Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung werden im SGB II auch als Flankierende Dienste bezeichnet.
Diese Leistungen werden individuell dann erbracht, wenn sie für die Eingliederung eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Damit wird eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit verwirklicht.
Für diese Leistungen ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger der Grundsicherung zuständig. Im Haushalt 2010 sind hierfür 625.444 € eingeplant, mit denen entsprechende Beratungsleistungen durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sichergestellt werden.
Die Verbände und die ARGE Rhein-Kreis Neuss haben erstmals einen gemeinsamen Bericht über ihre Zusammenarbeit erstellt. Dieser Bericht wird dem Ausschuss zur Information gegeben; in der Sitzung wird hierzu im Detail berichtet.