Betreff
Inklusion (Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und FDP im Kreistag am 10.03.2010)
Bericht der Verwaltung
Vorlage
40/0401/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.03.2010 den Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und FDP zum Thema „Inklusion“ beschlossen (s. Anlage). Der Landrat wird gebeten, einen Bericht zu diesem Thema vorzulegen und neben den inhaltlichen Grundlagen die praktischen Auswirkungen für alle Beteiligten im Rhein-Kreis Neuss darzulegen. Auf der Basis dieser Berichtsvorlage soll eine umfassende Beratung in den Fachausschüssen des Kreistages erfolgen.

 

Der Antrag bezieht sich auf die Umsetzung der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen. Diese Konvention hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet. Die Konvention verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist die Konvention seit dem 26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht.

 

Die Konvention wird erhebliche Auswirkungen auf den Schulbereich haben. In Artikel 24 der Konvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen Ebenen. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung nicht vom Besuch einer Grundschule oder weiterführenden Schule ausgeschlossen werden dürfen. Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems sollen angemessene Vorkehrungen getroffen und die notwendige Unterstützung geleistet werden, um eine erfolgreiche Bildung zu erleichtern. Dabei setzt Inklusion einen lernzieldifferenten Unterricht voraus.

 

Allerdings schließt Art. 24 der Konvention die Existenz von Förderschulen nicht aus. Derzeit werden in Deutschland rund 85 % der jungen Menschen mit Behinderung an einer Förderschule unterrichtet. Dieser Anteil soll reduziert werden.

 

Die Umsetzung der Konvention und ihrer Zielvorgaben wirft eine Reihe von rechtlichen und pädagogischen Fragen auf, die zurzeit auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert werden. Die Kultusministerkonferenz hat eine Kommission gebildet, die sich mit dem Thema auseinandersetzt. Die Ergebnisse dieser Kommission werden auf die Anpassung der Schulgesetze in den Ländern Einfluss haben.

 

Darüber hinaus hat der Landrat die Fachämter des Rhein-Kreises Neuss gebeten, über Projekte und Ansätze zur Inklusion in ihren Aufgabenbereichen zu berichten.

 

Im Rhein-Kreis Neuss werden 1.760 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an insgesamt 12 Förderschulen mit vier verschiedenen Förderschwerpunkten unterrichtet. Alle Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss haben sich auf Grund ihrer Sachausstattung und ihrer pädagogischen Programme eine hohe Kompetenz zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erworben. Um sich über die Qualität der Schulen einen Eindruck zu verschaffen, schlägt die Verwaltung vor, Sitzungen des Schulausschusses in Förderschulen durchzuführen.

 

Ferner beabsichtigt der Landrat, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Kreistag und z. B. den Förderschulen sowie den Werkstätten für Behinderte zu bilden, um sich über die derzeitige Förderung zu informieren und konkrete Ansätze für Inklusionsmaßnahmen im Rhein-Kreis Neuss zu suchen.