Sachverhalt:
Den Mitgliedern des Ausschusses liegt der Sachbericht über
Standortuntersuchungen für Photovoltaikanlagen auf Dächern kreiseigener Gebäude
in der Endfassung vor.
Die zur Verfügung stehenden Dachflächen mit den
objektbezogenen Einschränkungen und Voraussetzungen haben sich gegenüber den im
Ausschuss vorgestelltem Berichtsentwurf konkretisiert und relativiert.
Das Fazit aus dem Sachbericht liegt dem Top nochmals bei.
Die ursprüngliche Absicht, vier Firmenangebote für vier
Photovoltaikanlagen für vier ausgesuchte Kreisgebäude zu erhalten, konnte
offensichtlich vor dem Hintergrund der Überauslastung vieler Firmen nicht erreicht
werden. Die Drucksache 17/1147 des Deutschen Bundestages – 17. Wahlperiode –
spricht in diesem Zusammenhang von einer „nahezu Verdoppelung des Marktes im
Bereich der installierten Leistung im Jahre 2009 gegenüber 2007“ und erwartet
weitere Steigerungen in den nächsten Jahren aufgrund günstigerer
Produktionskosten. „ Rund die Hälfte der weltweit installierten
Photovoltaikleistung wird derzeit in Deutschland zugebaut.“
Ab April 2009 wurden mit vier Firmen Ortbesichtigungen
durchgeführt und um Angebotsabgabe gebeten.
Ende Dezember 2009 und Ende Januar 2010 erhielt die
Kreisverwaltung insgesamt zwei Angebote für eine Photovoltaikanlage auf dem
Dach des Gesundheitsamtes im Grevenbroich. Nach Anpassung der Modulzahl auf das
vorgegebene Finanzbudget wurden Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowohl zu
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes als auch in Bezug zur geplanten
Veränderung der Einspeisevergütung zum 01.07.2010 durchgeführt.
Das Ergebnis der Untersuchungen führt bei der Firma mit dem
wirtschaftlichsten Angebot und z. Z. geltenden Einspeisevergütung bei einem 100
% Eigenkapitaleinsatz zu einer Eigenkapitalrendite von 2,60 % über 20 Jahre
Laufzeit und einer Amortisation nach 15,10 Jahren.
Bei der durch die Bundesregierung angestrebten Reduzierung
der Einspeisevergütung zum 01.07.2010 führte die Untersuchung zu einer
Eigenkapitalrendite von 0,40 % über 20 Jahre Laufzeit und einer Amortisation
nach 19,40 Jahren.
Die beauftragte Firma strebt die Installation und die
Inbetriebnahme der Anlage auf dem Gesundheitsamt in Grevenbroich vor dem
01.07.2010 an.
Die Lieferengpässe der Zulieferfirmen deuten allerdings
schon jetzt auf eine spätere Inbetriebnahme hin.
Fazit
Die Nutzung von Flachdächern und Steildächern bei
einer noch zu erwartenden Restlebensdauer des jeweiligen Daches von weniger als
25 Jahren ist, vor dem Hintergrund einer mit großer Wahrscheinlichkeit
anzunehmenden Reparatur bzw. Sanierung innerhalb des Förderzeitraums von 20
Jahren für eine Photovoltaikanlage, nicht ratsam.
Dächer mit einer höheren Restlebenserwartung stehen
zurzeit einschließlich statischer Unbedenklichkeit in einer Größenordnung von
2.914 m² zur Verfügung. Diese Dächer sind im Kataster mit Kategorie 1
gekennzeichnet. Sie erfordern keinen finanziellen Aufwand bezüglich Sanierung
bzw. statische Überprüfung.
Unter gleichen Kriterien, jedoch nach vorheriger
statischer Überprüfung, stehen bei positiver Auswertung der statischen
Ergebnisse dann insgesamt 13.209 m² zur Verfügung. Diese sind im Kataster mit
Kategorie 1 und 2 gekennzeichnet. Der finanzielle Aufwand zur statischen
Überprüfung wird im Schnitt auf 3,50 €/m² geschätzt. Dies bedeutet:
(13.209 m² - 2.914 m²) x 3.50 € = ˜ 46.000,00 €.
Nach einer entsprechenden Dachsanierung und ohne
statisch notwendige Überprüfung, da diese erfolgt ist, stehen dann weitere
13.968 m² Dachfläche zur Verfügung. Dies ist im Kataster mit Kategorie 3
gekennzeichnet. Als mittlerer Sanierungsaufwand sind ca. 80,00 €/m² anzusetzen.
Dies bedeutet:
13.968 m² x 80,00 €/m² = ˜ 1.120.000,00 €.
Mit den Dachflächen, die sowohl vor einer Bestückung
mit Photovoltaikanlagen saniert und statisch überprüft werden müssen, stehen
dann insgesamt 35.878 m² Dachfläche zur Verfügung. Diese sind im Kataster mit
Kategorie 3 und 4 gekennzeichnet. Der finanzielle Aufwand für Sanierung und
statische Überprüfung beträgt im Schnitt 80,00 €/m² + 3,50,00 €/m² = 83,50,00 €
x (35.878 m² - 13.968 m²) = ˜ 1.830.000,00 €.
Somit stehen bei Erfüllung aller Kriterien
Dachflächen von insgesamt ca. 44.107 m² zur Verfügung. Dies bedeutet einen
finanziellen Aufwand von ca. 46.000,00 € + 1.120.000,00 € + 1.830.000,00 € =
2.996.000 €.
Wie aus dem Bericht 5. Wirtschaftlichkeit deutlich
hervorgeht, ist aufgrund der Preisdifferenz bei Stromentnahme aus dem Netz die
Nutzung des selbst erzeugten Stroms unwirtschaftlich.