Betreff
Bezahlkarte für Geflüchtete - Aktueller Sachstand
Vorlage
50/5117/XVII/2024
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Ergänzend zur Sitzungsvorlage Nr. 50/4986/XVII/2024 berichtet die Verwaltung nachfolgend zum aktuellen Sachstand.

Der Landkreistag NRW (LKT NRW) hat seine Mitglieder in der Vorstandssitzung am 1. Oktober 2024 darüber informiert, dass in der länderübergreifenden Ausschreibung einer Bezahlkarte für Asylbewerber der Zuschlag erteilt werden konnte. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 hat der LKT NRW folgende Hinweise zu den Hintergründen und weiteren Schritten bis zur Einführung der Bezahlkarte gegeben:

„Zwar sind Rechtsbehelfe (Nachprüfungsanträge) unterlegener Bieter nach wie vor beim OLG Karlsruhe anhängig und ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist erst für den 18.10.2024 bestimmt worden. Jedoch hat das OLG Karlsruhe nach Maßgabe von § 173 Abs. 2 GWB entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss der zuständigen Vergabekammer nicht verlängert wird. Zur Begründung verweist das OLG darauf, dass im Beschwerdeverfahren das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Verfahrens über die Auftragsvergabe sowie das Interesse an einer zeitnahen Einführung der Bezahlkarte mit einheitlichen Mindeststandards das Interesse der Antragstellerin überwiege. Daher konnte der Zuschlag trotz des laufenden Verfahrens erteilt werden. 

Vor diesem Hintergrund kann die Bezahlkarte für Asylbewerber nunmehr in den beteiligten 14 Bundesländern zügig eingeführt werden. Nach unserem Kenntnisstand findet in der nächsten Woche eine Abstimmung der 14 Bundesländer mit dem Dienstleister, der den Zuschlag erhalten hat, statt, um die weiteren Schritte zu besprechen und einen Zeitplan für die Einführung der Karte aufzustellen. 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die möglichst verbindliche und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte in NRW eine entsprechende Rechtsverordnung erfordert. Zu dieser Rechtsverordnung wird noch eine Verbändeanhörung durchgeführt werden. Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung dürfte voraussichtlich Anfang 2025 zu rechnen sein.“

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €