Betreff
Sportforum Kaarst-Büttgen
Vorlage
52/6406/XVII/2025
Art
Bericht

Sachverhalt:

SACHVERHALT für die gemeinsame Sitzung der Sportausschüsse des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Kaarst am 03.07.2025

Im Dezember 2024 wurde das Architekturbüro LEDWIG / SPINNEN durch den Trägerverein Sportforum Kaarst-Büttgen mit der Leistungsphase (LPH) III beauftragt. Mit Ablauf der 23. KW 2025 wurde die LPH III abgeschlossen. Die Vorstellung der Ergebnisse durch das Architekturbüro soll in der gemeinsamen Sportausschusssitzung der Stadt Kaarst und des Rhein-Kreises Neuss am Donnerstag, den 03.07.2025 erfolgen. Diese findet in der Stadt Kaarst statt.

Der durch die Stadt Kaarst gestellte EFRE-Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist aktuell in der Bearbeitung ruhend gestellt. Hierzu findet dauerhaft ein Austausch zwischen der Stadt Kaarst und der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Für die Sitzung des Sportausschusses der Stadt Kaarst am 03.07.2025 (im Anschluss an die gemeinsame Sitzung) befasst sich die anhängende Sitzungsvorlage Nr. X/3855 der Stadt Kaarst mit dem weiteren Vorgehen der Stadt Kaarst hinsichtlich des gestellten EFRE-Antrages. Hierbei soll der Sportausschuss beschließen, dass mit Antragsstellung und eingehender positiver Rückmeldung zur Förderabsicht über das Rheinische Revier die Verwaltung ermächtigt wird, den EFRE-Antrag zurückzunehmen. 

Hintergrund ist ein Schreiben vom 18.03.2025, in welchem das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes NRW durch Ministerin Mona Neubaur über das neue Förderprogramm „Mit Tempo in eine klimaneutrale Zukunft – Beschleunigungspaket für den Strukturwandel und Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Gebäude für das Rheinische Revier.“ informierte. Hierzu gab es am 09.04.2025 eine Informationsveranstaltung im Kreishaus des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim, an welcher die Sportförderung Rhein-Kreis Neuss teilgenommen hat. Dabei informierte die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) und das MWIKE über das neue Förderprogramm. Dieses wird durch die Bezirksregierung Köln administriert. Wie bereits im EFRE-Förderprogramm, soll die Kommunalagentur NRW eine Beratungsrolle in der Antragsstellung einnehmen. Nach Rücksprache mit der Stadt Kaarst wurde eine Videokonferenz mit den zuständigen Sachbearbeitern der Bezirksregierung Köln verabredet. Diese diente der Klärung, ob das Projekt „Sportforum Kaarst-Büttgen“ eine Aussicht auf Förderung im Zuge des neuen Programms haben würde. Eine Antragsstellung wurde hier als sinnvoll erachtet. Dabei stellten sich wesentliche Vorteile in der Förderkulisse des Rheinischen Reviers dar:

-                                                                                           Keine Obergrenze im Antragsvolumen. Das EFRE-Förderprogramm sah eine maximale Antragssumme in Höhe von 8.000.000,00 € vor. Mit dieser Summe musste durch die energetische Sanierung eine 50%-Einsparung im Primärenergiebedarf realisiert werden.

-                                                                                           Die Förderquote liegt bei 92,5 – 97,5 %. Wobei nach ersten Einschätzungen von einer Förderung von 92,5 % ausgegangen wird. Das EFRE-Förderprogramm sah eine maximale Förderquote von 80 % auf die 8.000.000,00 € Antragsvolumen vor.

Der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Kaarst befinden sich im Austausch mit der Staatskanzlei des Landes NRW. In einem Termin am 18.06.2025 in Mönchengladbach wurde das weitere Vorgehen in der Antragstellung der Förderanträge besprochen. Die Antragsunterlagen für den Förderantrag des Rheinischen Reviers liegen der Runde vor. Die notwendigen Angaben wurden größtenteils bereits im Zuge der EFRE-Antragsstellung erarbeitet. Antragstellerin ist weiterhin die Stadt Kaarst. Das Architekturbüro und die Fachplaner liefern aktuell der Stadt Kaarst den notwendigen Input. Der ebenfalls notwendige GEG-Nachweis wurde erstellt.

Die in der LPH III festgestellten Kosten für das Gesamtprojekt wurden nun durch das Architekturbüro auf die beiden angestrebten Förderwege

Sportstättenbauförderrichtlinie des Landes NRW und

Förderung des Rheinischen Reviers

aufgeteilt.

Der Förderantrag nach Sportstättenbau-Förderrichtlinie bei der Staatskanzlei des Landes NRW kann durch den Abschluss der LPH III ebenfalls eingereicht werden. Auch hier befindet sich der Antrag aktuell in der Erstellung.

