Betreff
Eltern- und fachberatung der Erziehungsstellen in Familienzentren
Vorlage
51/0448/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Vertragsverlängerung des Angebots einer Eltern- und Fachberatung der Erziehungsberatungsstellen in den Familienzentren durch den evang. Kirchenkreis und den Caritasverband im gleichen Umfang wie bisher zustimmend zur Kenntnis. Das Angebot soll um 5 Jahre verlängert werden, mit der Maßgabe, in der Folgezeit automatisch um ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn nicht der Vertrag bis zum 31.12. des Vorjahres gekündigt wird.

Die Mittel sind im Haushalt 2010 im Produktplan 060 363 011 eingeplant.

 


Sachverhalt:

12 Kindertageseinrichtungen sollen im Jugendamtsbezirk zu Familienzentren entwickelt werden. Aus Sicht des Jugendamtes ist hierfür ein Beratungsangebot einer Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Erzieher im Familienzentrum unverzichtbar. Der Jugendhilfeausschuss hatte sich mit Beschluss vom 24.5.2007 dieser Sicht angeschlossen (Beschluss Nr. 53). Für den Zeitraum bis zum 31.7.2010 ist ein monatliches Beratungsangebot von 3 Stunden je Familienzentrum durch Vertrag sichergestellt. Das Angebot erfolgt für die 5 Familienzentren in Korschenbroich durch die Beratungsstelle Kaarst/Korschenbroich des evangelischen Kirchenkreises und für die 3 Familienzentren in Rommerskirchen und 4 Familienzentren in Jüchen durch die Beratungsstellen des Caritasverbandes.

Das Angebot hat sich in den 3 Jahren bewährt. Sowohl die Beratungsstellen als auch die Familienzentren betonen die rege Zusammenarbeit und die gute Annahme durch die Eltern und würden eine Fortsetzung dieser Arbeit begrüßen. Das Angebot wird von den Tageseinrichtungen unterschiedlich genutzt: als Sprechstunde für Eltern, als Beratung der Erzieher in Problemfällen, als gemeinsame Beratung von Eltern und Erziehern, zur Teilnahme an Elterncafés oder zu Themenabenden.

Die Kosten je Einrichtung betragen jährlich bis zu 2.000 €.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Verträge mit dem evang. Kirchenkreis und dem Caritasverband auf 5 Jahre zu verlängern.