Sachverhalt:
Laut Bericht des Landkreistages NRW mit Rundschreiben Nr. 515/24 vom 23. Juli 2024 hat das Statistische Bundesamt die Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen vorgelegt. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren bundesweit 439.500 Personen wegen Wohnungslosigkeit in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten untergebracht. Auf der Straße lebende Menschen sowie bei Angehörigen oder Bekannten untergekommene Personen, die verdeckt wohnungslos sind, werden nicht erfasst.
Im Vergleich zum Vorjahr (2023: 372.000 Personen) habe sich die Zahl zwar erhöht, der Anstieg sei jedoch vor allem auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen zurückzuführen. Daher eigne sich die Statistik nicht für einen Zeitreihenvergleich mit den Daten aus den vorherigen Jahren. Des Weiteren wurden 2024 knapp 136.900 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind (2023: 130.000 Personen). Dies entspricht fast einem Drittel aller untergebrachten Personen.
Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenbericht-erstattung sieht u. a. eine Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen vor, die jährlich zum Stichtag 31.01. durchzuführen ist. Auskunft- und meldepflichtige Stellen sind vorrangig die Ordnungsbehörden, also in der Regel die Gemeinden. Sie melden nicht nur die polizei- und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen, sondern auch Personen, die vom Sozialhilfeträger über Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII untergebracht sind.
Im Verhältnis der Anzahl der untergebrachten wohnungslosen Personen zur Einwohnerzahl liegt diese im Kreisgebiet leicht unterhalb des Bundes- und Landesdurchschnitts:
|
|
Anzahl untergebrachter wohnungsloser
Personen |
|||||
Gebiet |
Einwohnerzahl
* |
Deutsche |
Anteil |
Ausländer |
Anteil |
Insgesamt |
Je
10.000 Einwohner |
Rhein-Kreis
Neuss |
457.264 |
395 |
18% |
1.805 |
82% |
2.200 |
48 |
Nordrhein-Westfalen |
18.139.116 |
13.700 |
13% |
91.420 |
87% |
105.120 |
58 |
Deutschland |
83.115.000 |
61.545 |
14% |
377.925 |
86% |
439.470 |
53 |
* Quelle: IT.NRW, Stichtag 31.12.2022
Der Ausschuss für Soziales und Wohnen hatte in seiner
Sitzung am 2. Mai 2024 die Umsetzung des kreisweiten Wohnungsnotfallkonzeptes
und die Errichtung einer zusätzlichen Fachberatungs- und Kontaktstelle für
Wohnungsnotfälle nach § 67 SGB XII in Dormagen in Trägerschaft der
CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH beschlossen (Beschluss-Nr.: SozWo/20240502/Ö5
und SozWo/20240502/Ö6).
Anschließend fand am 14. Mai 2024 ein - bereits im Vorfeld
der Sitzung anberaumtes - Treffen der Kreisverwaltung mit dem Landschaftsverband
Rheinland, der Stadt Dormagen und der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss
GmbH statt, bei dem das förmliche Antragsverfahren zur Ko-Finanzierung durch
den Landschaftsverband Rheinland final abgestimmt worden war.
Die Verwaltung steht seitdem in regelmäßigem Austausch mit
der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, welche sich derzeit noch auf der
Suche nach einem geeigneten Standort für die Beratungsstelle in Dormagen
befindet. Als wesentliche Merkmale sollte dieser eine zentrale Lage und gute
ÖPNV-Anbindung aufweisen. Zu einem potenziellen Standort laufen bereits
intensive Planungen und Abstimmungen. Der Start des Beratungsangebotes werde
für das Frühjahr 2025 angestrebt.
Zur Finanzierung der Beratungsstrukturen der
Wohnungsnothilfe im Rhein-Kreis Neuss inklusive der NRW-Landesinitiative
„Endlich ein ZUHAUSE!“ hatte die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und
Wohnen in der letzten Sitzung am 8. Oktober 2024 ausführlich berichtet (Sitzungsvorlage-Nr.
50/5045/XVII/2024).