Sachverhalt:
Das Bundesförderprogramm zur Schließung der „weißen
Flecken“ konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt sind dann im Zuge
des geförderten Breitbandausbaus alle Grund- und weiterführenden Schulen sowie
alle Schulen, für die der Rhein-Kreis Neuss Träger ist, mit
Glasfaseranschlüssen versorgt. Darüber hinaus wurden insgesamt während der
Projektphase 100 Kilometer Tiefbaumaßnahmen abgeschlossen, 357 Kilometer
Glasfaser verbaut, 101 Netzverteiler gesetzt und ca. 1300 Haushalte sowie 131
Schulen mit sogenannten FTTH-Anschlüssen versorgt. Die Abkürzung
"FTTH" steht für "Fiber-To-The-Home" und bezeichnet die
Nähe der Glasfaser bis zum jeweiligen Endkunden; im Falle von FTTH also bis in
die Wohneinheit.
Der eigenwirtschaftliche Ausbau wird derzeit stark
im Kreisgebiet vorangetrieben. Neben den marktüblichen
Telekommunikationsunternehmen wie Telekom, Deutsche Glasfaser, Vodafone und
NetCologne gibt es viele neue Netzbetreiber, die großes Interesse haben
Glasfaser zu verbauen (z. B. Westconnect, OXG, Deutsche Giganetz GmbH oder
Glasfaser Plus). Bislang wurde sich auf den dynamischen Eigenausbau in unserer
Region konzentriert und viele Branchendialoge durchgeführt. Seit dem letzten
Jahr ist ein Wachstum des eigenwirtschaftlichen Ausbaus bei Glasfaseranschlüssen
von 12,5 % im Rhein-Kreis Neuss zu verzeichnen (Quelle: GlasfaserAtlas.NRW).
Hierzu zählt beispielsweise die derzeitige Ausbauplanung im gesamten
Grevenbroicher Stadtgebiet durch die Deutsche Glasfaser und Westconnect, der
Ausbau im Kaarster Stadtgebiet durch die Deutsche Giganetz oder der Ausbau
durch die Glasfaser Plus in Jüchen.
Die aktuelle Breitbandversorgung im Rhein-Kreis
Neuss stellt sich wie folgt dar:
Eine Versorgung mit reiner Glasfaser (FTTB/H) liegt
aktuell im gesamten Kreisgebiet bei 40,6 % und ist damit über dem Landesschnitt
mit 35,2 %. 83,7 % der Haushalte besitzen bereits eine Anschlussqualität
≥ 1000 Mbit/s. Eine Anschlussqualität ≥ 100 Mbit/s haben 92,5 % der
Haushalte im Rhein-Kreis Neuss. 99,6 % der Haushalte haben eine
Anschlussqualität von ≥ 30 Mbit/s. (Quelle: Glasfaser Atlas.NRW)
Um die Gebiete, welche durch den
eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht erschlossen werden, mit Glasfaser zu
versorgen, soll zum Ausbau der so genannten grauen Flecken im neuen
Förderprogramm - der Gigabitförderung 2.0 - ein Förderantrag gestellt werden.
Das notwendige Markterkundungsverfahren wurde nun durchgeführt. Die Ergebnisse
wurden daraufhin durch die Gigabitkoordinatorin und das Beraterunternehmen
MICUS ausgewertet,
damit im Nachgang ein Fördermittelantrag gestellt
werden kann.
Derzeit befindet sich der Rhein-Kreis Neuss in der
konkreten Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen. Für die Antragstellung
ist eine verbindliche Erklärung der Kommunen erforderlich, in denen die jeweiligen
Eigenmittelanteile dargelegt werden. Wenn diese vorliegen wird der Kreis
voraussichtlich im Februar einen Förderantrag stellen können.
Im Markterkundungsverfahren wurden von 124.157
gemeldeten Adressen im gesamten Kreisgebiet 11.021 als förderfähig klassifiziert.
In Dormagen und zum Teil in Neuss gibt es Bedarf an einem großflächigen Ausbau.
In den übrigen Kommunen handelt es sich um Einzellagen und Randgebiete, die
noch erschlossen werden müssen. Dies macht den Ausbau auch kostenintensiv. Einzelne
Adressen können zwischen 44.000 € und 51.000 € kosten. Die Kalkulation für die
gesamte Wirtschaftlichkeitslücke wird, je nach Tiefbaukosten, zwischen 105 Mio.
€ und 126 Mio. € liegen. Die Eigenmittelanteile in Höhe von 20 % werden entsprechend
der bisherigen Verabredung von den Kommunen übernommen. 50 % der Förderung
übernimmt der Bund und 30 % werden durch das Land NRW finanziert.
Der Ablauf des Grauen-Flecken Förderprogramms
stellt sich wie folgt dar:
Abb. 1:
Verfahrensablauf (Quelle: aconium GmbH)
Aus den Erfahrungen des weißen Flecken
Förderprogramms sowie dem Verfahrensablauf des neuen Förderprogramms
„Gigabitförderung 2.0“ hat der Rhein-Kreis Neuss einen groben Meilensteinplan
erstellt:
Ø Start Branchendialog: 30.04.2024 Ø Ende Branchendialog: 30.05.2024 Ø Start Markterkundungsverfahren: 14.06.2024 Ø Ende Markterkundungsverfahren: 14.08.2024 Ø Auswertung Markterkundungsverfahren: 30.08.2024 Ø Abstimmung mit Kommunen bis 15.01.2025 Ø Antrag Graue Flecken stellen: 15.02.2025 Ø Vorläufige Bewilligung: 01.05.2025
Ø Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens mit
Vertragsverhandlungen: 01.09.2025 Ø Endgültige Bewilligung: 01.12.2025 Ø Ausbaubeginn: 01.03.2026 Ø Ausbauende: 01.03.2030 |