Betreff
Regionalarbeit
Berichtszeitraum: Februar/März 2025
Vorlage
61/5927/XVII/2025
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1.    Regionalrat

1.1      100. Sitzung des Regionalrates Düsseldorf (Sondersitzung)

Am 05.03.2025 fand bei der Bezirksregierung Düsseldorf die 100. Sitzung des Regionalrates Düsseldorf (RPD) statt. Anlass für die Sondersitzung war die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen). Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) legt fest, in welchem Mindestumfang in den jeweiligen Regionalplänen Vorranggebiete für die Energienutzung festzulegen sind.

Für die Planungsregion Düsseldorf ist vorgesehen, dass mindestens 4.151 ha als Vorranggebiete für die Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen.

Die Mindestflächenvorgaben werden derzeit nicht erreicht. Im Zuge der vorliegenden 18. Änderung des RPD sollen daher in größerem Umfang weitere Windenergiebereiche festgelegt werden.

Die nunmehr vorgelegten Unterlagen enthalten Änderungen sowohl bei den zeichnerischen Festlegungen als auch bei den textlichen Festlegungen.

Gegenüber dem Beschluss vom 20.06.2024 wurden zusätzliche geplante Windenergiebereiche (WEB) in den geänderten Entwurf (2. Offenlage) aufgenommen (aus dem Rhein-Kreis Neuss betrifft dies u. a. die Flächen östlich von Rommerskirchen-Butzheim).

Reduziert wurden ferner die geplanten WEB im Rhein-Kreis Neuss (vor allem in Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen, aber auch in

Korschenbroich). In Rommerskirchen wurde der Bereich Sinsteden entlastet und der WEB im Muhretal verkleinert. In Grevenbroich wurde die Fläche am Industriegebiet Ost zurückgenommen. Die gesamten Sitzungsunterlagen zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf können unter https://www.regionalrat-duesseldorf.nrw.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZf_tqwtysuqRiv-I2ItFZuU

eingesehen werden.

Die den Rhein-Kreis Neuss betreffenden Kartenausschnitte sind als Anlage beigefügt.

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 05.03.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Regionalplans gefasst. Im weiteren Verfahren wird eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Darüber hinaus hatten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP/FW einen gemeinsamen Prüfauftrag an die Regionalplanungsbehörde verfasst und darum gebeten, im weiteren Verfahren zur Aufstellung der 18. Änderung des Regionalplans zu prüfen, unter welchen Maßgaben und Bedingungen Flächen von Windenergieanlagen freigehalten werden können. Konkret ging es hierbei insbesondere um die Fläche Rommerskirchen/Muhrental.

Dem Prüfauftrag an die Regionalplanungsbehörde wurde durch den Regionalrat mehrheitlich zugestimmt.

2.    Region Köln/Bonn e. V.

2.1         130. Vorstandssitzung des Region Köln/Bonn e. V.

Am 25.02.2025 fand die 130. Vorstandssitzung des Region Köln/Bonn e. V. statt. Neben der Berichterstattung aus der Vereinsarbeit wurde der Vorstand auch über den anstehenden Wechsel im Vorstandsvorsitz informiert.

Im Rahmen der kommenden 131. Vorstandssitzung am 30.06.2025 erfolgt der turnusmäßige Wechsel. Den Vorstandsvorsitz übernimmt dann der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Herr Sebastian Schuster. Die Funktion des ersten stellv. Vorsitzenden übernimmt der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Herr Frank Rock. Das Amt des zweiten stellv. Vorsitzenden wird durch die Kammern und Sparkassen besetzt. Die Funktion wird dann durch Herrn Ulrich Voigt von der Sparkasse Köln/Bonn übernommen.

Weiterhin mandatierte der Vorstand die Vorstandsvorsitzende Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die Druckfreigabe zum Geschäfts-bericht 2024 zu erteilen. Der Geschäftsbericht wird dann auch den Rats- und Kreistagsmitgliedern der Region zur Verfügung gestellt werden.

3.    Metropolregion Rheinland e. V.

3.1         Mitgliederversammlung des Metropolregion Rheinland e. V.

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Metropolregion Rheinland e. V. findet am 11.04.2025 im Kreis Kleve, auf Schloss Moyland statt. Auf der Tagesordnung stehen die Verabschiedung des Jahresabschlusses 2024 sowie das Arbeitsprogramm und der Budgetplan für 2025.

4.    Abfallwirtschaftsverein Rhein-Ruhr-Wupper e. V.

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  1. Sonstiges

5.1         Schnellbuslinie X94

Korschenbroich - Glehn - Grevenbroich-Kapellen - Neuss-Rosellerheide - Dormagen-Nievenheim - Dormagen Bahnhof - Dormagen Chempark

Am 24. Februar 2025 informierte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) im Rahmen einer Online-Veranstaltung über die mögliche Realisierung der XBus-Linie X94. Daran nahmen Vertreter von go.Rheinland, des Rhein-Kreises Neuss sowie der betroffenen Städte Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Neuss und Köln teil.

Auf Veranlassung des Mobilitätsausschusses vom 11. Februar 2025 wird über das Ergebnis des Gesprächs wie folgt berichtet:

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem VRR signalisiert, dass für die Umsetzung weiterer XBus-Linien erneut eine Betriebskostenförderung in Aussicht gestellt werden kann. Die Betriebskostenförderung betrifft allerdings ausdrücklich nur solche Linien, die Kommunen mit über 20.000 Einwohnenden, die bislang keinen direkten Zugang zum SPNV oder XBus-Netz haben, neu anschließen.

Die geplante Verbindung stellt eine Tangentialverbindung zwischen den Bahnhöfen in Korschenbroich, Grevenbroich-Kapellen und Dormagen dar (s. Anlage). Daher kann eine Betriebskostenförderung durch das zuständige Ministerium für die X94 nicht gewährt werden.

Der VRR hält die XBus-Linie X94 dennoch für umsetzungswürdig und hat ein Förderangebot aus Mitteln des § 12 ÖPNVG NRW vorgesehen. Statt einer Betriebskostenförderung besteht das Angebot einer Förderung der Erstbeschaffung aller für den Betrieb der Linie benötigten Fahrzeuge mit 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Aufgrund der hohen Betriebsleistungen (830.000 km pro Jahr) sind erhebliche zusätzliche Kosten für die bedienten Kommunen zu erwarten. Die betroffenen Kommunen werden in den nächsten Wochen beraten, ob die XBus-Linie X94 mit diesem Ansatz weiterverfolgt werden soll.