Beschlussempfehlung:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Abschaffung der Versendung der Einladung sowie der Niederschrift für den Naturschutzbeirat in Papierform zu.
Sachverhalt:
Die Aufgaben des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde ergeben sich aus § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz). Danach soll der Naturschutzbeirat bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Hierzu unterbreitet er den Behörden und zuständigen Stellen Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz und wirkt Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegen.
Demnach haben sich alle Mitglieder des Beirates dem Schutz von Natur und Landschaft verschrieben. Das Drucken und Versenden der Einladung/Niederschrift der Sitzungen verursacht einen sehr hohen Verbrauch an Papier, Druckerpatronen sowie Treibhausgas-Emissionen durch den Transport und ist mit dem Naturschutz nur schwer vereinbar. Sowohl die Einladung als auch die Niederschrift werden im Bürgerinformationsportal veröffentlicht und per E-Mail an die Beiratsmitglieder verschickt.
In der Sitzung sind die Inhalte der Einladung auf der Leinwand und den Sitzungsmonitoren zugänglich.
Daher ist beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 die Einladungen und Niederschriften grundsätzlich digital zu verschicken.