Betreff
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - Energieversorgung -
Vorlage
61/0521/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss nimmt den Bericht zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalens (LEP NRW) – Energieversorgung – zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Verfahren die als Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben.


Sachverhalt:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02.02.2010 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des LEP NRW gem. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 14 Landesplanungsgesetz (LPLG) durchzuführen. Die Unterlagen zur Änderung des LEP, Kapitel Energieversorgung, liegen in der Zeit vom 22.03.2010 bis 11.06.2010 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Hierüber ist bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 21.04.2010 im Rahmen des Berichtes zur Regionalarbeit berichtet worden.

 

Als Beteiligter im Verfahren kann der Rhein-Kreis Neuss bis zum 15.07.2010 zum Änderungsentwurf Stellung gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens nehmen.

 

Der LEP NRW besteht als landesweiter Raumordnungsplan aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Er ist landesweite Planungsgrundlage für die nachgelagerten regionalen und kommunalen Planungen. Die vorgelegte 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – Energieversorgung – verfolgt folgende Zielsetzung:

 

  1. Den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Dazu sollen die Voraussetzungen für die Sicherung von Gebieten, die sich für eine Nutzung erneuerbarer Energien besonders eignen verbessert werden. Erstmalig werden Vorgaben zur planerischen Steuerung von Windkraft, Solarenergie und Biogasanlagen gemacht.

 

  1. Eine verstärkte Nutzung der Kraftwärmekopplung. Dies setzt eine räumliche Nähe der Energieerzeugungsquellen zu den Standorten der Energieverbraucher voraus. Daher soll auch landesplanerisch die Möglichkeit eröffnet und gestärkt werden, dass Kraftwerke in geeigneten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen gebaut werden. Durch die Öffnung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen für Kraftwerksnutzungen soll die Kraftwärmekopplung gefördert werden.

 

  1. Die Sicherung des landesbedeutsamen Kraftwerksparks. Dazu sollen Kraftwerksstandorte für bestehende oder genehmigte Kraftwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 300 Megawatt gesichert werden, die überwiegend der allgemeinen Energieversorgung dienen. Im LEP werden 36 Kraftwerksstandorte als Vorranggebiete festgelegt (34 bestehende und 2 genehmigte Kraftwerke). Zielsetzung ist die Erneuerung des Kraftwerksparks in Nordrhein-Westfalen.

 

 

 

Die geplante Neufassung des LEP-NRW –Kapitel Energieversorgung- ist den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt.

 

Aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss hat neben dem Ausbau erneuerbarer Energien nach wie vor die Nutzung der heimischen Braunkohle vorrangige Bedeutung. Der LEP-Entwurf sieht sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Modernisierung des Kraftwerksparks vor. Die Kraftwerksstandorte im Rhein-Kreis Neuss (Grevenbroich-Neurath und -Frimmersdorf) sind mit der vorgelegten Änderung gesichert. Darüber hinaus ist zu begrüßen, dass mit dem vorgelegten Entwurf die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energie forciert werden.

 

Aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss bestehen gegen die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – Energieversorgung – keine Bedenken.

 

Die beabsichtigte Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss ist als Anlage beigefügt.