Betreff
Bericht zum Konzept zur Nutzbarmachung von Künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung
Vorlage
VI/5053/XVII/2024
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Kreistag hat im März d.J. fraktionsübergreifend die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Nutzbarmachung von Künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung zu erstellen.

Zum aktuellen Sachstand nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Künstliche Intelligenz (KI) birgt enorme Potenziale für die öffentliche Verwaltung, um Verwaltungsprozesse zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Seit der Einführung von Anwendungen wie ChatGPT Ende 2022 hat das Thema stark an Bedeutung gewonnen. Neben technischen bestehen aber auch rechtliche und ethische Fragestellungen beim Einsatz von KI. Ein erster Schritt ist gemacht: Mit dem AI Act wurde 2024 die erste EU-Verordnung zu KI-Systemen verabschiedet und ein Rahmen für die Anwendung geschaffen. Sobald dazu nationale Regelungen folgen, können sich Behörden, aber auch Unternehmen deutlich besser und sicherer den Herausforderungen stellen.

Die Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Kreisverwaltung ist mehr als ein technologisches Unterfangen. Es ist ein strategischer Schritt, mit dem die Kreisverwaltung beweist, dass sie für die Zukunft gewappnet ist.

Der Einsatz von KI in der Kreisverwaltung soll helfen, die digitale Kreisverwaltung voranzubringen. Die Vorteile sind dabei vielfältig: So kann eine KI dabei helfen, regelmäßige Abläufe in Verwaltungsprozessen effizienter zu gestalten und zu automatisieren. Das wiederum trägt zur Entlastung der Mitarbeitenden insbesondere von Routineaufgaben bei. Vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern sollen durch digitale Rund-um-die-Uhr-Services profitieren und Behördengänge erspart werden.

Das IT-Dezernat hat mit seiner Stabstelle Digitalisierung einen 5-Punkte-Plan zur Nutzbarmachung von KI in der Kreisverwaltung erarbeitet:

  1. Bestellung KI-Beauftragter der Kreisverwaltung

    Um das komplexe Thema innerhalb der Kreisverwaltung zu bündeln wurde mit Tobias Schellhorn aus der Stabstelle Digitalisierung (SSD) ein KI-Beauftragter für die Kreisverwaltung bestellt. Herr Schellhorn wird in Kürze sein Nebenstudium in Informations- und Wissensmanagement mit den Schwerpunkten Big Data und Künstliche Intelligenz abschließen.

  2. Bildung einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung Personalrat

    Zu Jahresbeginn wurde bereits eine interdisziplinäre KI-Arbeitsgruppe unter der Federführung der Stabstelle Digitalisierung und unter Einbindung der Personalvertretung, interessierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingerichtet. Ihr Auftrag umfasste eine umfassende Analyse der KI-Landschaft, die Identifikation potenzieller Vorteile, Herausforderungen und Anwendungsfelder sowie die Ausarbeitung von Leitlinien für einen ethisch vertretbaren und effizienten KI-Einsatz innerhalb der Kreisverwaltung.

  1. Erstellung eines Regelwerks für den verantwortungsvollen KI-Einsatz

    Herzstück des 5-Punkte-Plans des IT-Dezernats ist ein verbindliches Regelwerk für die Beschäftigten der Kreisverwaltung, um einen verantwortungsvollen KI-Einsatz zu ermöglichen. Mit Wirkung vom 01.09.2024 ist die KI-Richtlinie in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, den Einsatz von KI in der Kreisverwaltung zu fördern und zu regeln sowie Vertrauen in die neue Technologie zu schaffen.

    Dazu gibt sie Leitlinien vor, wie Systeme der KI verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung rechtlicher und ethischer Prinzipien eingesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt selbstverständlich auf der Wahrung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten.

    Zudem zeigt die KI-Richtlinie Wege auf, wie die Herausforderungen im Umgang mit KI-Systemen bewältigt werden und die einhergehenden Risiken so gering wie möglich gehalten werden können.

    Die KI-Richtlinie ist als Anlage beigefügt.


  2. Erstellung eines KI-Schulungskonzeptes für Mitarbeitende

    Die AI-Verordnung der Europäischen Union vom 24. März 2024 sieht im Art. 4 vor, dass Mitarbeitende im Umgang mit Chancen und Risiken von KI fortzubilden sind. Bereits im Vorgriff auf diese Regelung konzipierte der IT-Dezernent bereits Mitte 2023 in enger Kooperation mit dem Technologiezentrum Glehn, ein erstes KI-Schulungsprogramm für die Beschäftigten.

    Die daraus entstandenen vier Schulungsmodule stießen auf beachtliche Resonanz: Bereits in diesem Jahr verzeichneten sie rund 100 Anmeldungen, wobei sich die Teilnehmerschaft gleichmäßig aus Mitarbeitenden der Kreisverwaltung und der kreisangehörigen Kommunen zusammensetzt.

    Das Schulungs- und Fortbildungsangebot des Kreises zum Thema KI wird auf Grund der Bedeutung des Themas und der Nachfrage 2025 weiter ausgebaut. Die Stabstelle Digitalisierung arbeitet aktuell noch an einer Art „KI-Führerschein“ für die Beschäftigten.

    Die KI-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in unserer kontinuierlichen Bestrebung, die Digitalisierung und den technologischen Fortschritt in der Kreisverwaltung weiter voranzubringen.



  3. Zusammenarbeit in der Kreisgemeinschaft

Im Rahmen des Masterplan Digitalisierung ist es Ziel des IT-Dezernats, die (begrenzten) Kräfte in der Kreisgemeinschaft zu bündeln und strategisch fortzuentwickeln. Dabei sollen auch die begrenzten Ressourcen der kleineren Kommunen berücksichtigt werden, die von einer Bündelung insbesondere profitieren.

Die KI-Richtlinie des Kreises wurde als mögliche Blaupause allen kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt.


Im Rahmen des erfolgreichen Gemeinsamen Fortbildungsprogramms Digitalisierung erhalten alle kreisangehörigen Kommunen Zugang zu den Fortbildungsangeboten; so auch zum Thema KI.

Im Arbeitskreis der IT-Leitungen wurde ferner mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt, dass nicht jede Kommune jedes KI-System noch einmal für sich erprobt, sondern dass KI-Software zunächst in einzelnen Kommunen pilotiert und erprobt werden sollen, um sie dann ggf. flächendeckend einzusetzen (Einer-für-alle-Prinzip). Derzeit werden in der Stadt Grevenbroich und der Stadt Dormagen KI-Systeme für alle pilotiert.

Auf Initiative des IT-Dezernats und unter Federführung des Kataster- und Vermessungsamtes sind alle acht Kommunen auch beim beantragten Forschungsprojekt „TWIN FOR CLIMATE“ in Kooperation mit der RWTH Aachen und weiterer Hochschulen zur Entwicklung praxistauglicher KI im Bereich Stadtentwicklungsplanung eingebunden.  Im Rahmen seiner Transformationsinitiative „Stadt-Land-Zukunft“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Forschungsprojekt „Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen" ausgeschrieben. Hierbei sollen Projekte, die durch Einsatz von Methoden aus den Bereichen KI und Big Data einen innovativen und effektiven Nutzen Digitaler Zwillinge mitsamt den dazugehörigen Datenplattformen verfolgen, gefördert werden. Strategisches Ziel ist dabei, die notwendigen Maßnahmen zur Klimaanpassung in kommunalen Stadtentwicklungsplanungen durch den Einsatz von KI wirkungsvoll im Rhein-Kreis Neuss zu integrieren. Der Förderantrag wurde fristgerecht gestellt.