Betreff
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern der Kreisverwaltung
Vorlage
68/0499/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt der Sachbericht über Standortuntersuchungen für Photovoltaikanlagen auf Dächern kreiseigener Gebäude in der Endfassung vor.

Die zur Verfügung stehenden Dachflächen mit den objektbezogenen Einschränkungen und Voraussetzungen haben sich gegenüber den im Ausschuss vorgestelltem Berichtsentwurf konkretisiert und relativiert.

Das Fazit aus dem Sachbericht liegt dem Top nochmals bei.

 

Die ursprüngliche Absicht, vier Firmenangebote für vier Photovoltaikanlagen für vier ausgesuchte Kreisgebäude zu erhalten, konnte offensichtlich vor dem Hintergrund der Überauslastung vieler Firmen nicht erreicht werden. Die Drucksache 17/1147 des Deutschen Bundestages – 17. Wahlperiode – spricht in diesem Zusammenhang von einer „nahezu Verdoppelung des Marktes im Bereich der installierten Leistung im Jahre 2009 gegenüber 2007“ und erwartet weitere Steigerungen in den nächsten Jahren aufgrund günstigerer Produktionskosten. „ Rund die Hälfte der weltweit installierten Photovoltaikleistung wird derzeit in Deutschland zugebaut.“

 

Ab April 2009 wurden mit vier Firmen Ortbesichtigungen durchgeführt und um Angebotsabgabe gebeten.

 

Ende Dezember 2009 und Ende Januar 2010 erhielt die Kreisverwaltung insgesamt zwei Angebote für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gesundheitsamtes im Grevenbroich. Nach Anpassung der Modulzahl auf das vorgegebene Finanzbudget wurden Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowohl zu Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes als auch in Bezug zur geplanten Veränderung der Einspeisevergütung zum 01.07.2010 durchgeführt.

 

Das Ergebnis der Untersuchungen führt bei der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot und z. Z. geltenden Einspeisevergütung bei einem 100 % Eigenkapitaleinsatz zu einer Eigenkapitalrendite von 2,60 % über 20 Jahre Laufzeit und einer Amortisation nach 15,10 Jahren.

 

Bei der durch die Bundesregierung angestrebten Reduzierung der Einspeisevergütung zum 01.07.2010 führte die Untersuchung zu einer Eigenkapitalrendite von 0,40 % über 20 Jahre Laufzeit und einer Amortisation nach 19,40 Jahren.

 

Die beauftragte Firma strebt die Installation und die Inbetriebnahme der Anlage auf dem Gesundheitsamt in Grevenbroich vor dem 01.07.2010 an.

Die Lieferengpässe der Zulieferfirmen deuten allerdings schon jetzt auf eine spätere Inbetriebnahme hin.

 

 

Fazit

 

Die Nutzung von Flachdächern und Steildächern bei einer noch zu erwartenden Restlebensdauer des jeweiligen Daches von weniger als 25 Jahren ist, vor dem Hintergrund einer mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmenden Reparatur bzw. Sanierung innerhalb des Förderzeitraums von 20 Jahren für eine Photovoltaikanlage, nicht ratsam.

 

Dächer mit einer höheren Restlebenserwartung stehen zurzeit einschließlich statischer Unbedenklichkeit in einer Größenordnung von 2.914 m² zur Verfügung. Diese Dächer sind im Kataster mit Kategorie 1 gekennzeichnet. Sie erfordern keinen finanziellen Aufwand bezüglich Sanierung bzw. statische Überprüfung.

 

Unter gleichen Kriterien, jedoch nach vorheriger statischer Überprüfung, stehen bei positiver Auswertung der statischen Ergebnisse dann insgesamt 13.209 m² zur Verfügung. Diese sind im Kataster mit Kategorie 1 und 2 gekennzeichnet. Der finanzielle Aufwand zur statischen Überprüfung wird im Schnitt auf 3,50 €/m² geschätzt. Dies bedeutet:

(13.209 m² - 2.914 m²) x 3.50 € = ˜ 46.000,00 €.

 

Nach einer entsprechenden Dachsanierung und ohne statisch notwendige Überprüfung, da diese erfolgt ist, stehen dann weitere 13.968 m² Dachfläche zur Verfügung. Dies ist im Kataster mit Kategorie 3 gekennzeichnet. Als mittlerer Sanierungsaufwand sind ca. 80,00 €/m² anzusetzen. Dies bedeutet:

13.968 m² x 80,00 €/m² = ˜ 1.120.000,00 €.

 

Mit den Dachflächen, die sowohl vor einer Bestückung mit Photovoltaikanlagen saniert und statisch überprüft werden müssen, stehen dann insgesamt 35.878 m² Dachfläche zur Verfügung. Diese sind im Kataster mit Kategorie 3 und 4 gekennzeichnet. Der finanzielle Aufwand für Sanierung und statische Überprüfung beträgt im Schnitt 80,00 €/m² + 3,50,00 €/m² = 83,50,00 € x (35.878 m² - 13.968 m²) = ˜ 1.830.000,00 €.

 

Somit stehen bei Erfüllung aller Kriterien Dachflächen von insgesamt ca. 44.107 m² zur Verfügung. Dies bedeutet einen finanziellen Aufwand von ca. 46.000,00 € + 1.120.000,00 € + 1.830.000,00 € = 2.996.000 €.

 

Wie aus dem Bericht 5. Wirtschaftlichkeit deutlich hervorgeht, ist aufgrund der Preisdifferenz bei Stromentnahme aus dem Netz die Nutzung des selbst erzeugten Stroms unwirtschaftlich.