Betreff
Bericht zur Braunkohlenplanung
Berichtszeitraum April / Mai 2010
Vorlage
61/0454/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung Stand April / Mai 2010 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Energiewirtschaft

 

1.      Energielabor Rhein-Kreis Neuss

 

Die Baugenehmigung für das Energielabor Rhein-Kreis Neuss am Berufskolleg für Technik und Informatik Neuss-Hammfeld wurde Anfang April 2010 von der Stadt Neuss erteilt. Der Beginn des 1. Bauabschnitts (Erstellung notwendiger Infrastruktur, Leitungen und des sogenannten „Experimentiercontainers“) ist für August 2010 vorgesehen.

 

2.      Wettbewerb „Energiesparmeister 2010“

 

Im Rahmen der vom Bundesumweltministerium geförderten Kampagne „Klima sucht Schutz“ findet bereits zum sechsten Mal der Wettbewerb Energiesparmeister statt. Gesucht wird das bundesweit beste Schülerprojekt, das Klimaschutz und Energiesparen innovativ und kreativ umsetzt. An dem Wettbewerb nimmt auch das Berufsbildungszentrum Weingartstraße aus Neuss teil. Im Rahmen des dortigen Projektes konnte der CO2- Ausstoß pro Schüler auf nur noch 43 % des Wertes von 1998 reduziert werden. Von insgesamt 196 eingegangenen Projekten hat eine fachkundige Jury zwischenzeitlich die 10 besten Projekte ausgewählt. Hierzu zählt auch der Beitrag des Berufsbildungszentrums Weingartstraße. Der Gesamtsieger und somit Energiesparmeister 2010 wird im Rahmen eines Internet-Votings aus den 10 Teilnehmern ermittelt und bekannt gegeben.

 

 

3.          Geplantes Steinkohlekraftwerk in Krefeld-Uerdingen

 

Die Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft (TKK) mit Sitz in Aachen plant die Errichtung und den Betrieb eines Steinkohlekraftwerks zur Stromerzeugung und Dampfauskopplung mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 MW. Der Standort der geplanten Anlage befindet sich im CHEMPARK Krefeld-Uerdingen.

 

Die TKK hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde den Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Feststellung des Vorliegens der Genehmigungsvoraussetzungen und einer 1. Teilgenehmigung zur Baustellenfreimachung beantragt.

 

Mit Schreiben vom 05.06.2008 nahm der Rhein-Kreis Neuss erstmals Stellung zur Vollständigkeit und Plausibilität des Antrags und brachte keine Einwendungen vor.

 

Mit Schreiben vom 19.12.2008 wurde der Rhein-Kreis erneut zu einer Stellungnahme aufgefordert, da der Antrag aufgrund von Nachforderungen und Anregungen der im Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange überarbeitet worden war. Am 09.02.09 meldete der Kreis nach der Beteiligung der Fachdienststellen keine Bedenken.

 

Mit Schreiben vom 05.05.2010 wird der Kreis nunmehr zu einer endgültigen Stellungnahme zum Antrag auf Erlass eines Vorbescheides und einer 1. Teilgenehmigung aufgefordert. Die Stellungnahme hat bis zum 10.06.10 zu erfolgen. Derzeit findet die Überprüfung der Antragsunterlagen durch die Fachämter des Kreises statt.

 

Termin für die Erörterung von Einwendungen gegen das Vorhaben ist der 20.09.10. Er wird im Seidenweberhaus Krefeld stattfinden.

 

 

 

Braunkohlenplanung

 

A.      Aktuelle Termine

 

          1.      Konstituierende Sitzung des Braunkohlenausschusses

 

Am 16.04.2010 fand beim Rhein-Kreis Neuss die konstituierende Sitzung des Braunkohlenausschusses statt. Zum neuen Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses wurde mit großer Mehrheit Herr Stefan Götz (CDU) gewählt. Vertreten wird er durch Herrn Josef Johann Schmitz (SPD), Frau Gudrun Zentis (Die Grünen) und Herrn Ulrich Göbbels (FDP).

 

Weiterhin wurde in der Sitzung des Braunkohlenausschusses beschlossen, eine Anrufungsstelle für Betroffene von Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier einzurichten. Der Verfahrensablauf orientiert sich dabei an der Arbeitsweise der bereits bestehenden Schlichtungsstelle Bergschäden Nordrhein-Westfalen, die im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig ist.

 

Bergschadensbetroffene im Rheinischen Braunkohlenrevier können sich künftig an die Anrufungsstelle wenden, nach dem vorangegangene Einigungsversuche mit RWE Power aus ihrer Sicht nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Das Verfahren ist für die Antragsteller kostenfrei. Durch die Einrichtung einer unabhängigen Anrufungsstelle soll eine, mit Kostenrisiken für die Bergschadensbetroffenen verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche möglichst vermieden werden.

 

Die Anrufungsstelle wird von einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt geleitet, der von zwei Beisitzern unterstützt wird. Zum Vorsitzenden wurde der frühere Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm, Herr Gero Debusmann, berufen. Die Anrufungsstelle kann zur näheren Prüfung der Angelegenheiten, auf Kosten von RWE Power, staatlich anerkannte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen.

 

Unabhängig von der Entscheidung im Anrufungsverfahren steht den Betroffenen der ordentliche Rechtsweg weiterhin offen.

 

B.      Betriebsplanungen

 

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