Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. zu bestellen:
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Lfd. Nr. |
Vertreter in
der Mitgliederversammlung |
Stellvertreter |
Fraktion/ Gruppe |
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1. |
Dezernent Gregor
Küpper (§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW) |
Ines Willner (Leiterin Amt für Umweltschutz) |
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2. |
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CDU |
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3. |
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CDU |
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4. |
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SPD |
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5. |
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AfD |
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des Vereins entsenden die Vereinsmitglieder je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Mitgliederversammlung. Der Rhein-Kreis Neuss entsendet fünf Vertreter in die Mitgliederversammlung. Die Stimmen können nach § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung nur einheitlich abgegeben werden.
Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW muss für den Fall einer Entsendung von mehr als einem Mitglied in eine Institution, an der der Kreis beteiligt ist, jeweils die Landrätin/ der Landrat oder ein/e von ihr/ ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r des Kreises dazuzählen.
