Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2024
wurden die Haushaltsanträge der Fraktionen CDU, FDP, UWG/Zentrum vom 23.02.2024
(Antrag Nr. 9) und der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2024
(Antrag Nr. 48) einstimmig beschlossen (https://session.rhein-kreis-neuss.de/bi/getfile.asp?id=94634&type=do). Die Anträge 9 und 48 wurden nach Aussprache im
Finanzausschuss im Produkt 010.111.091 zusammengefasst und HH-Mittel in Höhe
von 250.000 Euro bereitgestellt.
Grundsätzlich ist die Reduzierung und Optimierung
des Büroflächenbedarfs in kreiseigenen Liegenschaften zu begrüßen. Durch eine
Reduzierung des Büroflächenbedarfs insgesamt und neue Arbeitsmodelle (Desk
Sharing, Remote Work etc.) können in größerem Umfang Energiekosten,
Betriebskosten und Kosten in der Bauunterhaltung eingespart werden. Eine
kosteneffiziente und ressourcenschonende Nutzung der kreiseigenen Gebäude ist
daher eine zentrale Zielsetzung des Amtes für Gebäudewirtschaft.
Desk-Sharing
Desk Sharing ist ein modernes und flexibles Arbeitsplatzkonzept, bei dem
Mitarbeitende keinen festen Schreibtisch oder Arbeitsplatz haben.
Stattdessen können sie jeden Tag entscheiden, an welchem Schreibtisch oder in
welchem Büro sie arbeiten wollen. Seit einigen Jahren forciert das Baudezernat
Desk Sharing-Modelle in der Kreisverwaltung. In größerem Umfang werden Desk
Sharing-Modelle bereits in verschieden Fachbereichen eingesetzt (u.a. ZS 4, Rechnungsprüfungsamt,
36 -Bußgeldstelle, Sozialamt, Jugendamt). Daneben wurde Anfang 2024 ein neues
elektronisches Raum- und Ressourcenbuchungssystem durch das Dezernat VI
eingeführt, dass den Mitarbeitenden im Desk-Sharing-Modell ermöglicht,
Arbeitsplatz und Schreibtisch ihrer Wahl schon im Vorfeld elektronisch zu
buchen. Unter Beteiligung des Personalrates wurde ferner am 30.01.2024 eine
verbindliche Richtlinie für Desk Sharing in der Kreisverwaltung erlassen (sh.
Anlage).
Desk Sharing-Modelle eignen sich aktuell noch nicht
in allen Bereichen der Kreisverwaltung, vor allem dort nicht, wo die
Voraussetzungen für digitale Arbeitsabläufe (noch) nicht vorliegen und
spezielle Anforderungen im Datenschutz oder im Publikumsverkehr gelten. Deshalb
verfolgt die Gebäudewirtschaft entsprechende Umstellungen schrittweise unter
Beteiligung der Mitarbeitenden in den Fachbereichen und des Personalrates.
Mit Blick auf die im Antrag gewünschte kleine
Kantine wird noch an verschiedenen Modellen gearbeitet.
Büro-Flächenoptimierung
Im Rahmen von fortschreitender Digitalisierung und
neuen Arbeitsmodellen sieht die Verwaltung ein großes Potential, um Büroflächen
zu reduzieren. Derzeit sieht die Gebäudeverwaltung allerdings zunehmende
Anforderungen durch Fachbereiche. Ursächlich sind hierfür erweiterte oder neue
Aufgaben für die Kreisverwaltung (Strukturwandel, Ausländerbehörde, Planungsamt
usw.), die für einen Personalaufwuchs in einigen Fachbereichen sorgen. Hier
wird bereits mit Instrumenten wie Desk Sharing, Ausbau von Remote Work und
Arbeitsplatzverdichtung reagiert.
Für die Beauftragung einer Studie hat das Amt für
Gebäudewirtschaft zunächst eine Marktanalyse durchgeführt und Gespräche mit
Firmen, Instituten und Hochschulen geführt. Unter wirtschaftlichen Erwägungen
soll in zwei Schritten vorgegangen werden. Da die Kreisverwaltung überwiegend
eigene Gebäude an verschiedenen Standorten unterhält, soll zunächst eine
Potentialanalyse Aufschluss über den derzeitigen Büroflächenverbrauch und die
derzeitige Nutzung geben. Die Potentialanalyse soll die notwendigen Eckpunkte
und Rahmenbedingungen aufzeigen und im Ausschuss vorgestellt und beraten
werden.
Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse sollen unter
Berücksichtigung der politischen Beratung zielgerichtet in einer zweiten
Auftragsvergabe vertieft werden, die verschiedene Umsetzungsszenarien für die
zukünftige Nutzung und Flächeneinsparung der verschiedenen Kreisgebäude
entwickelt. Hierbei soll neben dem Ziel der Flächenoptimierung auch das Ziel
einer weiterhin effektiven Aufgabenerledigung, eines attraktiveren
Arbeitsumfelds sowie einer hohen Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Im Rahmen der durchgeführten Marktanalyse hat das
Amt für Gebäudewirtschaft Ende 2024 das Unternehmen „Internationales Institut
für Facility Management GmbH“ mit der Erstellung einer Potentialanalyse
beauftragt. Die Potentialanalyse wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem
genannten Unternehmen durchgeführt. Mit den Ergebnissen der Potentialanalyse
ist im 2. Quartal 2025 zu rechnen, die dann im Ausschuss vorgestellt werden.