Betreff
Verpflichtung sachkundiger Bürger
Vorlage
ZS 6/5718/XVII/2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreis Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben den Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Kommunen bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. Folgende Verpflichtungsformel, zu der die die Mitglieder des Ausschusses für Strukturwandel und Arbeit durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde, (so wahr mir Gott helfe).“