Betreff
SGB II: DLT-Positionspapier „Mehr Handhabe für die Jobcenter – Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration“
Vorlage
50/5029/XVII/2024
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mit Rundschreiben Nr. 314/24 vom 14.05.2024 hat der Landkreistag NRW (LKT NRW) darüber informiert, dass das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) am 07./08. Mai 2024 das als Anlage beigefügte Positionspapier“ Mehr Handhabe für die Jobcenter – Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration“ beschlossen hat.

Gerade mit Blick auf die teilweise erfolgte Neuausrichtung des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz (Einführung von Karenzzeiten, eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten und erheblichen Einkommensfreigrenzen) werde derzeit politisch darüber diskutiert, ob das SGB II unverändert bleiben soll oder nicht. Es zeichne sich ab, dass dieses Thema im anstehenden Bundestagswahlkampf 2025 eine Rolle spielen wird, nicht nur in Bezug auf die Höhe der Regelsätze, sondern auch generell im Sinne der Frage, ob das Bürgergeld in seiner jetzigen Ausgestaltung noch in die aktuelle Zeit des Arbeitskräftemangels und einer gleichbleibend hohen Zuwanderung passt.

Vor diesem Hintergrund habe der DLT Anfang Mai 2024 das beigefügte DLT-Positionspapier „Mehr Handhabe für die Jobcenter – Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration“ beschlossen. Darin werde eine Weiterentwicklung des Bürgergeldes gefordert, um die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen der Steuerzahler zu verbessern. Übergeordnetes Ziel müsse es sein, durch eine wirkungsvolle Integrationsarbeit die Betroffenen in Arbeit zu bringen und so unabhängig vom Bürgergeld-Bezug zu machen. Den Grundsätzen der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips und der Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehern sollte wieder mehr Geltung verschafft werden.

Um die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu erhalten und zu stärken, bedürfe es nach wie vor einer starken Komponente des „Forderns“. Das Bürgergeld-Gesetz habe die Leistungsvoraussetzungen im SGB II und SGB XII insoweit aufgeweicht. Es sei zu einer systematischen Reduzierung von Arbeitsanreizen und einer Steigerung der Attraktivität des Leistungsbezuges gekommen. Insbesondere durch die Einführung von Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen könne die individuelle wirtschaftliche Betrachtung der Situation von Geringverdienern dazu führen, den Arbeitsmarkt vorübergehend zu verlassen und in den Bürgergeldbezug mitsamt den damit verbundenen weiteren Sozialleistungen zu wechseln. Hierzu zählten beispielsweise Bildung und Teilhabe, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Sozialticket, Freistellung von Kindergartenbeiträgen sowie die Übernahme von Nachzahlungen aus Heiz- und Nebenkostenabrechnungen.