Betreff
SGB II: Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/5955/XVII/2025
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report für den Monat Januar 2025 ist auf der Internetseite des Jobcenters abrufbar. Der direkte Link hierzu lautet: https://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/wir-ueber-uns/neuigkeiten-presse

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) in den Jahren 2024 und 2025 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Bedarfsgemeinschaften (BG) liegt bis November 2024 vor.

Bundesbeteiligung KdU 2025:

Die gesamte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beträgt für das Jahr 2025 62,8 %. Die gesamte Bundesbeteiligung setzt sich aus dem Sockelbetrag gemäß § 46 Absatz 6 SGB II in Höhe von 27,6 % zusammen und aus der Bundesbeteiligung gemäß § 46 Absatz 7 SGB II in Höhe von 35,2 %.

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats. Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 1. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.