Mit einer Förderentscheidung ist eventuell bei beiden Förderprogrammen im Laufe des 4. Quartals 2025 zu rechnen.

Im Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss (WIFIDI) der Stadt Kaarst wurde die Verwaltungsspitze damit beauftragt, zeitnah eine Machbarkeitsstudie für den Neubau einer Dreifachturnhalle in Büttgen durchzuführen. Die genannte Machbarkeitsstudie soll den relevanten Ausschüssen vor weiteren Beauftragungen für die Sanierung des Sportforum Kaarst-Büttgen, die über die LPH III hinausgehen vorgelegt werden. (siehe Mitteilungsvorlage Nr. X/3463 des WIFIDI der Stadt Kaarst vom 05.12.2024). Diese Vorstellung plant die Sportverwaltung der Stadt Kaarst ebenfalls in ihrer Sitzung am 03.07.2025 (siehe hierzu Mitteilungsvorlage Nr. X/3834).

Die Gegenleistungsverpflichtung befindet sich in der finalen Abstimmung und soll zeitnah zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss abgeschlossen werden.

Projektstand: LPH III fertiggestellt. Antragstellung Förderanträge in Bearbeitung.

Veränderungen gegenüber der LPH II bzw. EFRE-Antragstellung:

Nach Abschluss der Leistungsphase III liegt das Projekt brutto bei rund 27,9 Mio. € und damit rund 3,4 Mio. € über dem Stand des EFRE-Antrages. Diese Kostensteigerungen beruhen hauptsächlich auf einigen Zusatzmaßnahmen im Hinblick auf die „Sicherheit im Sport“, Kostensteigerungen im Bereich der Bahnsanierung und Medientechnik und eine damit verbundene Steigerung der Honorarkosten. Zusätzlich wurden nun Kosten für eine Projektsteuerung und das Einholen von Rechtsberatungen und weiteren Gutachterleistungen eingestellt, die bisher nicht im Projekt berücksichtigt wurden. Hintergrund ist es, dass im neuen Förderprogramm des Rheinischen Reviers eine Förderung dieser Kosten über die Kostengruppe (KG) 700 wahrscheinlich ist.

Stand 26.06.2025 ist über das Förderprogramm Rheinisches Revier ein Förderantrag in Höhe von knapp 20,2 Mio. € (brutto) geplant. Über die Sportstättenbau-Förderrichtlinie des Landes NRW ist ein Antragsvolumen von rund 7,7 Mio. € (brutto) geplant. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderquoten ergibt sich schlussendlich ein jeweiliger Eigenanteil für die Stadt Kaarst und den Rhein-Kreis Neuss in Höhe von rund 3,17 Mio. € (brutto).

In der Berechnung wurde im Förderprogramm Rheinisches-Revier von einer Förderquote in Höhe von 92,5 % ausgegangen. Für die zusätzliche Förderung des Landes NRW wurde eine Förderquote in Höhe von 37,5 % angesetzt. Hier beträgt die Optimal-Förderung rund 42 %. Da jedoch nicht alle Kostengruppen berücksichtigt werden, wurde der Prozentsatz für die Kalkulation vorsichtig nach unten reguliert. Die letztliche Sicherheit über die Fördersummen der jeweiligen Förderprogramme wird es jedoch weiterhin erst mit dem Zugang der jeweiligen Förderbescheide geben.

Das Förderprogramm des Rheinischen Reviers schreibt eine Fertigstellung des Baus und eine Verausgabung der Fördermittel bis zum 31.12.2029 vor. Der jetzige Zeitplan des Projektes sieht vor, dass die Förderbescheide bis 03/2026 ergangen sein müssten, dann die politischen Beschlüsse gefasst werden und bei positiven politischen Beschlüssen eine Beauftragung der LPH IV spätestens zu 06/2026 erfolgen muss.

Um diese Zeitschiene halten zu können, planen die Stadt Kaarst und der Rhein-Kreis Neuss bis 08/2025 alle Förderanträge final gestellt zu haben. Hierzu erfolgt aktuell ein regelmäßiger Austausch mit der Staatskanzlei des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln.

Anmerkung: Die Bauausführung übernimmt die Stadt Kaarst. Die Bauteile Gymnastikhalle und Hotel/Restaurant finden keine Berücksichtigung mehr im aktuellen und zukünftigen Planungsprozess. Die Planungen befassen sich rein mit dem Komplex der Sporthalle mit ihrer Radrennbahn.

Für weitergehende Ausführungen wird auf die Präsentation des Architekturbüros Ledwig / Spinnen verwiesen, die in der gemeinsame Ausschusssitzung vorgestellt wird und später der Niederschrift beigefügt.

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