Betreff
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Vorlage
32/0393/XV/2010
Art
Bericht

Die Bundesärztekammer hat die als Anlage beigefügten Empfehlungen zur Funktion "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst" abgegeben.

 

In Nordrhein-Westfalen verfügen nach Auskunft des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V. folgende Kreise/kreisfreien Städte nicht über einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst: Stadt Hamm, Stadt Mönchengladbach, Stadt Remscheid, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Höxter, Stadt Gelsenkirchen.

 

Die anderen Kreise und kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens haben für die Funktion "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst" überwiegend eine halbe Planstelle eingerichtet.

 

Der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" ist in der Regel der Organisationseinheit angegliedert, die für den Regelrettungsdienst zuständig ist.

 

Die Funktion des "Ärztlichen Leiters Rettungsdienst" findet sich nicht im Rettungsgesetz NRW. Die Krankenkassen sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten für diese Funktion zu finanzieren. Gleichwohl haben die Krankenkassenverbände signalisiert, eine halbe Planstelle für die Funktion im Rahmen der Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes zu akzeptieren.