Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag der SPD-Fraktion im Jugendkreistag wie folgt Stellung:
Alle Förderschulen und Berufsbildungszentren in der Trägerschaft des
Rhein-Kreises Neuss sind seitens der Verwaltung zur gewünschten und notwendigen
digitalen Ausstattung ihrer Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihres
pädagogischen Konzeptes und den Anforderungen an ihre Schülerinnen und Schüler
befragt worden. Dabei sind unterschiedliche Bedarfe der Schulen ermittelt
worden.
Es stellte sich bei allen Kreisschulen heraus, dass eine
Vollausstattung mit digitalen Endgeräten zur Umsetzung ihrer pädagogischen
Konzepte und Erreichung der unterschiedlichen Lernziele nicht notwendig ist.
In den Berufsbildungszentren werden einige Auszubildenden zum Teil
bereits von ihren Arbeitgebern mit der notwendigen Hardware ausgestattet.
Zudem haben die Berufsschulen auch eigene Konzepte wie z.B. „bring your
own device“ oder „Raspberry Pi“. Die Bereitstellung von digitalen Endgeräten
zur Vollausstattung der Berufsbildungszentren seitens des Schulträgers ist
daher nicht notwendig.
Auch die Förderschulen haben mitgeteilt, dass nicht jede Schülerin und
jeder Schüler mit einem digitalen Endgerät zur Vermittlung der notwendigen
pädagogischen Inhalte ausgestattet werden muss.
Die Kreisschulen sind daraufhin bedarfsorientiert mit mobilen
Endgeräten ausgestattet worden.
Für jedes digitale Endgerät sind mit Kosten in Höhe von 600,00 € zu
kalkulieren.