Sachverhalt:
Im September 2021 hat
der Verwaltungsrat der VRR AöR beschlossen, den VRR-Nahverkehrsplan (NVP) aus
dem Jahr 2017 fortzuschreiben. Der als VRR-NVP 2025 betitelte Entwurf
liegt mittlerweile vor.
Mit dem Planungswerk
formuliert der VRR seine Strategie für die Gestaltung der Mobilität im
Verbundraum. Es beschreibt, wie der gesamte Öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbundraum unter
Berücksichtigung mobilitätsrelevanter Entwicklungen (u. a.
Mobilitätsbedürfnisse, Intermodalität, Pendlerverflechtungen, raumspezifische
Bevölkerungsentwicklung) und aktueller Herausforderungen (u. a.
Finanzierung, Fachkräftemangel, Infrastrukturdefizite) gestaltet werden sollen.
Das VRR-Planungswerk legt dabei einen besonderen Fokus auf die Verkehrswende
als Kombination aus Mobilitäts- und Antriebswende sowie auf die
Digitalisierung.
Nach
§ 9 ÖPNVG NRW ist der Nahverkehrsplan im Benehmen mit den
betroffenen Gebietskörperschaften aufzustellen und fortzuschreiben. Im Rahmen
des Formalen Beteiligungsverfahren hat auch der Rhein-Kreis Neuss als Träger
öffentlicher Belange die Möglichkeit, bis zum 11. Oktober 2024
Hinweise zum Entwurf des VRR-NVP 2025 in Form einer schriftlichen Stellungnahme
abzugeben. Der Entwurf des Nahverkehrsplans wird derzeit durch die Verwaltung
geprüft. Des Weiteren sind die kreisangehörigen Kommunen von der
Kreisverwaltung aufgefordert worden, bis Anfang Oktober ihre Anmerkungen zum
neuen VRR-Nahverkehrsplan einzureichen. In den Monaten Dezember 2024 und Januar
2025 erhält der Rhein-Kreis Neuss zusätzlich die Gelegenheit, seine
schriftlichen Hinweise in mündlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen des
VRR zu erörtern. Nach einer abschließenden fachlichen Prüfung obliegt es den
Verantwortlichen des VRR, Hinweise in den finalen VRR-NVP 2025 aufzunehmen
oder begründet abzulehnen.
Kern des
VRR-NVPs 2025 ist die Rolle des VRR als Aufgabenträger für den SPNV. Das
formulierte Zielnetz 2032/2040 für die Weiterentwicklung des SPNV im
Verbundgebiet sieht im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss insbesondere folgende
Maßnahmen vor (siehe dazu Auszug aus dem Entwurf des VRR-NVP 2025 in der
Anlage):
-
Korridor (Nijmegen) – Kleve – Krefeld – Neuss / Düsseldorf
-
Streckenbündel Aachen / Roermond – Mönchengladbach – Neuss – Düsseldorf
-
Knoten Grevenbroich
-
Rhein-Wupper-Achse (Neuss – Düsseldorf – Wuppertal – Hagen)
Es ist geplant, den
finalen VRR-Nahverkehrsplan 2025 den VRR-Gremien im Sitzungsblock im Juni 2025
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des VRR-NVP 2025
ist nach Registrierung online einsehbar unter:
