Beschlussempfehlung:
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatschG für die Sanierung der Ablaufleitung RÜB/ RRB Langwaden gemäß der Vorlage.
Sachverhalt:
Das Entwässerungsnetz Langwaden war in den vergangenen Jahren bei Starkregen mehrmals überlastet. Die Grevenbroicher GWD will daher zeitnah die überlastete Kanalstrecke erweitern. In der Folge muss auch die Entlastungsleitung des Stauraumkanals erweitert werden. Hierfür soll ein neues Abschlagsbauwerk errichtet und statt der vorhandenen Kanalleitung DN 700 ein offener Entlastungsgraben zum Gillbach errichtet werden.
Die Errichtung der zugehörigen Einleitstelle in den Gillbach erfolgt als Unterquerung des Weges mittels Kastenprofil. Der Abschlag / Überlauf wird mit einem steinernen Prallschutz eingebaut. Im Rahmen der Maßnahme sollen zusätzlich die vorhandene Elektrotechnik erneuert werden.
Eine Netzstation mit versiegelter Betriebsfläche wird auf dem Standort der Altglascontainer in einer Größe von ca. 65 qm errichtet.
Die weiteren baulichen Elemente werden unterirdisch im Weg ausgeführt.
Die nicht vermeidbaren Eingriffe werden durch Einsaat der Arbeitsflächen sowie des geplanten Entwässerungsgrabens nach Abschluss der Arbeiten und durch den Erwerb von Ökopunkten kompensiert.
Der Maßnahmenstandort befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans VI-Grevenbroich/ Rommerskirchen- des Rhein- Kreis Neuss. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet „Erftniederung“ (6.2.2.1) fest.
Die Maßnahme dient dem Überschwemmungsschutz und stellt somit ein überwiegend öffentliches Interesse gegenüber den Eingriffen in Natur und Landschaft, die wiederum vollständig ausgeglichen werden, dar.
Die beantragte Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG kann gewährt werden.