Betreff
VRR-Nahverkehrsplan 2025 – aktueller Sachstand
Vorlage
61/5042/XVII/2024
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Im September 2021 hat der Verwaltungsrat der VRR AöR beschlossen, den VRR-Nahverkehrsplan (NVP) aus dem Jahr 2017 fortzuschreiben. Der als VRR-NVP 2025 betitelte Entwurf liegt mittlerweile vor.

Mit dem Planungswerk formuliert der VRR seine Strategie für die Gestaltung der Mobilität im Verbundraum. Es beschreibt, wie der gesamte Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbundraum unter Berücksichtigung mobilitätsrelevanter Entwicklungen (u. a. Mobilitätsbedürfnisse, Intermodalität, Pendlerverflechtungen, raumspezifische Bevölkerungsentwicklung) und aktueller Herausforderungen (u. a. Finanzierung, Fachkräftemangel, Infrastrukturdefizite) gestaltet werden sollen. Das VRR-Planungswerk legt dabei einen besonderen Fokus auf die Verkehrswende als Kombination aus Mobilitäts- und Antriebswende sowie auf die Digitalisierung.

Nach § 9 ÖPNVG NRW ist der Nahverkehrsplan im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufzustellen und fortzuschreiben. Im Rahmen des Formalen Beteiligungsverfahren hat auch der Rhein-Kreis Neuss als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, bis zum 11. Oktober 2024 Hinweise zum Entwurf des VRR-NVP 2025 in Form einer schriftlichen Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf des Nahverkehrsplans wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Des Weiteren sind die kreisangehörigen Kommunen von der Kreisverwaltung aufgefordert worden, bis Anfang Oktober ihre Anmerkungen zum neuen VRR-Nahverkehrsplan einzureichen. In den Monaten Dezember 2024 und Januar 2025 erhält der Rhein-Kreis Neuss zusätzlich die Gelegenheit, seine schriftlichen Hinweise in mündlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen des VRR zu erörtern. Nach einer abschließenden fachlichen Prüfung obliegt es den Verantwortlichen des VRR, Hinweise in den finalen VRR-NVP 2025 aufzunehmen oder begründet abzulehnen.

Kern des VRR-NVPs 2025 ist die Rolle des VRR als Aufgabenträger für den SPNV. Das formulierte Zielnetz 2032/2040 für die Weiterentwicklung des SPNV im Verbundgebiet sieht im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss insbesondere folgende Maßnahmen vor (siehe dazu Auszug aus dem Entwurf des VRR-NVP 2025 in der Anlage):

-       Korridor (Nijmegen) – Kleve – Krefeld – Neuss / Düsseldorf

-       Streckenbündel Aachen / Roermond – Mönchengladbach – Neuss – Düsseldorf

-       Knoten Grevenbroich

-       Rhein-Wupper-Achse (Neuss – Düsseldorf – Wuppertal – Hagen)

Es ist geplant, den finalen VRR-Nahverkehrsplan 2025 den VRR-Gremien im Sitzungsblock im Juni 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des VRR-NVP 2025 ist nach Registrierung online einsehbar unter:

Einsteigen und Mitreden: Der VRR-Nahverkehrsplan 2025 | VRR