eingesetzten Fahrzeuge festgestellt.

2017   (laut Gutachten, S. 58)                    94 Fahrzeuge

2018   (laut Gutachten, S. 58)                   100 Fahrzeuge

2019   (laut Gutachten, S. 58)                  111 Fahrzeuge

2020   (laut Gutachten, S. 58)                  111 Fahrzeuge

2021   (laut Gutachten, S. 58)                  110 Fahrzeuge

Stichtag 21.08.2022: 35 Unternehmen mit 171 Fahrzeugen (aus dem System entnommen)

Stichtag 21.08.2023: 39 Unternehmen mit 171 Fahrzeugen (aus dem System entnommen)

Stichtag 21.08.2024: 59 Unternehmen mit 231 Fahrzeugen (13 weitere Fahrzeuge wurden mit
sofortiger Vollziehung widerrufen, die Rechtskraft steht noch aus)

Durch Betriebskontrollen vor Ort und Auswertung von Fahrtnachweisen wurden Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt. Hieraus resultieren das obige Widerrufsverfahren sowie zwei weitere Anhörungsverfahren zum Widerruf von 38 Fahrzeugen.  

C. weitere Verfahrensweise

Betriebskontrollen werden weiterhin durchgeführt. Meldungen über Fahrzeuge aus dem Rhein-Kreis Neuss in anderen Kommunen (Düsseldorf, Essen, etc.) bezüglich Verstöße gegen die Rückkehrpflicht werden konsequent nachgegangen.

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass durch den Anstieg der Mietwagen keine Verletzung der öffentlichen Verkehrsinteressen festgestellt werden kann, die die Einführung eines Mindestpreises für den Mietwagenverkehr rechtfertigt. Dennoch möchte sie sicherstellen, dass insbesondere der Verkehr mit Taxen nicht durch Dumpingangebote im Mietwagenverkehr im Rhein-Kreis Neuss beeinträchtigt wird.

Aktuell steht deshalb die Fahrerlaubnisbehörde im Austausch mit anderen Kommunen, um das Genehmigungsverfahren für Mietwagen zu optimieren. Anschließend soll in Zusammenarbeit mit der IHK eine Checkliste erarbeitet werden, die im Antragsverfahren Möglichkeiten eröffnet, zu prüfen, ob

-       durch nicht auskömmliche Angebote im Mietwagenverkehr die Verkehrsinteressen der Taxen beeinträchtigt werden und

-       mit der Zulassung des Mietwagens der im Rhein-Kreis Neuss per App vermittelte Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahraufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr überschreitet.

Die Verwaltung wird weiter berichten.