Sachverhalt:
Mit Rundschreiben Nr. 579/24 vom 20. August 2024 hat der Landkreistag NRW (LKT NRW) zum aktuellen Sachstand im Hinblick auf das Thema „SBG II: Vorläufige Mittelausstattung für die Jobcenter 2025“ berichtet.
Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Schreiben vom 19. August 2024 über die Maßstäbe der Mittelverteilung sowie die voraussichtlich zu erwartenden Eingliederungs- und Verwaltungsmittel je Jobcenter im Jahr 2025 informiert. Für das Jobcenter Rhein-Kreis-Neuss sind 22.219.607 EUR (2024: 22.470.044 EUR) als Eingliederungsmittel und 28.146.403 EUR (2024: 28.591.661 EUR) als Verwaltungsmittel vorgesehen.
Die Werte wurden auf Basis des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt vom 17. Juli 2024 ermittelt. Hierbei handele es sich ausdrücklich um vorläufige Orientierungswerte, um den Planungsprozess der Jobcenter zu unterstützen. Die Maßstäbe der Mittelverteilung werden final mit der Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 festgelegt. Diese wird bis Ende Dezember 2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen.
Wie die Geschäftsstelle des LKT NRW berichtet, drängen die kommunalen Spitzenverbände nach wie vor auf eine auskömmliche Mittelausstattung für die Jobcenter. Einsparungen beim Bürgergeld ließen sich nur erzielen, wenn ausreichend Mittel für die Aktivierung und Vermittlung der Bürgergeldbeziehenden zur Verfügung stünden.
Die nicht zufriedenstellende Mittelausstattung wurde seitens der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zuletzt über die als Anlage beigefügte gemeinsame Stellungnahme an das BMAS, an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie an die Haushaltspolitikerinnen und -politiker des deutschen Bundestages herangetragen.
Das Gesamtbudget SGB II (Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen einschließlich Ausgabereste) solle ausweislich des Haushaltsplanentwurfs des Bundes für das Jahr 2025 insgesamt um 1,250 Mrd. EUR gekürzt werden. Darin enthalten sei die bereits beschlossene Kürzung um 900 Mio. EUR wegen des Übergangs der Aufgaben für berufliche Weiterbildung (FbW) und für Rehabilitanden vom SGB II in das SGB III sowie eine (neue) Kürzung um weitere 350 Mio. EUR.
Durch die vorgesehenen Kürzungen bestehe die Gefahr, dass die Jobcenter die gesetzlich verankerten Aufgaben und Ziele des Bürgergeldgesetzes nur noch eingeschränkt erfüllen können. Hierzu zähle vor allem die Fortsetzung einer erfolgreichen Integrationsarbeit, um die Arbeitslosenquote und damit die Transferleistungen positiv zu beeinflussen. Zudem leiste diese einen wichtigen Beitrag, um den Arbeits- und Fachkräftemangel der Wirtschaft zu lindern. Als Worst-Case-Szenario stehe die Schließung von Standorten zu befürchten, wobei ein mögliches Wegbrechen der Trägerstrukturen insbesondere den ländlichen Raum betreffen würde.