Betreff
3. Neuorganisation der ARGE Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/0477/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Zukunftsfrage der ARGEn hat sich zwischenzeitlich geklärt.

 

Mit dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll auf der Grundlage des vom Bundeskabinett am 31.03.2010 beschlossenen Entwurfes einer Grundgesetzänderung (Artikel 91e GG) sichergestellt werden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen fortgesetzt werden kann.

 

Danach werden die Träger als Regelfall nach § 44b SGB II – neu – zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung gemeinsame Einrichtungen bilden, die offiziell Jobcenter heißen werden.

 

Allerdings ist im Rahmen der politischen Abstimmungen auch beschlossen worden, die Zahl möglicher Optionen, die Aufgaben des SGB II in alleiniger kommunaler Trägerschaft durchführen zu dürfen, von bisher 69 auf nunmehr 110 bundesweit zu erhöhen.

 

Für Nordrhein-Westfalen wird nach dem Vorschlag des Deutschen Landkreistages die Zulassung von 7 neuen Optionskommunen vorgesehen. Es ist damit zu rechnen und der Verwaltung teilweise im einzelnen auch bekannt, dass weit aus mehr Kommunen einen Zulassungsantrag stellen werden. Ein Antrag müsste nach der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung bis zum 31.12.2010 eingereicht werden. Das Land würde hierüber bis zum 31.03.2011 entscheiden und würde dabei, bei mehr als sieben Anträgen, eine verbindliche Reihenfolge unter den Antragstellern festlegen. Im Falle der Zulassung würde die Option zum 01.01.2012 wirken. In der Übergangsphase würde wohl die bisherige Zusammenarbeit fortgesetzt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger des SGB II hat nunmehr zu entscheiden, ob er von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch macht und die Zulassung als Optionskommune beantragt oder ob er seine Aufgaben innerhalb eines Jobcenters wahrnehmen möchte.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.11.2009 einstimmig beschlossen, „dass das Optionsmodell das Ziel sein sollte“. Diese Entscheidung war auch geprägt von der drohenden getrennten Aufgabenträgerschaft, die zu erheblichem Verwaltungsmehraufwand, zu großen Mehrkosten und Nachteilen für die Leistungsberechtigten geführt hätte.

 

Vom Zeitablauf ist vorgesehen, eine erste Diskussion über die Ausgestaltung beider Modelle – Jobcenter / Option – im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 27.05.2010 zu führen. Anschließend soll im Kreistag am 23.06.2010 in dieser Frage entschieden werden. Der Optionsantrag bedarf nach dem Gesetz einer 2/3-Mehrheit. Der Beschluss ist nicht abhängig von einem Einvernehmen oder Benehmen der kreisangehörigen Kommunen.

 

Parallel zu der politischen Diskussion wird der Landrat mit den Bürgermeistern das Thema erörtern und sein Vertreter wird am 14.06.2010 mit den Sozialdezernenten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden über ihre Beteiligungsabsichten bei der Umsetzung des SGB II und ihre Position zu Jobcenter / Option sprechen. Ebenso werden auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss um eine Stellungnahme gebeten, da sie als arbeitsmarktpolitische Akteure auch eine wichtige Rolle einnehmen. Darüber hinaus werden derzeit Besuche bei Optionskommunen in NRW durchgeführt, um weitere Informationen zu diesem Modell zu erlangen.

 

Den Erläuterungen ist in einem gesonderten Anlagenpaket ein „Arbeitspapier zur Entscheidung Jobcenter / Option“ beigefügt, in dem sachlich und fachlich beide Modelle dem ARGE-Modell gegenübergestellt sind.

 

Die Verwaltung wird die Gesprächsergebnisse mit den Städten und Gemeinden des Kreises, den Wohlfahrtsverbänden, weitere Inhalte aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren sowie  Information, die sich evtl. noch aus Informationsbesuchen bei Optionskommunen u.ä. ergeben könnten, dem Ausschuss bzw. Kreistag mitteilen.