Beschlussempfehlung:
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die
Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs.1 BNatschG für die Verbesserung der
Abwassersituation Rommerskirchen - Vanikum gemäß der Vorlage.
Sachverhalt:
Aufgrund vergangener Starkregenereignisse wurde das Kanalnetz in Rommerskirchen-Vanikum stark hydraulisch überlastet, so dass es an mehreren Stellen, insbesondere am Geländetiefpunkt der Straße Berghütte zu Überflutungen kam. Zusätzlich sind im Ortsteil Vanikum, der im Mischsystem entwässert, hinter der Dükerung des Todtenbaches aufgrund eines Gegengefälles starke Geruchsbelästigungen wahrnehmbar. Seitens der Gemeinde Rommerskirchen ist daher geplant, die Kanalisation in der Straße Berghütte zu sanieren. Der Erftverband wird diese Maßnahmen im Auftrag der Gemeinde Rommerskirchen durchführen.
Der Maßnahmenstandort liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans VI_Grevenbroich / Rommerskirchen- des Rhein-Kreis Neuss, welcher hier das Landschaftsschutzgebiet „Todtenbachtal“ (6.2.2.9) festsetzt.
Der Erftverband plant zur Verbesserung der abwassertechnischen Verhältnisse im Ortsteil Vanikum, sowie zur Verbesserung der Geruchssituation, den Bau einer Mischwasserüberleitung von der Straße Berghütte zur östlich gelegenen Straße Am Alten Wasserwerk, wo jeweils ein Anschluss an die vorhandene, sanierte Kanalisation vorgenommen wird.
Die geplante Leitung verläuft weitestgehend in einem vorhandenen Schotterweg.
Vom westlichen Startpunkt verläuft die Leitung im Schotterweg durch einen Gehölzbestand.
Der Arbeitsbereich ist in diesem Abschnitt Richtung Süden durch den Zaun des angrenzenden
Privatgeländes begrenzt. Nördlich des Weges zieht sich entlang des Weges eine Krautschicht,
die von den Ästen des Gehölzbestands überhangen ist.
Südlich der geplanten Leitung befindet sich am östlichen Ende des Gehölzbestandes eine
dreistämmige Robinie mit Baumhöhle und Dohlennistkästen. In diesem Bereich verlässt die
Leitung den Schotterweg und verläuft bis zu ca. 2,5m südlich des Weges.
Nördlich der Leitung erstreckt sich der Gehölzbestand um ca. weitere 50m Richtung Westen.
Im östlichen Trassenabschnitt, der im Offenland verläuft, ist die Trasse zu beiden Seiten von
Acker umgeben. Zwischen dem Schotterweg/ der Leitungstrasse und dem Acker befinden sich
beidseitig Säume mit Heckenabschnitten auf der südlichen und Einzelbäumen auf der
nördlichen Seite.
Auf den letzten ca. 150m bis zur Straße Am Alten Wasserwerk ist der Schotterweg leicht
gewunden. Hier verläuft die Leitung geradlinig meist im Bankettbereich des Weges.
Der Durchmesser der Leitung beträgt DN 400mm. Der Leitungsbau wird in offener Bauweise
mit einer offenen, ca. 1,6m breiten, Baugrube durchgeführt. Die Leitung wird in
durchschnittlich 2m Tiefe (Sohlentiefe) im Freigefälle verlegt. Im westlichen Trassenabschnitt,
der sich im Gehölzbestand befindet, wird „vor Kopf“ gearbeitet.
Die mit der Maßnahme verbundenen Eingriffe können vollständig ausgeglichen werden. Die entsprechenden Maßnahmen können dem Anhang entnommen werden. Eine entsprechende artenschutzrechtliche Prüfung liegt vor.
Die ordnungsgemäße Entwässerung und die damit verbundene Vermeidung von Überflutungen und starken Geruchsbelästigungen stellt ein überwiegend öffentliches Interesse gegenüber den Eingriffen in Natur und Landschaft dar, die wiederum vollständig ausgeglichen werden dar.
Die beantragte Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 1 BNatSchG kann gewährt werden.