Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2024 zur NRW-Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“
Vorlage
50/5045/XVII/2024
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Mit der Anfrage vom 12. September 2024 haben die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezüglich der NRW-Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und der Finanzierung der Beratungsangebote im Kreisgebiet für den Bereich der Wohnungsnotfallhilfe.

Die Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 „Welche Auswirkungen hat das Auslaufen der Landesfinanzierung auf die Wohnungsnothilfe beziehungsweise deren Beratungsstrukturen im Rhein-Kreis Neuss? Inwieweit ist eine Anschlussfinanzierung der zum Teil durch die Landesinitiative finanzierten Personalstellen auch nach dem 31. Dezember 2025 gesichert?“

 

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.

Seit 2019 setzt der Rhein-Kreis Neuss die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ gemeinsam mit den beiden Wohlfahrtsverbänden Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Neuss und der Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis-Neuss gGmbH um. Ziel ist es, wohnungslose Menschen bei der Suche nach Wohnraum und bei drohenden Wohnungsverlust zu unterstützen sowie Ansprechpartner für Vermietende zu sein, die an wohnungslose Menschen vermieten wollen.

Die derzeit vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) finanzierte Initiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Am 13. September 2024 ist bei der Verwaltung eine Mail des MAGS NRW eingegangen, dass alle Kümmerer-Projekte in NRW, deren bewilligte Förderungen bereits im Februar 2025 auslaufen, auf Antrag bis 2027 verlängert werden können.

Daraufhin hat die Kreisverwaltung mit dem MAGS NRW Kontakt aufgenommen, ob bei den Projekten, die Ende 2025 auslaufen, auch mit einer Verlängerung des Förderzeitraums kalkuliert werden kann. Laut Auskunft des MAGS NRW sollen auch diese Projekte verlängert werden und nähere Informationen hierzu Anfang des kommenden Jahres geliefert werden.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Landesförderung bis Ende 2027 gesichert ist. Aufgrund des durch die Wohnungsnotfallhilfe erzielten Mehrwertes wird der Rhein-Kreis Neuss einen Antrag auf Verlängerung der Projektförderung stellen, sobald es hierzu weitere Informationen seitens des MAGS NRW geben wird.

„In welchem Umfang beteiligt sich der Rhein-Kreis Neuss an der Finanzierung der Beratungsstrukturen der Wohnungsnothilfe im Rhein-Kreis Neuss und plant die Kreisverwaltung eine Aufstockung der Mittel im kommenden Haushalt 2025?“

Nach § 67 SGB XII sind für Personen in sozial schwierigen Lebensverhältnissen, aus denen sie sich nicht selbstständig befreien können, Leistungen anzubieten, die ihnen bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten helfen. Zu diesen Leistungen zählen auch die Fachberatungsstellen, die eine der zentralen Anlaufstellen für Menschen in Wohnungsnotlagen darstellen.

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es derzeit insgesamt vier Fachberatungsstellen für Wohnungsnotfälle nach § 67 SGB XII, die anteilig vom Landschaftsverband Rheinland, dem Rhein-Kreis Neuss und den kreisangehörigen Kommunen finanziert werden.

Auf Basis der Handlungsempfehlung „Erweiterung der kreisweiten Fachberatungsstruktur“ aus dem kreisweiten Wohnungsnotfallkonzept hatte der Ausschuss für Soziales und Wohnen in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 der Einrichtung einer zusätzlichen Fachberatungs- und Kontaktstelle in der Trägerschaft der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH in Dormagen und einer Ko-Finanzierung durch den Rhein-Kreis Neuss mit einem Anteil von 25 Prozent bis zum 31. Dezember 2025 (erste Realisierungsphase) zugestimmt. 

Nach Informationen der Verwaltung befindet sich die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH derzeit noch auf Suche nach einem geeigneten Standort für die Beratungsstelle, welcher als wesentliche Merkmale eine zentrale Lage und gute ÖPNV-Anbindung aufweisen sollte. Der Start des Beratungsangebotes wird für das Frühjahr 2025 angestrebt. Damit erhöht sich die Anzahl künftig auf fünf Fachberatungs- und Kontaktstellen im Rhein-Kreis Neuss.

Das Aufgabenspektrum der drei bzw. künftig vier Fachberatungsstellen der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH umfasst die Unterstützung bei der Wohnungssuche und Erhaltung bestehender Mietverhältnisse, psychosoziale Beratung, allgemeine Sozialberatung sowie Unterstützung bei der Existenzsicherung und Arbeitsaufnahme. Zudem vermitteln sie die Betroffenen zu weiterführenden Hilfsangeboten wie zur Suchtberatung, in Frauenhäuser, Wohnheime und zum Migrationsdienst. Die Einrichtungen bieten auch Unterstützung und Beratung bei Behördenangelegenheiten sowie bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Ein Verwahrgeldkonto und eine Postanschrift werden zur Verfügung gestellt, um die Leistungsansprüche und damit eine grundlegende finanzielle Versorgung der Menschen zu sichern. Tagesstrukturierende Maßnahmen und ein Tagesaufenthalt sind ebenfalls vorhanden.

Die Beratungsstelle „Brücke“ vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) bietet Unterstützung bei Mietschulden, Trennungsabsichten (von ihrem oft gewalttätigen Partner), bei Kündigung der Wohnung oder bei Schwierigkeiten in der Herkunftsfamilie. Das Angebot reicht von der Bereitstellung eines Schlafplatzes über die Absicherung der finanziellen Situation bis zur Wohnungssuche und Einrichtung einer Postadresse.

Träger

Beratungsangebot

Ort

Zuwendung

RKN 2024

Caritasverband

„FaKt“

Fachberatungs- und Kontaktstelle für Männer

Grevenbroich

113.726 €

Caritasverband

„Frau-Ke“

Fachberatungs- und Kontaktstelle für Frauen

Caritasverband

„Café Ausblick“

Fachberatungs- und Kontaktstelle für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Neuss

140.852 €

Caritasverband

Fachberatungs- und Kontaktstelle (voraussichtlich ab Frühjahr 2025 bis 31.12.2025)

Dormagen

53.943 €

Sozialdienst katholischer Frauen Neuss e.V.

„Brücke“

Beratungsstelle für alleinstehende

Frauen

Neuss (Nebenstandorte: Kaarst, Meerbusch Korschenbroich)

57.262 €

Gesamt

365.783 €

Darüber hinaus beteiligt sich der Rhein-Kreis Neuss an der Finanzierung der Kümmerer-Projekte mit einem Anteil von 10 Prozent an der jährlich vom Land NRW bewilligten Fördersumme für die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“. Für das Jahr 2024 beläuft sich die Förderung durch den Rhein-Kreis Neuss auf 22.450,66 Euro und die des Landes NRW auf 224.506,55 Euro. Von den insgesamt 246.957,21 Euro entfallen 163.987,29 Euro auf die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH und 82.969,92 Euro auf den Sozialdienst katholischer Frauen Neuss e.V.

Insgesamt beteiligt sich der Rhein-Kreis Neuss im Haushaltsjahr 2024 damit im Umfang von rund 388.234 Euro an der Finanzierung der Beratungsstrukturen der Wohnungsnotfallhilfe im Kreisgebiet.

Aufgrund der zu erwartenden Verlängerung des Förderzeitraumes für die Kümmerer-Projekte über die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ bis zum Jahr 2027 plant die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Mittelaufstockung für das Haushaltsjahr 2025.